Mitteilung - 0662/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

In der Sitzung des Fachausschusses Gebäudewirtschaft am 19.04.2018 wurden die fehlenden Listen zu den einzelnen Investitions- und Fördermaßnahmen bemängelt, da mittlerweile der Überblick fehle, welche Maßnahme aus welchem Paket finanziert werden.

 

Beigefügt sind zwei Listen. Die Liste der Anlage 1 ist nach den einzelnen Programmen, die Liste der Anlage 2 nach den einzelnen Objekten sortiert.

 

Die Maßnahmen aus „Gute Schule 2020“ werden sukzessiv nach der Durchführung bei der NRW Bank angemeldet.

Ein Teil der Maßnahmen, die nach dem KInvFG 2. Kapitel beschlossen wurden, sind zwischenzeitlich bei der BZR zur Prüfung angemeldet worden, die Ergebnisse stehen noch aus. Die Maßnahmen aus den Förderprogrammen sind teilweise fertig gestellt, überwiegend laufend und teilweise noch nicht begonnen.

 

Die einzelnen Maßnahmen werden finanziert aus:

 

         Bildungspauschale: Landesprogramm zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung.

         Gute Schule 2020: Landesprogramm zur Stärkung der Schulinfrastruktur.

         Investitionsmittel: Investive Mittel, die im städtischen Haushalt veranschlagt sind.

         KInvFG - Kapitel 1: Bundesprogramm zur Förderung der Investitionstätigkeit  finanzschwacher Kommunen. Neben kommunalen Infrastrukturmaßnahmen können Investitionen mit dem Ziel durchgeführt werden, durch gezielte Sanierung den Energiebedarf zu senken.

         KInvFG - Kapitel 2: Bundesprogramm mit dem Ziel, die Schulinfrastruktur einschließlich Infrastruktur des Schulsports zu verbessern.

         Morgenland trifft Abendland: Landesprogramm Hilfen im Städtebau für Kommunen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter

 

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2019 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft