Beschlussvorlage - 0063/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerpreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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26.02.2019
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften befürwortet die Einführung eines Bürgerpreises in Hagen und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Vorlage, mit der dem Rat die Einführung eines Bürgerpreises Hagen für zunächst zwei Jahre empfohlen wird. Die Vorlage soll den Entwurf einer Satzung für den Bürgerpreis beinhalten, welcher die Vergabe des Bürgerpreises nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung der Teilnahmebedingungen zu Beginn eines Kalenderjahres vorsieht.
Sachverhalt
Kurzfassung:
Bürgerinnen und Bürger tragen den Mitgliedern des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften ihre Anregungen, Ideen oder Beschwerden vor. Laut § 24 der Gemeindeordnung NRW hat „…jeder […] das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden […].
Bislang wurden in der Mehrzahl der Fälle Beschwerden an den Ausschuss herangetragen. Mit der zunächst auf zwei Jahre befristeten Einführung eines Bürgerpreises soll die Anzahl der Anregungen absolut und auch relativ zu den Beschwerden, die an den Ausschuss herangetragen werden, deutlich erhöht werden. Damit soll auch eine höhere Identifikation der Bürger und Bürgerinnen mit ihrer Stadt Hagen erreicht werden. Insbesondere sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, die – da sie bisher keine Beschwerden vorzutragen hatten – noch keinen Kontakt mit den politischen Gremien hatten und vielleicht noch keine Sitzung des Rates oder eines Ausschusses besucht haben.
Ziel der Einführung eines Bürgerpreises in Hagen soll sein, die öffentliche Wahrnehmung mehr auf kreative Vorschläge zur Verbesserung des allgemeinen Lebens in Hagen zu lenken und so den im Namen des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften zuerst genannten Inhalt mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere soll damit die Anzahl der konstruktiven Anregungen, die an den Ausschuss gerichtet werden, insgesamt und auch im Verhältnis zu den eingehenden Beschwerden gesteigert werden.
Begründung:
Der Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften ist in Hagen bekannt unter dem verkürzten Namen „Beschwerdeausschuss“ und wird hauptsächlich in dieser Funktion wahrgenommen.
Die Möglichkeit, an den Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften Anregungen zu richten, wird bisher nur von wenigen Bürgerinnen und Bürgern genutzt.
In der Vorlage 0034/2019 zur Bürgersprechstunde wurde bereits erwähnt, dass von den im Rahmen der bisherigen Bürgersprechstunden erfolgten 23 Eingaben nur sechs erfolgten, um dem Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften Anregungen vorzuschlagen; 17 Eingaben hatten eine Beschwerde zum Anlass, in 9 dieser Fälle waren auch Vorschläge zur Verbesserung enthalten.
Mit der Einführung des Bürgerpreises soll das Ziel verfolgt werden, mehr Menschen dafür zu motivieren, sich mit Lösungsansätzen für Verbesserungen in Hagen zu beschäftigen und damit auch bürgerschaftliches Engagement in Hagen zu stärken.
Letztlich sollen damit die positive Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt und damit auch die Entwicklungsmöglichkeiten in Hagen gefördert werden.
Durch die bisher kaum bekannte Möglichkeit, Anregungen an den Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften heranzutragen, kommt es zu der eigentlich nicht beabsichtigten Wirkung, dass hauptsächlich nur die Bürgerinnen und Bürger die politischen Gremien in Hagen kennenlernen, die sich über einen Sachverhalt beschweren und vielleicht aus persönlicher Betroffenheit einen Verbesserungsvorschlag machen möchten, der ihre Situation verbessern soll. Umgekehrt wäre die erhöhte Motivation, sich mit Anregungen zur Verbesserung der allgemeinen Lebenssituation in Hagen auseinanderzusetzen, u. U. eine gute Möglichkeit, die politischen Gremien und in diesem Fall den Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften kennenzulernen. Häufig sind die Eingaben an diesen Ausschuss der erste Kontakt der betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit den gewählten Politikerinnen und Politikern.
Prämiert werden soll in Hagen einmal jährlich unter den an den Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften gerichteten Anregungen diejenige, die am ehesten der Verbesserung der allgemeinen Lebenssituation in Hagen dient. Entscheidend ist, dass es sich bei der Eingabe um einen neuen und eigenen Vorschlag der Bürgerin oder des Bürgers handelt, die oder der den Vorschlag unterbreitet und dass die Idee konkret und nachhaltig umsetzbar ist.
Aus allen Anregungen, die diese Kriterien mindestens erfüllen, soll der beste Vorschlag mit 500 Euro prämiert werden. Über die Vergabe befindet der Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften jeweils in seiner letzten Sitzung im Jahr. Die Prämierung erfolgt in der 1. Sitzung des darauf folgenden Jahres.
Bei einer Entscheidung der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften für die Einführung des Bürgerpreises für zunächst zwei Jahre soll diese zusammen mit dem Entwurf einer entsprechenden Satzung dem Rat der Stadt Hagen zum Beschluss empfohlen werden.
In der Satzung ist insbesondere zu regeln, dass die Vergabe des Bürgerpreises und die Teilnahmebedingungen zu Beginn eines Kalenderjahres von der Stadt öffentlich auszuschreiben sind.
Die Finanzierung der Kosten für die Verleihung des Bürgerpreises erfolgt aus dem Teilplan 1111, Produkt 1.11.11.41, Kostenart 543901. Die Finanzierung ist sichergestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1111 | Bezeichnung: | Verwaltungssteuerung/Öffentlichkeitsarbeit |
Produkt: | 1.11.11.41 | Bezeichnung: | Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 543901 | 500 € | 500 € | € | € |
Eigenanteil | 543901 | 500 € | 500 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
(Oberbürgermeister) | (Beigeordneter) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
