Beschlussvorlage - 0175/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der HIG - Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH anzuweisen, den Geschäftsführer Herrn Michael Greive bezüglich der Geschäfte mit der C.C. Reststoffaufbereitung GmbH und Co. KG, von der Beschränkung des § 181 BGB zu befreien.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Herr Michael Greive ist zugleich Geschäftsführer der HIG - Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH (HIG) und der C.C. Reststoff-Aufbereitung GmbH und Co. KG (CCR), an der der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) AöR mit 20 % beteiligt ist. Für die Gültigkeit der zukünftig zwischen der HIG und der CCR abzuschließenden Verträge ist eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erforderlich.

 

Nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der HIG in der Fassung vom 24.11.2016 ist die Geschäftsführung für Geschäfte mit den Gesellschaftern und deren Beteiligungsunternehmen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Der WBH ist mit einem Anteil von 20 % an der CCR beteiligt. Von daher ist diese kein reines Beteiligungsunternehmen der Stadt Hagen und unterliegt somit nicht der Regelung des § 8 Abs. 5.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

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Beschlüsse

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21.02.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen