Beschlussvorlage - 0243/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Arbeitnehmervertretern/Arbeitnehmervertreterinnen in die Aufsichtsräte von HEB und HUI
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- HVG GmbH; HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.04.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen bestellt folgende Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB):
- Strauch, Erwin
- Kohlhaw, Heiko
- Langenohl, René
- Lummel, Sebastian
- Der Rat der Stadt Hagen bestellt folgende Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrates der Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH (HUI):
- Elbe, Michael
- Sprave, Olaf
- Kohlhaw, Heiko
- Schäfer, Jörg
- Der Oberbürgermeister wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu I. und II. ermächtigt.
Sachverhalt
Begründung
Mit Wirksamwerden der Neufassungen der Gesellschaftsverträge von HEB und HUI werden nach § 9 Abs. 7 der geänderten Gesellschaftsverträge i. V. m. § 108a GO NRW jeweils vier Arbeitnehmervertreter durch den Rat der Gemeinde bestellt.
Neben der Stadt Hagen (51%) und der Stadt Dortmund (20%) sind auch die ENERVIE Kommunen mittelbar an beiden Gesellschaften beteiligt. Gemäß § 108a Abs. 9 Ziffer 1 bedarf die Bestellung der in den Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter übereinstimmende Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Da die Stadt Hagen mittelbar mit 51% an beiden Gesellschaften beteiligt ist, genügt für die Bestellung der Arbeitnehmervertreter ein Beschluss des Rates der Stadt Hagen. Der Rat der Stadt Dortmund wird in Abstimmung mit der dortigen Beteiligungsverwaltung keinen eigenen Ratsbeschluss fassen.
Die Wahl der Vorschlagslisten nach § 108a GO NRW i.V.m. der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter (AvArWahlVO) haben bei HEB und HUI einige Zeit in Anspruch genommen.
Der Betriebswahlvorstand des HEB hat mit dem als Anlage I beigefügten Schreiben vom 15.02.2019 das Ergebnis der vom 12.02.2019 – 14.02.2019 durchgeführten Wahl einer Vorschlagsliste zur Entsendung der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat des HEB bekanntgegeben.
Der Betriebswahlvorstand der HUI hat mit dem als Anlage II beigefügten Schreiben vom 15.02.2019 das Ergebnis der am 14.02.2019 durchgeführten Wahl einer Vorschlagsliste zur Entsendung der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der HUI bekanntgegeben.
Es wird vorgeschlagen, den Wahlergebnissen bei HEB und HUI entsprechend, die jeweils vier Vertreter/Vertreterinnen mit den meisten Stimmen in die Aufsichtsräte zu bestellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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60,8 kB
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