Mitteilung - 0217/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung über die Annahme einer Erbschaft für das Tierheim Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kerstin Meyer-Weinreich
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.03.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Tierheim der Stadt Hagen wurde mit einem Viertel des Erbes einer der Verwaltung bekannten Verstorbenen aus Hagen bedacht, gemeinsam mit einer anderen gemeinnützigen Organisation.
Es handelt sich hierbei um eine ungeteilte Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam handeln kann. Das Erbe wird durch einen Testamentsvollstrecker verwaltet.
Die Erbmasse besteht aus Barvermögen, das Erbe beträgt 11.170,50 € zugunsten des Tierheims der Stadt Hagen. Darüber hinaus hat die Verstorbene das Tierheim der Stadt Hagen mit einer Lebensversicherung i. H. v. 7.098,80 € bedacht.
Die Verwendung der Mittel aus dem Nachlass steht noch nicht fest.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Rechtscharakter | |
x | Auftragsangelegenheit |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die Verwendung der Mittel aus der Erbschaft steht noch nicht fest. Werden aus dieser Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von über 60,-- € netto angeschafft, sind diese in der Bilanz zu aktivieren und über die jeweilige Nutzungsdauer abzuschreiben. |
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Passiva:
Aufgrund der Annahme der Erbschaft ist gegengleich zur Aktivierung eine Passivierung in gleicher Höhe vorzunehmen. Die ertragswirksame Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die jeweilige Nutzungsdauer des aktivierten Vermögensgegenstandes. |
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gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
