Berichtsvorlage - 0197/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nimmt die Eintragung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

 

Begründung

 

Der Denkmalwert des Objekts Zur Hofwiese 12wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 21.12.2017 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt.

Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.

Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz liegen vor. Das Baudenkmal war daher in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen.

Die Eintragung erfolgte am 20.02.2018.

 

Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmals, sowie der Denkmalumfang ergeben sich aus der Denkmallisten-Karteikarte, die zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.03.2019 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen