Beschlussvorlage - 0158/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Cunostr. 106 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

In den Jahren 2017/2018 wurde die Kindertageseinrichtung Cunostr. 106 mit den Mitteln des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KinvFG) energetisch saniert. Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme kam es zusätzlich zu einer Erneuerung der Heizungsanlage und dem Anbau von zwei Gruppennebenräumen. Die Maßnahme konnte im November des Jahres 2018 abgeschlossen werden.

Das Außenspielgelände der Einrichtung wurde während der umfassenden Bauarbeiten erheblich in Mitleidenschaft gezogen und ist nunmehr nur noch bedingt bespielbar.

 

 

Begründung

Mit dem Beschluss im Jahre 2016 zur Umsetzung der Maßnahme zur energetischen Sanierung der Kindertageseinrichtung Cunostr. 106 und den begleitenden Maßnahmen zur Erneuerung der Heizungsanlage und dem Anbau von zwei Gruppennebenräumen, wurde der langfristige Bestand der Kindertageseinrichtung sichergestellt. Damit können die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten und Energiekosten eingespart werden. Der Anbau von zwei Gruppennebenräumen trägt dazu bei, dem Raumprogramm des Landesjugendamtes optimal gerecht zu werden. Die Einrichtung befindet sich damit auf einem hohen modernen Stand.

Während der langwierigen Bauarbeiten ist jedoch das Außenspielgelände massiv in Mitleidenschaft gezogen worden und nicht mehr von den Kindern gut zu nutzen. Die Schäden sind so groß, dass umfassende Sanierungsarbeiten zur Wiederherstellung erforderlich werden. Des Weiteren sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um ein für alle Kinder aller Altersgruppen nutzbares Außenspielgelände anbieten zu können.

Die vorhandene Spiellandschaft entspricht nicht mehr heutigen Standards für eine gute pädagogische Arbeit, in der dem Spieltrieb und dem Bewegungsverlangen der Kinder Rechnung getragen werden kann.

In Abstimmung mit der pädagogischen Fachberatung von 55/4, der Fachabteilung für Grün, Sport und Spielplätze des Wirtschaftsbetriebes Hagen und der Leitung der Kindertageseinrichtung wurde ein Konzept zur neuen Gestaltung der Außenspielfläche entwickelt.

Mit diesem Konzept werden die Ziele verbunden

-          die verschiedenen Altersgruppen (vier Monate bis sechs Jahre) mit altersgerechten Spielgeräten zu versorgen,

-          für den U-3 Bereich einen separaten und geschützten eigenen Spielbereich zu erstellen,

-          für alle Kinder spannende und erlebnisreiche Spielmöglichkeiten anbieten zu können.

 

Zur Zielerreichung sind folgende Einzelmaßnahmen geplant:

-          Wiederherstellung der plattierten Flächen um mit Bobby-cars und Rollern spielen zu können.

-          Anlegung eines separaten U-3 Spielbereiches mit eigenen speziellen Spielgeräten, welche für die Kinder im Alter von vier Monaten bis zwei Jahren optimiert sind.

-          Aufbau mehrerer neuer Großspielgeräte im Austausch für die alten mehr als dreißig Jahre alten Spielgeräte. Die Altgeräte lassen sich teilweise nicht mehr ordnungsgemäß warten und stellen eine Unfallgefahr dar.

-          Erstmalige Errichtung einer Wasserspiel- und Matschanlage.

-          Neueinteilung der großen Wiese für ein Fußballfeld.

-          Aufstellung von mehreren Pflanzkisten für einen Gemüsegarten.

-          Installation mehrerer Sonnensegel für den Gesundheitsschutz der Kinder.

-          Neuerrichtung und Erweiterung der Zaunanlage.

Die vorgesehenen Teilmaßnahmen gehen damit darüber hinaus, lediglich die Außenspielfläche soweit wieder herzustellen, dass sie grundsätzlich bespielbar ist. Das neue Konzept für das Außenspielgelände der Einrichtung stellt eine grundsätzliche Verbesserung der Spielsituation dar und korrespondiert mit dem neuen und guten Standard des sanierten Einrichtungsgebäudes. Es erfolgt insgesamt eine deutliche Aufwertung des Gesamtangebotes und ermöglicht es zudem, den Kindern mit einer Behinderung einen barrierefreien Zugang zur Spielwelt zu eröffnen. Der Bestand der Einrichtung mit umfassenden attraktiven Angeboten, auch in der Funktion als Familienzentrum, ist im Stadtteil somit langfristig gesichert.

 

Durch die Maßnahme auf dem Außenspielgelände der Einrichtung, mit der nicht nur bestehende Spielgeräte umfassend erneuert bzw. ausgetauscht und fehlende Angebote ergänzt werden, sind auch umfassende Erdbewegungen verbunden. Auf der Basis einer Kostenschätzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 380.000 €. Hiervon entfallen auf die Neubeschaffung der Spielgeräte 77.925 € und auf die Herstellung des Außengeländes 302.075 €. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des Belastungsausgleichgesetzes (Konnexitätsmittel). Mit der Durchführung der Gesamtmaßnahme soll der Wirtschaftsbetrieb Hagen beauftragt werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Kurzerläuterung:

 

Nach dem Abschluss der Maßnahme handelt es sich um eine barrierefreie Kindertageseinrichtung, in der auch Plätze zur Betreuung von Kindern mit  Behinderungen vorgesehen sind.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5800211

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder Außenanlagen IPM

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

Einzahlung (-)

681150

-          380.000

-          380.000

Auszahlung (+)

783100

380.000 €

380.000

Eigenanteil

 

0,00 €

0,00

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann überplanmäßig gedeckt werden.

Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Belastungsausgleichgesetztes (Konnexitätsmittel).

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben in Höhe von 380.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Dabei entfallen 77.925 € auf die Neubeschaffung der Spielgeräte und 302.075 € auf die Herstellung des Außengeländes.

Die entstehenden Anlagen sind mit einer Nutzungsdauer von 10 bzw. 7 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 7.792,50 € für die Spielgeräte und 43.153,57 € für die Spielfläche (= insgesamt 50.946,07 €).

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus dem Belastungsausgleichsgesetz (Konnexitätsmittel) in Höhe von 380.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände (50.946,07 €).

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

50.946,07

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

50.946,07

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-50.946,07

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

 

 

 

gez. Margarita Kaufmann

r

Beigeordnete

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

 

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.03.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.03.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen