Beschlussvorlage - 0166/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hohenlimburg zur möglichen Sanierung des Richard-Römer-Lennebades über einen entsprechenden Förderantrag ab.

 

 

Alternativ:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung durch Prioritätenverschiebung in der Sportpauschale erfolgt, einen Förderantrag für das Richard-Römer-Lennebad in dem Förderprogramm des Bund–Länder-Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ anzumelden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung in der nächsten Haushaltsplanung 2020/2021 zu berücksichtigen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung
 

Das 50 Jahre alte Richard-Römer-Lennebad weist einen hohen Sanierungsstau auf. Die Betonkonstruktion bedarf einer Teilsanierung, die Wasser- und Gebäudetechnik hat ihre rechnerische Lebensdauer längst überschritten, Umkleide und Sanitäreinrichtungen sind in einem wenig attraktiven Zustand. Aktuell musste der 5-Meter-Sprungturm des Bades gesperrt werden, weil größere Risse einen Weiterbetrieb derzeit als zu gefährlich erscheinen lassen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, keinen Förderantrag zu stellen, da nach Auffassung der Verwaltung die Fördervoraussetzungen in dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ nichtgegeben sind. Die Sanierung des Lennebades entspricht nicht den Förderschwerpunkten, wie sie unter I.7 der Förderrichtlinie benannt sind (s. Anlage im Auszug). Wenn trotzdem ein Antrag gestellt werden soll, müsste durch Prioritätenverschiebung der entsprechende Eigenanteil von rund 485.000 € in der Sportpauschale reserviert werden. In der Folge könnte der Kunstrasenplatz an der Alexanderstraße nicht zeitnah begonnen werden, da ansonsten in den Jahren 2020 und 2021 eine deutliche Unterdeckung in der Sportpauschale entstehen würde. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Empfehlung der BV Hohenlimburg nicht zu folgen.

 

Sollte der Rat dieser Empfehlung der Verwaltung nicht folgen, sind aus der Sicht der Verwaltung zwingend die im alternativen Beschlussvorschlag genannten Finanzierungsvoraussetzungen mitzubeschließen.

 

Begründung

 

Aus Konsolidierungsgründen wurde ursprünglich eine Schließung der Bäder in Hagen angedacht. Der Rat beschloss, dass das Lennebad zunächst weiter betrieben wird, solange keine größeren Investitionen erforderlich werden.

Davon abweichend hat der Rat in der Sitzung vom 15.11.2018 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Förderfähigkeit der Sanierung gegeben ist und unter welchen Rahmenbedingungen und Kosten diese erfolgen könnte.

 

Eine detaillierte Kostenschätzung durch das von der HVG beauftragte Architekturbüro Rohling Planung GmbH aus Osnabrück liegt nun vor. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Schwimmhalle (Edelstahlbecken, Wasser- und Lüftungstechnik), der Gebäudehülle (Außenfassade, Dach) und der Bereiche Umkleiden, Sanitäranlagen und Foyer sowie der Entsorgung der schadstoffbehafteten Bauteile liegt bei 5.381.927 € (netto, da die HVG vorsteuerabzugsberechtigt ist). Dabei wurden die Gastronomie, der Saunabereich sowie das Wohngebäude nicht betrachtet, da diese Kosten als nicht förderfähig eingestuft wurden. Zukünftig müssten allerdings eine Investition seitens der HVG auch in diesen Gebäudekomplex getätigt werden, damit das Sport- und Erholungszentrum einen attraktiven Standort bietet. Die Kosten können derzeit nicht beziffert werden, liegen aber nach Kostenschätzung der HVG in Millionenhöhe.

 

Beim Programm „Soziale Integration im Quartier“ muss die Gemeinde auch im Rahmen der Weiterleitung einen Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten. Die HVG hat einen Eigenanteil von 538.192 €. Nach Abzug des Eigenanteils liegen die zuwendungsfähigen Kosten bei 4.843.734 €, wovon die Stadt Hagen ein 10-prozentigen Eigenanteil in Höhe von 484.373 € zu leisten hat. Der Zuschuss würde bei der Stadt Hagen vereinnahmt und entsprechend an die HVG weitergeleitet.

 

Für die Förderung der HVG wird ein Zuschussbewilligungsbescheid der Stadt Hagen über eine Zweckbindungsdauer von 20 Jahren nach Maßgabe der allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Hagen sowie der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 erlassen.

 

Ursprünglich war von Seiten der Verwaltung beabsichtigt, die Vorlage in der Sitzung des Rates am 21.02.2019 beschließen zu lassen. Der entsprechende Förderantrag hätte dann bis zum 28.02.2019 bei der Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde eingereicht werden müssen. Die Vorlage wurde vor der Sitzung von der Tagesordnung genommen. Bei einem Beschluss des Rates wird der Antrag nach den Sommerferien gestellt. Die Dauer der Baumaßnahme ist mit zwei Jahren angesetzt, wobei sich die Kosten jeweils hälftig auf die Jahre 2020 und 2021 verteilen.

 

 

Wie bereits in der damaligen Vorlage dargestellt, kann eine Finanzierung des städtischen Eigenanteiles aus der Sportpauschale grundsätzlich erfolgen. Da die Sportpauschale allerdings für andere Investitionsmaßnahmen vorgesehen ist, muss eine andere Priorisierung der investiven Maßnahmen aus der Sportpauschale vorgenommen werden. Die beiliegende aktuelle Aufstellung zeigt, dass in 2020 nur noch rund 329.000 € und in 2021 nur noch rund 291.000 zur Verfügung stehen, so dass es ohne Priorisierung zu einer Unterdeckung in der Sportpauschale kommen würde. Eine Bereitstellung darüber hinausgehender Finanzmittel aus dem Haushalt als zusätzliche freiwillige Leistungen können im Haushalt unter Wahrung der Genehmigungsauflagen der Bezirksregierung nicht dargestellt werden. Eine Finanzierung jenseits der Sportpauschale würde außerdem ergebnisrelevante abschreibungsgleiche Folgekosten des Eigenanteiles nach sich ziehen. Unabhängig weist die Verwaltung darauf hin, dass der von der HVG aus derartigen Eigenmitteln zu stemmende Sanierungsbedarf des Wohnhauses und der Gastronomie zu Einschränkungen der Investitionsspielräume der HVG an anderer Stelle führen wird.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle  Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportförderung

Finanzstelle:

50nnnnn

Bezeichnung:

Investitionskostenzuschuss Lennebad

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

2021

2022

Einzahlung(-)

681100

4.359.361 €

2.179.681

2.179.680

Auszahlung (+)

781500

4.843.734 €

2.421.867

2.421.867

Eigenanteil

 

484.373 €

 

242.186

242.187

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung wird in der Planung für den Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Ausgaben für die Sanierung des Lennebades stellen einen Investitionszuschuss in Höhe von 4.843.734 € dar und sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu bilanzieren. Dieser ist über eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren (jährlich 242.186,70 €) abzugrenzen. 

 

 

Passiva:

 

Die erhaltene Förderung aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ in Höhe von 4.359.361 € und die Mittel aus der Sportpauschale in Höhe von 484.373 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Diese sind ebenfalls über 20 Jahre aufzulösen. Daraus entstehen jährliche Erträge von 242.186,70 €.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

242.186,70

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

242.186,70

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

242.186,70

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

 

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.02.2019 - Sport- und Freizeitausschuss

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21.02.2019 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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04.07.2019 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Sport- und Freizeitausschuss bittet den Rat der Stadt Hagen, nicht in seiner Sitzung am 11.07.2019, sondern erst in der Sitzung am 26.09.2019 eine Entscheidung zu treffen.

 

2. Der Sport- und Freizeitausschuss fordert die Schulverwaltung auf, Gesprächen mit den Nachbarkommunen zu hren um zu prüfen, ob durch Kooperationen vermehrt Schwimmunterricht angeboten werden kann.

 

3. Eine Finanzierung aus der Sportpauschale hat keine Aussicht auf Erfolg.

 

 

Der Sport- und Freizeitausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hohenlimburg zur möglichen Sanierung des Richard-Römer-Lennebades über einen entsprechenden Förderantrag ab.

 

 

Alternativ:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung durch Prioritätenverschiebung in der Sportpauschale erfolgt, einen Förderantrag für das Richard-Römer-Lennebad in dem Förderprogramm des Bundnder-Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ anzumelden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung in der nächsten Haushaltsplanung 2020/2021 zu berücksichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

--

--

--

FDP

--

--

--

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

./.

Enthaltungen:

./.

 

 

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11.07.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird nach Abstimmung über den nachfolgenden Verfahrensvorschlag vertagt auf die Sitzung des Rates am 26.09.2019.

 

2. Verwaltung und Rat arbeiten im Rahmen eines Workshops Ende August gemeinsam heraus, ob die Förderbedingungen erfüllt werden können und ggf. welche sozial-integrativen Eigenschaften oder Leistungen des Bades im Förderantrag sinnvoll herauszuheben sind, zum Beispiel die Zahl der Kinder im Stadtbezirk, die einen Anspruch auf Schwimmunterricht haben.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zu diesem Workshop die Ergebnisse der in der HFA-Sitzung vom 11.10.2018 beschlossenen Aufträge zur DS 0962/2018 vorzulegen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss an den Workshop im Zusammenwirken mit der HagenBad GmbH auf dieser Basis den notwendigen Förderantrag zu entwickeln, um im Falle einer positiven Beschlussfassung am 26.09.2019 eine fristgerechte Zustellung am Montag, 30.09.2019, sicherzustellen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Nachbargemeinden Kontakt aufzunehmen. Ziel ist es, im Rahmen interkommunaler Kooperationen mögliche Kapazitäten zur Aufnahme des Hagener Schul- und Vereinsschwimmens zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis:

 

X

Mit Mehrheit beschlossen bei einer Gegenstimme der CDU-Fraktion