Beschlussvorlage - 0215/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung auf der Liegenschaft Jungfernbruch 96
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Lars Glinka
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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13.03.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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14.03.2019
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung und Kostenermittlung für die Realisierung der Kita Jungfernbruch zu veranlassen. Die Durchführungsplanung mit Kostenberechnung soll zeitnah zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt werden, damit die Mittel im Haushaltsplan 2020 / 2021 berücksichtigt werden können.
Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Reduzierung des Fehlbedarfes an Betreuungsplätzen im Bereich Haspe wird der Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung am Standort der ehemaligen Einrichtung Jungfernbruch 96 vorgeschlagen.
Begründung
Um den bestehenden Fehlbedarf mit Kinderbetreuungsplätzen im durch Zuzug geprägten Sozialraum Quambusch in Haspe aufzufangen, wird zur wohnortnahen Versorgung der Kinder vorgeschlagen, eine neue Kindertageseinrichtung nach dem Abriss des seit mehreren Jahren leerstehenden und bautechnisch abgängigen ehemaligen Kindertageseinrichtungsgebäudes, zu errichten.
Der Stadtbezirk Haspe verzeichnet hinter dem Stadtbezirk Mitte den höchsten Zuzug von Kindern im Alter zwischen null und sechs Jahren von Flüchtlingen und Zuwanderern aus der EU. Innerhalb des Stadtbezirks Haspe leben 33,4% dieser Bevölkerungsgruppen im Sozialraum Quambusch, davon wiederum sind 70% Zuwanderer. In absoluten Zahlen sind aus diesen Bevölkerungsgruppen 112 Kinder unter 6 am Quambusch dazugekommen.
Aktuell fehlen insgesamt 80 Betreuungsplätze, davon 50 % für Kinder im Alter unter drei Jahre und 50 % für Kinder im Alter über drei Jahre.
Auf dem Gelände der Liegenschaft Jungfernbruch 96 besteht ausreichend Platz, um eine neue Einrichtung für insgesamt vier Gruppen zu errichten. Zur Versorgung der Kinder sollen daher zwei Gruppen des Gruppentypen I, 20 Kinder, davon je sechs Kinder im Alter unter drei Jahren und je vierzehn Kinder im Alter über drei Jahre, einmal ein Gruppentyp II mit 10 Kinder im Alter unter drei Jahre und ein Gruppentyp III mit 25 Kinder im Alter über drei Jahre eingerichtet werden. Insgesamt würden somit 22 U-3 Plätze und 53 Ü-3 Plätze geschaffen.
Das Bestandsgebäude der ehemaligen Kita Jungfernbruch wurde bereits im Juli 2015 nach der Einweihung des neuen Einrichtungsgebäudes in der Twittingstraße. 19a aufgegeben.
Mit der Entscheidung des HFA vom 15.03.2018, Vorlage 0045/2018, wurde bereits beschlossen, dass das vorhandene ehemalige Einrichtungsgebäude abgebrochen werden soll. Der Abbruch des Gebäudes soll zeitnah erfolgen und ist Bestandteil der Investitionskosten.
Da es sich um ein städtisches Grundstück handelt und der Verkauf des Grundstücks an einen Investor zu einem Zeitverzug von mindestens einem Jahr führen würde, soll das Bauvorhaben durch die Stadt Hagen finanziert und umgesetzt werden.
Die Trägerfrage wird zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Interessensbekundungsverfahren geregelt.
Die neue Kindertageseinrichtung Jungfernbruch, die mit ihrem Standort in guter Lage eine Bereicherung des Angebotes für junge Eltern im Stadtteil darstellt, kann bei zeitnaher Zustimmung der erforderlichen Ausschüsse und Genehmigungsbehörden zum 01.08.2021 eröffnet werden.
Die Finanzierung der Durchführungsplanung einschließlich der Kostenberechnung erfolgt aus Mitteln des Belastungsausgleichgesetzes (Konnexitätsmittel).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Kindertageseinrichtung wird barrierefrei zugänglich sein und inklusiv betreuen können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5xxxxxx | Bezeichnung: | Neubau Kita Jungfernbruch |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr |
Einzahlung(-) | 681150 | - 35.100 € | - 35.100 € |
Auszahlung (+) | 783100 | 35.100 € | 35.100 € |
Eigenanteil |
| 0,00 € | 0,00 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann überplanmäßig gedeckt werden. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes (Konnexitätsmittel). |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
| Margarita Kaufmann |
| Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
