Beschlussvorlage - 0241/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung eines Vertreters der Stadt Hagen nach § 113 Absatz 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft bmH (ha.ge.we)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kommission für Beteiligungen und Personal
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.03.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.04.2019
|
Sachverhalt
Begründung
Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we besteht der Aufsichtsrat aus elf Mitgliedern. Zehn Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Stadt Hagen entsandt. Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Herr Thomas Grothe ist mit Ratsbeschluss vom 13.11.2014 als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der ha.ge.we entsandt worden. Die Amtszeit von Herrn Grothe als Technischer Beigeordneter der Stadt Hagen endet bekanntlich zum 30.04.2019.
Die Verwaltung schlägt vor, als Nachfolger den neuen Technischen Beigeordneten Herrn Henning Keune ab dem 01.05.2019 als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der ha.ge.we zu entsenden.
