Beschlussvorlage - 0245/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beauftragung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 der Theater Hagen gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.04.2019
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Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0244/2019, die im nicht-öffentlichen Teil beraten wird,
- die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.08.2017 – 31.07.2018,
- die Verwendung des Ergebnisses entsprechend der Beschlussfassung des Aufsichtsrates und
- die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsratesfür das Wirtschaftsjahr 2017/2018.
II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Theater Hagen gGmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.08.2017 – 31.07.2018 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 27.02.2019 formuliert.
Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH hat in seiner Sitzung am 27.02.2019 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH nimmt den Jahresabschluss und den Prüfbericht zustimmend zur Kenntnis und schlägt der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Gesellschafterversammlung stellt gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1.8.2017 – 31.07.2018 fest.
- Die Gesellschafterversammlung stimmt gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages der Ergebnisverwendung wie in der Vorlage beschrieben (Rücklage/Gewinnvortrag) zu.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2017/2018.
Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage DS 0244/2019 entnommen werden.
Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
