Beschlussvorlage - 0212/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Entgeltanpassung des CVUA-Westfalen ab dem Jahr 2019 zu.

2. Der Bericht zum gemeinsamen Standort für das CVUA-Westfalen wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

  1. Das CVUA-Westfalen wurde in den ersten 5 Jahren nach Gründung (2014-2018) durch eine Übergangsregelung finanziert. Die Entgelte waren auf Basis der HH-Pläne des Jahres 2012 festgeschrieben. Ab 01.01.2019 wird die Erstattung der kommunalen Nutzer einwohnerbezogen ermittelt (Stand der Einwohner jeweils zum 30.06. des Vor-Vorjahres). Für das Jahr 2019 ergibt sich für Hagen eine bereits im Haushalt 2019 berücksichtigte Erhöhung des städtischen Trägeranteils von bisher 365.194 Euro auf rd. 555.000 Euro, mithin eine Erhöhung um 189.806 Euro.

 

  1. Der Verwaltungsrat des CVUA-Westfalen hat den Kauf eines Grundstücks im Gewerbepark ECO PORT in der Gemeinde Holzwickede, Kreis Unna, zur Errichtung eines Neubaus und damit der Zusammenführung der bisherigen 4 Standorte des CVUA-Westfalen beschlossen.

 

Begründung

 

Bereits für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2018 war die Vorlage 0790/2018 mit den Erläuterungen zur Entgeltanpassung des Trägeranteils für das CVUA-Westfalen vorgesehen. In der Sitzung erfolgte die Rückstellung der Vorlage von der Tagesordnung, da sich kurzfristig Änderungen in den Berechnungsgrundlagen ergeben hatten. Diese Vorlage beinhaltet nunmehr die abgestimmten Grundlagen. 

 

  1. Die Entgeltanpassung des CVUA-Westfalen erfolgt rechnerisch in 2 Schritten:

 

1)   Schritt:
Die bisherige Übergangsregelung, bei der die Erstattung der kommunalen Nutzer auf Basis der HH-Pläne 2012 festgeschrieben wurde, wird durch die Berechnung eines im Regierungsbezirk Arnsberg einheitlichen Betrages je Einwohner ersetzt, geregelt durch § 7 der Finanzsatzung des CVUA-Westfalen. Das Gesamtbudget des CVUA-Westfalen wird hierdurch nicht verändert. Durch die neue Pro-Kopf-Berechnung würde sich bereits eine Erhöhung des Entgeltes für die Stadt Hagen in Höhe von rd. 135.000 Euro ergeben. 

 

2)   Schritt:

Das CVUA-Westfalen geht davon aus, dass es mit dem zur Verfügung stehenden  Budget für 2018 auskommen wird (2014 - 2018 = 81 Mio Euro = 16,2 Mio Euro pro Jahr). In den ersten Wirtschaftsjahren konnten Überschüsse erzielt werden, die der Rücklage zugeführt werden konnten. Hieraus sollen die negativen Abschlüsse der Jahre 2017 und 2018 aufgefangen werden.


Bisher konnten Preissteigerungen und Tariferhöhungen (ca. 5 Mio  Euro) aufgefangen werden. Für das Jahr 2019 ist allerdings eine Budgeterhöhung notwendig. Ausgehend von der Planung 2018 sind für 2019 folgende zusätzliche Positionen zu beachten:

 

Verlust 2018:750.000 Euro
(Das Planungsjahr 2019 wird auf Null geplant.)     

 

Reduktion der Erlöse wegen Aufgabe BgA:              150.000 Euro
(Am Standort  Bochum ist eine Analysetätigkeit

zunächst als BgA geführt worden. Die Kosten-

deckung konnte nicht nachgewiesen werden.

Der BgA wird daher in 2019 aufgelöst.)


Reduktion der Erlöse wegen eines einmaligen
periodenfremden Ertrags in 2018:                        350.000 Euro

(Das Land NRW hat im Jahr 2018 einen

Einmalbetrag zur Versorgungslastenverteilung

in einem beamtenrechtlichen Einzelfall erstattet.)


Erhöhung der Aufwendungen wegen
Tarif- und Preissteigerungen:                               500.000 Euro

(Gerechnet wurde mit einer Tarifsteigerung

von 2,5 % und einer Kostensteigerung von

6 %. Im Wirtschaftsplan 2019 werden genaue

Berechnungen eingestellt.)


Es ergibt sich somit voraussichtlich eine Erhöhung des Gesamtbudgets um ca. 1,75 Mio Euro auf ca. 17,9 Mio Euro, mithin eine Erhöhung um 10,83 %. Zum Vergleich: Die Tariferhöhungen seit 2012 bedeuten bereits rund 20 % Mehraufwand seit Gründung der CVUA-Westfalen.

 

Ausgehend von dieser Erhöhung des Gesamtbudgets  beträgt der Trägeranteil der Stadt Hagen für 2019 rd. 555.000 Euro.

 

Der Verwaltungsrat des CVUA-Westfalen hat in seiner Sitzung vom 05.12.2018 die neue Erstattungsordnung für die von den Trägern für das Jahr 2019 zu erstattenden Entgelte beschlossen.

 
Da diese Entwicklung vorhersehbar war, ist im Haushaltsplan 2019 bereits ein Betrag in Höhe von 550.000 Euro für den Trägeranteil des CVUA-Westfalen geplant worden. Die geringfügige Überschreitung der Planung in Höhe von rd. 5.000 Euro kann im Dezernat 4 kompensiert werden.

 

Die Entgelte für die Folgejahre sollen jeweils jährlich neu festgesetzt werden.

 

  1. Sanierungsbedarfe in den Bestandsgebäuden des CVUA-Westfalen und die Durchführung notwendiger Prozessoptimierungen haben dazu geführt, dass in der Sitzung des Verwaltungsrates vom 20.12.2017 beschlossen wurde, der gutachterlichen Empfehlung der Fa. Carpus + Partner AG zu folgen und die Zusammenführung der bisherigen 4 Standorte an einem neu zu errichtenden Standort vorzunehmen.

 

In der Verwaltungsratssitzung am 18.04.2018 wurden insgesamt 32 -durch die kommunalen Träger angebotenen- Grundstücke vorgestellt.

 

 

Das Hauptaugenmerk der Präsentation lag auf einer guten Verkehrsanbindung/Erreichbarkeit und einer möglichst gleichmäßigen („gerechten“) Entfernung von den bestehenden Standorten. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Kreis der 32 Grundstücke auf 4 Grundstücke reduziert.

 

Es erfolgte eine Vor-Ort-Besichtigung der 4 Grundstücke durch eine Auswahlkommission, an der der Beigeordnete Herr Huyeng als Mitglied des Verwaltungsrates teilgenommen hat.

 

Im Ergebnis kamen nach übereinstimmender Meinung nur noch 2 Grundstücke im Kreis Unna in die nähere Wahl. Unter Zuhilfenahme weiterer entwickelter Kriterien (Wohnorte der Mitarbeiter/innen, Auswertung der Teilzeitbeschäftigung je Standort, Anlieferung der pathologischen Proben etc.) und unter Abwägung aller im Findungsprozess vorgebrachter Argumente hat sich der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 19.09.2018 für den Standort ECO PORT in Holzwickede entschieden. Der Kauf des Grundstücks wird aus den in den Vorjahren erwirtschafteten finanziellen Rücklagen des CVUA-Westfalen erfolgen.

 

In Abhängigkeit vom Kredit-Management werden voraussichtlich in der Bauphase (2019 – 2024) von zu Beginn jährlich 265.000 Euro bis hin zu 760.000 Euro an zusätzlichen Kosten entstehen. Diese Beträge müssen von den Trägern zusätzlich zur Verfügung gestellt und somit bei der Berechnung des jährlichen Trägerentgelts mit berücksichtigt werden.

 

Der Beirat Entgelte des CVUA-Westfalen hat sich in seiner Sitzung am 17.10.2018 nach ausführlicher Aussprache mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Trägerentgelte jeweils jährlich neu festzusetzen und für das Jahr 2019 keine Zuschläge für Abweichungen im Bauprojekt gem. DIN 276 (zur Ermittlung von Projektkosten sowie zur Ermittlung des Honorars für Architekten und Ingenieure) zu berücksichtigen. Die in den nächsten Monaten und Jahren vorliegenden genaueren Kostenschätzungen sollen in den Folgejahren berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise entspräche auch den Regelungen der Finanzsatzung des CVUA-Westfalen.

 

In der Verwaltungsratssitzung vom 05.12.2018 wurde u.a. von Seiten des Verwaltungsratsmitglieds Herrn Huyeng angesichts der aktuellen Baukostenexplosion, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dringend auf ein Baukostencontrolling zu achten sei, um eventuelle Baupreiserhöhungen in die Ergebnispläne der Folgejahre einbauen zu können.

 

Das CVUA-Westfalen, die Gemeinde Holzwickede und die zuständige Wirtschaftsförderung haben sich bereits über die wesentlichen Grundlagen geeinigt. Im laufenden Jahr soll die Bauplanung erfolgen. Die Fertigstellung des Gebäudes soll Ende 2024 erfolgen. Über den weiteren Fortgang wird berichtet.

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Vertragliche Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4140

Bezeichnung:

Gesundheit und Verbraucherschutz

Produkt:

1.41.40.43

Bezeichnung:

Lebensmittel- und Veterinärüberwachung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

 

 

Aufwand (+)

523500

555.000

Eigenanteil

523500

555.000

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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21.03.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen