Beschlussvorlage - 0237/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

1. die in der Anlage aufgeführte Belegung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2019/2020

2. die in der Vorlage genannten Plätze in der Tagespflege für das Kindergartenjahr 2019/2020

 

Alle Maßnahmen werden mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.08.2019 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Voraussetzung für die Meldung der Betreuungsplätze zum Kindergartenjahr 2019/2020 ist ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Die Belegung der Kindertageseinrichtungen bewegt sich im Rahmen des vom Rat beschlossenen Kontingents. Für die bisher nicht versorgten U3-Kinder werden sukzessive 10 weitere Großtagespflegestellen (Ratsbeschluss vom 21.02.2019) eingerichtet. Für die Versorgung der drei bis sechs jährigen Kinder stehen im neuen Kindergartenjahr durch die Not-Kita Dahmsheide, die neue Kita in der Martin-Luther Straße und die zusätzlichen Gruppen in der Elseyer Straße 52 ca. 240 zusätzliche Plätze (zzgl. 46 neue U3-Plätze) zur Verfügung.

 

 

Begründung

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen hat am 09. April 2014 per Erlass verfügt, das die Jugendhilfeplanung gemäß § 18 Abs. 2 KiBiz unabdingbare Voraussetzung für die Förderung des laufenden Betriebes von Einrichtungen ist.

„Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Nach Absatz 4 S. 1 ergeben sich aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach Absatz 3 bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf die Einrichtungen entfallenden Kindpauschalen.“

 

Vor diesem Hintergrund fordert das Ministerium eine vom Jugendhilfeausschuss beschlossene einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung, die bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung zum 15.03. vorliegen und seitens des Jugendamtes im elektronischen Antragsverfahren (KiBiz.web) bestätigt werden muss.

 

Die in der Anlage beigefügte einrichtungsscharfe Darstellung der Belegung der Kindertageseinrichtungen in Hagen für das nächste Kindergartenjahr (2019/2020) bewegt sich im Rahmen des bereits am 13.12.2018 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Platzkontingents.

 

Aufgrund der angestiegenen Kinderzahlen konnten nach Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) gem. § 78 SGB VIII durch Überbelegungen in einzelnen Gruppen wie in der Dezember-Sitzung angekündigt, zusätzlich 116 Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Finanzierung dieser Mehrplätze ist im laufenden Haushalt gesichert und wird bei den Haushaltsplanungen 2020/2021 mit berücksichtigt.

 

Mit Rundschreiben vom 23.01.2018 weist der LWL darauf hin, dass nach Prüfung der Zuschüsse zur Kindertagespflege durch den Landesrechnungshof NRW die Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung nach § 22 i. V. m. § 19 Abs. 4 S. 1 KiBiz auch für die zum 15.03. beantragten Plätze in Kindertagespflege gilt.

 

Im Bereich der Kindertagespflege werden für das nächste Kindergartenjahr 550 Plätze U3 und 50 Plätze Ü3 beantragt.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wurde für 274 Kinder, die eine Absage erhalten haben, ein Antrag nach § 24 SGB VIII (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) gestellt. Es ist definitiv damit zu rechnen, dass sich diese Zahl in den nächsten Wochen noch erhöhen wird.

 

Mit Abschluss des Anmeldeverfahrens waren in den Kindertageseinrichtungen 92 Plätze noch nicht belegt, darunter 36 U3-Plätze. Den bisher nicht-versorgten U3- Kindern wird in den nächsten Wochen sozialräumlich orientiert ein freier Platz in einer Kindertageseinrichtung oder ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege angeboten werden.

Zur weiteren Verbesserung des Betreuungsangebotes hat der Rat der Stadt Hagen am 21.02.2019 (Vorlage 0016/2019) beschlossen, dass sukzessive weitere 10 Großtagespflegestellen (insgesamt 90 U3-Plätze) in freier und kommunaler Trägerschaft eingerichtet werden sollen.

Für die Versorgung der drei bis sechs jährigen Kinder stehen im neuen Kindergartenjahr durch die Not-Kita Dahmsheide, die neue Kita in der Martin-Luther Straße und die zusätzlichen Gruppen in der Elseyer Straße 52 ca. 240 neue Plätze zur Verfügung. Darüber hinaus werden in diesen Kindertageseinrichtungen auch 46 zusätzliche U3-Plätze geschaffen.

Durch die Ausweitung der Tagespflege und die neuen Kindertageseinrichtungen erhöht sich die Versorgungsquote im U3-Bereich auf 32,9 %, im Ü3- Bereich nähert sie sich 98 %.

Diese erfreulichen Werte sind jedoch nur darstellbar, weil die Kindertageseinrich-tungen fast ausnahmslos überbelegt sind und darüber hinaus nochmal 116 weitere Zusatzplätze angeboten haben. Aus pädagogischer Sicht ist dieser Zustand schnellstens zu beseitigen. Nicht vergessen werden darf auch die Tatsache, dass es immer mehr Kinder in den Kindertageseinrichtungen gibt, die inklusiv betreut werden müssen. Auch dies verringert die Anzahl der aufzunehmenden Kinder.

 

Vor diesem Gesamthintergrund ist der Fachbereich Jugend und Soziales, wie regelmäßig in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses berichtet wird, mit der Ermittlung von Standorten/ Gebäuden zur Schaffung neuer Betreuungsplätze befasst.

 

Da sich die Kalkulation der erforderlichen Mittel an der Fortschreibung der Bedarfsquoten (38% Versorgung U3, 98% Versorgung Ü3) orientiert, sind die Betriebskosten für die dargestellten Plätze im Budget der Fachabteilung enthalten bzw. werden bei den Haushaltsplanungen für 2020/2021 entsprechend Berücksichtigung finden.

Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Vorlage 1083/2018 dargestellt

und vom Rat der Stadt Hagen am 13.12.2018 beschlossen.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Gemäß § 8 SGB VIII betreuen alle Kindertageseinrichtungen inklusiv.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Vorlage 1083/2018 dargestellt und vom Rat am 14.12.2018 beschlossen.

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen