Beschlussvorlage - 0138/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau weiterer Kunstrasenplätze im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Alexa Triepel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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14.02.2019
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Beschlussvorschlag
Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt dem Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße aus Mitteln der Sportpauschale sowie dem Bau von maximal zwei weiteren Kunstrasenplätzen in den Stadtteilen Haspe und Hohenlimburg zu und beauftragt die Verwaltung mit den entsprechenden Planungen für den Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße zu beginnen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Blick auf die Hagener Fußballplätze ist Hagen im Vergleich zum Umland und zu Städten ähnlicher Größen deutlich unterversorgt. Aus Sicht des SZS ist der Bau von noch zwei, maximal aber drei neuen Kunstrasenplätzen notwendig, um den derzeitigen Bedarf zu decken. Priorität sollte dabei der Bezirk Hagen-Mitte besitzen. Als Standort für einen neuen Kunstrasenplatz eignet sich aus sportfachlicher Sicht der bisherige Tennenplatz an der Alexanderstraße. Zudem gilt es, eine Prioritätenliste für die maximal zwei weiteren Standorte in Haspe und Hohenlimburg festzulegen, wobei das SZS den größten Bedarf für den Stadtteil Hohenlimburg sieht.
Begründung
Mit Blick auf das ISEK ist das SZS bemüht, die Bedingungen für den Sport in Hagen zu optimieren und den Bedarfen, insbesondere auch des Breitensports und des nicht-vereinsgebundenen Sports, gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund soll in den kommenden Jahren auch ein Sportentwicklungsplan aufgestellt werden. Als erste Maßnahme wurde in diesem Zusammenhang mit einer systematischen Bereisung der Hagener Sportstätten begonnen, um sich ein genaues Bild von den städtischen Hallen und Plätzen mit Blick auf mögliche Sanierungsarbeiten sowie die Ausstattung zu verschaffen. Unabhängig davon sieht das SZS im Bereich Fußball bereits jetzt Handlungsbedarf.
Rund 240 Hagener Fußball-Mannschaften nehmen pro Saison am Meisterschaftsbetrieb in den unterschiedlichen Spiel- und Altersklassen teil. Diesen stehen insgesamt vier städtische Rasenplätze, acht städtische Kunstrasenplätze und 14 Tennenplätze zur Verfügung. Mit Blick auf die Rasenplätze sei angemerkt, dass diese nicht durchgehend genutzt bzw. bespielt werden können, da der Rasen immer bestimmte Erholungszeiten benötigt, aber auch durch Witterungseinflüsse deutlich häufiger unbespielbar ist. Genutzt werden die Plätze auch von den Sauerland Mustangs (American Football), die ihr Training auf dem Kunstrasen in Dahl absolvieren und ihre Spiele auf dem Naturrasen in Boelerheide austragen, sowie den Juggern, die am Höing trainieren und spielen.
Hinzu kommt, dass mit dem Sportplatz an der Klutert in Wehringhausen und dem Hegge-Sportplatz in Holthausen zwei Tennenplätze aus der Nutzung herausgenommen wurden. Fortuna Hagen ist mit seinen Mannschaften von der Klutert in die Bezirkssportanlage Haspe umgezogen; der TuS Holthausen hat eine Spielgemeinschaft mit Eintracht Hohenlimburg gegründet und den Spielbetrieb an den Hohenlimburger Kirchenberg verlegt.
Die Tennenplätze stehen aufgrund ihres Untergrunds und dem daraus resultierenden Verletzungsrisiko nicht sonderlich hoch in der Gunst der Mannschaften und Vereine. Die bestehende Zahl an Rasen- und Kunstrasenplätze reicht jedoch nicht aus, um alle Mannschaften dort trainieren und spielen zu lassen.
Ein Vergleich mit den umliegenden Städten im EN-Kreis und im Sauerland macht deutlich, dass dort keine Tennenplätze mehr bespielt werden. Sowohl im EN-Kreis als auch im Sauerland wurde die Umrüstung beziehungsweise der Neubau von Kunstrasenplätzen deutlich eher eingeleitet als in Hagen. Der Vergleich mit den Städten Hamm (ca. 180.000 Einwohner), Oberhausen (ca. 210.000 Einwohner) und Mülheim an der Ruhr (ca. 172.000 Einwohner), die ähnliche Einwohnerzahlen bzw. -größen wie Hagen haben, zeigt, dass auch dort Tennenplätze so gut wie keine Rolle mehr spielen.
Stadt | Tennenplätze | Rasenplätze | Kunstrasenplätze |
Mülheim an der Ruhr | 3 | 7 | 13 |
Oberhausen | 8 | 12 | 19* |
Hamm | 6 | 32 | 9 |
*für 2019 ist in Oberhausen der Bau drei weiterer Kunstrasenplätze geplant
Aus Sicht des Servicezentrums Sport wäre es sinnvoll, in den kommenden Jahren maximal noch drei weitere Kunstrasenplätze zu erstellen. Priorität sollte dabei die Situation in Hagen-Mitte und hier speziell am Höing und Ischeland besitzen. Die Plätze sind komplett ausgelastet; teilweise sogar überlastet, was die Lebensdauer des jeweiligen Platzuntergrundes spürbar verkürzen wird.
Neben dem SSV Hagen spielen und trainieren auch die Vereine Westfalia Hagen, Türkyiemspor Hagen und Polizei SV Hagen im Bereich Ischeland/Höing. Um die Situation zu entzerren, bietet sich aus SZS-Sicht an, den Tennenplatz an der Alexanderstraße, der sich in einem schlechten Zustand befindet, in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Die Umbaukosten liegen nach Kalkulation der WBH bei einer Million Euro. Zusätzlich wäre es an dem Standort notwendig, einen Anbau mit zwei zusätzlichen Umkleidekabinen und Duschen zu errichten. Eine Kostenschätzung hierfür liegt bei 300.000 €.
Im Bereich Ischeland/Höing ließe sich aus Sicht des SZS ein neuer Kunstrasen nicht realisieren. Der Käfig am Höing ist weiter als möglicher Standort einer neuen Großsporthalle, alternativ als Parkraum im Gespräch und der Rasenplatz am sogenannten städtischen Höing ist ebenfalls ungeeignet. Dieser liegt sehr nahe an der Wohnbebauung der Humpertstraße und genießt Bestandsschutz. Bauliche Veränderungen würden diesen aber aufheben und insbesondere zu Problemen mit den Anrainern führen. Der Platz ist zwar in der Nutzung, wird aber aufgrund der fehlenden Flutlichtanlage in der dunklen Jahreszeit nur tagsüber bespielt. Schon die Installation einer Flutlichtanlage würde den Bestandsschutz außer Kraft setzen.
Nach einer ersten Prüfung ergibt sich an der Alexanderstraße möglicherweise eine Altlastenproblematik, da auf dem Areal in früheren Jahren eine Ziegelei ansässig war und das Gelände für den Sportplatzbau schlicht aufgeschüttet und verdichtet wurde. Auch die Frage der Entwässerung – eine Drainage ist im bestehenden Platz nicht vorhanden – müsste geklärt werden. Daher müsste hier gegebenenfalls noch ein externes Gutachten erstellt werden, für das nach Schätzung des WBH rund 140.000 Euro aufgerufen werden müssten.
Als Alternative für den Bau eines Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße hat der TSV Hagen 1860 im Gespräch mit dem SZS auch den Umbau des Tennenplatzes an der Hoheleye vorgeschlagen. Der Platz ist jedoch Teil der vereinseigenen Anlage (Erbpacht). Der Verein würde sich gegebenenfalls an der Realisierung beteiligen. Aus Sicht des SZS ist die Variante nicht zu begrüßen, da die Stadt dann anschließend für die Nutzung von Trainings- und Spielzeiten eine Gebühr an den TSV Hagen 1860 entrichten müsste.
Neben der Situation im Bereich Mitte wäre aus Sicht des SZS auch ein weiterer Kunstrasenplatz in Hohenlimburg sinnvoll. Hier bietet sich an, den Naturrasen im Kirchenbergstadion gegen einen Kunstrasen auszutauschen. Mit der zusätzlichen Kunstrasenfläche könnten dann alle Bedarfe im Stadtteil abgedeckt sowie der Tennenplatz am Ostfeld aufgegeben und der Vermarktung zugeführt werden. Die Umbaukosten liegen nach Schätzung des WBH bei 1 Million Euro.
Inzwischen haben auch erste Gespräche mit der Firma Berlet stattgefunden, die Eigentümerin des ehemaligen, knapp 35.400 Quadratmeter großen Schwimmbadgeländes am Hohenlimburger Kirchenberg ist. Auf dem Areal soll bis 2020 ein hochmodernes Fitness-Center entstehen. Alle baurechtlichen Voraussetzungen liegen diesbezüglich bereits vor. Daneben hat sich Berlet bereiterklärt, eine Fläche für den Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Areal zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten liegen bereits vor.
Geprüft wird, ob eine entsprechende Förderung über das NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ möglich ist. Hier stehen den Vereinen in Hagen nach ersten Informationen aus dem Ministerium rund 2,55 Millionen Euro zur Verfügung.
Da diese Mittel nur von Vereinen beantragt werden können, soll zudem geprüft werden, ob der SV Hohenlimburg 1910 oder eine Gemeinschaft Hohenlimburger Fußballvereine einen solchen Antrag auf den Weg bringen kann. Derzeit sind die genauen Förderrichtlinien und Voraussetzungen für die Antragsstellung des Landes aber noch nicht publiziert.
Sollte der SV 1910 oder die Vereinsgemeinschaft einen solchen Antrag stellen können und sollten die entsprechenden Landesmittel bewilligt werden, könnte ein solcher Platz bis 2020 unter Federführung des Vereins/der Firma Berlet realisiert werden. Dadurch bedingt könnte dann am Kirchenberg auch TSK Hohenlimburg seine Trainings- und Spielstätte erhalten, das Ostfeld aufgegeben und der Vermarktung zugeführt werden. Der oben skizzierte Umbau des Rasenplatzes im Kirchenbergstadion könnte somit entfallen.
Ergänzend dazu könnten noch im Hagener Westen Kunstrasenflächen geschaffen werden, die aus Sicht des SZS und mit Blick auf die dortigen Bedarfe allerdings weniger große Priorität besitzen. In Haspe sind zwei Maßnahmen denkbar: zum einen könnten die Tennis- und Beachvolleyballfelder in der Bezirkssportanlage in ein Kunstrasen-Kleinspielfeld umgewandelt werden. Die erwarteten Kosten hierfür liegen bei 300.000 Euro. Mit dem Bau des Kleinspielfeldes könnte der eigentliche Kunstrasen in der BSA entlastet werden, da insbesondere die Nachwuchsmannschaften der jüngeren Altersklassen ihren Trainingsbetrieb dorthin verlegen könnten.
Wenn darüber hinaus tatsächlich noch weiterer Bedarf sein sollte, könnte als zweite Maßnahme entweder der Freiheitsplatz oder der Tennenplatz in der Bezirkssportanlage in einen Kunstrasen umgewandelt werden. Auch hier liegen die Kosten bei circa einer Million Euro. Wobei der Freiheitsplatz aus sportfachlicher Sicht eher nicht geeignet ist, da dieser nur über eine Größe von 70 x 90 Metern verfügt und dort überkreisliche Spiele nicht zulässig wären. Um den Platz zu vergrößern, müsste ein Stück des angrenzenden Waldes erworben und gerodet werden. Zudem wäre hier eine aufwendige Waldumwandlung notwendig. Ferner müsste für den Platz ein Entwässerungssystem angelegt werden. Bislang versickert das Wasser im Waldbereich. Dies wäre aber mit einem Kunstrasenbelag und dem dort verwendeten Granulat mit Plastikummantelung nicht mehr statthaft. Aufgrund der zu erwartenden Zusatzkosten erscheint dem SZS daher die Variante in der Bezirkssportanlage sinnvoller, zumal der dortige Platz ein Maß von 70 x 105 Metern aufweist und auch überkreislich bespielt werden dürfte.
Mit der Realisierung dieser Maßnahmen wäre der Bedarf an Kunstrasenplätze in Hagen aus Sicht des SZS abgedeckt. Aus Mitteln der Sportpauschale ließen sich diese Bauvorhaben wegen des hohen Kostenrahmens nur nacheinander realisieren.
Die Ansparung für die Grundinstandsetzung der Kunstrasenplätze wird seit 2017 gebildet. Aktuell wird die Summe mit Blick auf die Fertigstellung der Plätze Dahl und Helfe auf 160.000 € festgesetzt. Hintergrund ist dabei die Tatsache, dass Kunstrasenplätze nach Angaben des Herstellers bei entsprechender Pflege nach 15 Jahren einen neuen Belag benötigen. Der Austausch kostet nach jetzigem Stand rund 300.000 Euro. (Übersichtstabelle Ansparsummen Anlage 2)
Das SZS schlägt vor, zunächst 2019 den Kunstrasen an der Alexanderstraße in Auftrag zu geben und die notwendigen Mittel aus der Sportpauschale der Jahre 2019 bis 2020 bereitzustellen. Erst nach Abschluss dieser Maßnahmen könnten dann, sofern sich zwischenzeitlich keine anderen Fördermöglichkeiten ergeben, die Kunstrasenplätze in Hohenlimburg und Haspe mit einem Finanzierungs-, Planungs- und Realisierungsfenster von jeweils drei bis vier Jahren nacheinander in Angriff genommen werden.
Sollte das von der Firma Berlet/dem SV Hohenlimburg 1910 vorgestellte Modell für den Bau eines Kunstrasens im ehemaligen Kirchenbergbad zum Tragen kommen, würde die Umwandlung des Rasens am Kirchenberg entfallen. Stattdessen könnte dann der Umbau in der BSA Haspe in Angriff genommen werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Die haushaltsmäßigen Einplanungen erfolgen wie in der begefügten Verwendungstabelle der Sportpauschale dargestellt (Anlage 1).
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung kann aus Mitteln der Sportpauschale gesichert werden |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für den Anbau eines Umkleidegebäudes und für den Umbau zu Kunstrasenplätzen entsprechend der Verwendungstabelle (siehe Anlage 1) in Höhe von insgesamt 3,7 Mio. € sind als Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) für den Anbau in Höhe von 300.000 € werden über 55 Jahre abgeschrieben (jährliche Abschreibung: 5.455 €). Die AHK für den Unterbau der Kunstrasenplätze in Höhe von 2,2 Mio. € werden über 45 Jahre abgeschrieben (jährliche Abschreibung: 48.889 €) und die AHK für den Kunstrasenaufbau in Höhe von 1,2 Mio. € werden über 15 Jahre abgeschrieben (jährliche Abschreibung: 80.000 €). Der jährliche Abschreibungsaufwand beläuft sich nach Abschluss aller Maßnahmen somit insgesamt auf 134.344 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus der Sportpauschale (lt. Verwendungstabelle: 3,7 Mio. €) werden als Sonderposten passiviert und entsprechend der Nutzungsdauern ertragswirksam aufgelöst. Somit entsteht eine jährliche Auflösung der Sonderposten von insgesamt 134.344 €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 134.344 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -134.344 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
gez. |
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Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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