Beschlussvorlage - 0175/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung der Geschäftsführung HIG - Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH von der Beschränkung des § 181 BGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, den Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der HIG - Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH anzuweisen, den Geschäftsführer Herrn Michael Greive bezüglich der Geschäfte mit der C.C. Reststoffaufbereitung GmbH und Co. KG, von der Beschränkung des § 181 BGB zu befreien.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Herr Michael Greive ist zugleich Geschäftsführer der HIG - Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH (HIG) und der C.C. Reststoff-Aufbereitung GmbH und Co. KG (CCR), an der der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) AöR mit 20 % beteiligt ist. Für die Gültigkeit der zukünftig zwischen der HIG und der CCR abzuschließenden Verträge ist eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erforderlich.
Nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der HIG in der Fassung vom 24.11.2016 ist die Geschäftsführung für Geschäfte mit den Gesellschaftern und deren Beteiligungsunternehmen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der WBH ist mit einem Anteil von 20 % an der CCR beteiligt. Von daher ist diese kein reines Beteiligungsunternehmen der Stadt Hagen und unterliegt somit nicht der Regelung des § 8 Abs. 5.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
