Beschlussvorlage - 0150/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Gutenbergstr. 13 nach erfolgter Ausbaumaßnahme wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Abschnittswechsel fortlaufend muss hier stehen, da sonst bei weiteren Abschnittswechseln im Dokument  die Kopfzeile in den ersten Seiten verloren gehtKurzfassung

 

Die Kindertageseinrichtung Gutenbergstr. 13 wurde baulich im Jahre 2018 durch eine Gebäudeaufstockung um eine weitere Gruppe erweitert. Durch die Baumaßnahme wurde das Außengelände umfänglich in Mitleidenschaft gezogen.

Die Spielfläche ist wieder herzurichten und entsprechend der nun größeren Kinderzahl in der Einrichtung herzurichten. Zudem sollen heutige pädagogische Standards bei der Gestaltung der Außenspielfläche Einzug halten, um dem Spieltrieb und den Bewegungsbedürfnissen der Kinder aller Altersgruppen fördernd entgegen zu kommen.

 

 

Begründung

Mit dem Beschluss des Rates vom 30.06.2016 zur Vorlage 0223/2016 wurde die Entscheidung getroffen, die Kindertageseinrichtung Gutenbergstr. 13 baulich um eine weitere Gruppe des Typ 1, zwanzig Kinder, davon sechs Kinder im Alter unter drei Jahren und vierzehn Kinder im Alter über drei Jahren, zu erweitern. Die Baumaßnahme in Form einer Gebäudeaufstockung konnte in den Jahren 2017/2018 vollzogen und zum Abschluss gebracht werden. Die neue Gruppe wurde dann im Juni 2018 eröffnet.

Bedingt durch die Bauarbeiten wurde ein größerer Anteil der vorhandenen Außenspielfläche stark in Mitleidenschaft gezogen und ist aktuell nicht mehr zu bespielen. Diese Flächen sind wieder herzustellen. Zudem sind darüber hinausgehende Maßnahmen erforderlich, um ein für alle Kinder nutzbares Außenspielgelände anbieten zu können.

 

In Abstimmung mit der pädagogischen Fachberatung von 55/4, der Fachabteilung für Grün, Sport und Spielplätze des Wirtschaftsbetriebes Hagen und der Leitung der Kindertageseinrichtung wurde ein Konzept zur neuen Gestaltung der Außenspielfläche entwickelt, verbunden mit den Zielen

-          die verschiedenen Altersgruppen der Einrichtung mit adäquaten Spielgeräten kindgerecht zu versorgen,

-          die nicht benutzbaren Spielflächen so wieder herzustellen, dass eine effiziente Flächennutzung erfolgen kann und bisher nicht genutzte Teilflächen in die Spielelandschaft neu mit einbezogen werden können,

-          das Spiel der Kinder spannend, erlebnisreich, abwechslungsreich und sicher zu gestalten.

 

Zur Zielerreichung sind folgende Einzelmaßnahmen geplant:

-          Neuerrichtung einer Grenzmauer zum Nachbargrundstück, welche baufällig ist (wird durch den Vermieter der Liegenschaft, der evangelischen Jugendhilfe Iserlohn / Diakonisches Werk durchgeführt).

-          Daran anschließend eine Neugestaltung der daran anschließenden Fläche durch eine Terrassierung des Areals. Damit können neue separate Spielflächen erschlossen werden und bisher nicht nutzbare Flächen für den Spielbetrieb aktiviert werden.

-          Neugestaltung einer Rampen- und Treppenanlage im Rahmen der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung.

-          Neugestaltung eines separaten Spielbereichs für Kinder im Alter unter drei Jahren.

-          Renovierung des maroden Entwässerungssystems auf dem Grundstück.

-          Einbau einer neuen Zuwegung zum Grundstück (neues Tor), um zukünftig die Pflege und Wartung des Spielgeländes leichter gestalten zu können.

-          Sicherungsmaßnahmen durch die Setzung eines neuen Zaunes.

 

Die vorgesehenen Teilmaßnahmen gehen damit darüber hinaus, lediglich die Außenspielfläche soweit herzustellen, dass sie grundsätzlich bespielbar ist. Vielmehr stellt das Konzept eine grundsätzliche Verbesserung der Spielsituation dar, das neben der Förderung des Spiel- und Bewegungstriebes, auch dem pädagogischen Bildungskonzept gerecht wird. Es erfolgt eine deutliche qualitative Aufwertung, die dem Anspruch an eine gute Betreuung in einer Einrichtung mit einem sehr hohen Anteil an Kindern mit Zuwanderungsgeschichte gerecht wird.

 

Zusätzlich wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das Außenspielgelände aktuell nicht den Vorgaben des Landesjugendamtes entspricht, da für die nunmehr betreute Kinderanzahl das Gelände nicht die ausreichende Fläche und Ausstattung aufweist. Durch die beschriebenen Teilmaßnahmen wird dieses Ziel erreicht und der Betrieb der Einrichtung sichergestellt.

 

Durch die Maßnahme auf dem Außengelände der Einrichtung, mit der nicht nur bestehende Spielgeräte saniert und neue Spielgeräte beschafft werden, sondern auch umfassende Erdbewegungen verbunden sind, entstehen auf der Basis einer Kostenschätzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen kosten in Höhe von insgesamt 190.000 €. Hiervon entfallen auf die Neubeschaffung der Spielgeräte 15.000 € und auf die Herstellung des Außengeländes 175.000 €. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln des Belastungsausgleichgesetztes (Konnexitätsmittel). Mit der Durchführung der Gesamtmaßnahme soll der Wirtschaftsbetrieb Hagen beauftragt werden.

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Die Maßnahme dient der Reduzierung von Barrieren auf dem Außengelände der Kindertageseinrichtung, in der auch Plätze zur Betreuung von Kindern mit  Behinderungen vorgesehen sind.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5800211

 

5.000169

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder Außenanlagen IPM

Kita Gutenbergstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

Einzahlung (-)

681150

681200

-          15.000

-          175.000 €

-          15.000

-          175.000 €

Auszahlung (+)

783100

781800

15.000 €

175.000 €

15.000

175.000 €

Eigenanteil

 

0,00 €

0,00

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann überplanmäßig gedeckt werden.

Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen bei Mitteln des Belastungsausgleichgesetztes (Konnexitätsmittel).

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Herrichtung der Spielflächen in Höhe von 175.000 € stellen einen Investitionszuschuss an Dritte dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert wird. Dieser ist über eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren jährlich aufzulösen (8.750 €).

Die Ausgaben für die Spielgeräte in Höhe von 15.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Sie sind mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 1.500 € (Gesamt: 10.250 €).

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus dem Belastungsausgleichsgesetz (Konnexitätsmittel) sind in Höhe von 175.000 € als passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren und ebenfalls über 20 Jahre in Höhe von jährlich 8.750 € aufzulösen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Spielgeräte in Höhe von 15.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände (Gesamt: 10.250  €).

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

10.250

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

10.250

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

10.250

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

 

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

Beigeordnete

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 


 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.03.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.03.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen