Beschlussvorlage - 0137/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt zu, den Kostenanteil des TSV Dahl 1878 e. V. in Höhe von 100.000 € um 10.000 € auf 90.000 € zu reduzieren.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der TSV Dahl 1878 e.V. hatte sich verpflichtet, den Bau des Kunstrasenplatzes in Dahl mit insgesamt 100.000 € zu unterstützen. 80.000 € hat der Verein bislang an die Stadt überwiesen. Aufgrund der Tatsache, dass die neue Anlage gegenüber der ursprünglichen Planung in einer abgespeckten Form ohne Kleinspielfeld realisiert wurde und dass das geschätzte Baukostenvolumen, das sich auf 940.000 € belief, deutlich um gut 180.000 € unterschritten wird, bittet der Verein um ein finanzielles Entgegenkommen in Höhe von 10.000 €. Gleichzeitig zeigt sich der Verein bereit, weitere 10.000 € zu bezahlen, so dass sich der geleistete Vereinsbeitrag dann auf 90.000 € addieren würde. 

 

 

Begründung

Eine Voraussetzung für den Bau des Kunstrasenplatzes in Dahl war – wie bei allen neueren, nicht geförderten Platzprojekten – eine Beteiligung seitens des Hauptnutzers, des TSV Dahl 1878 e.V.. Der Verein hatte sich bereiterklärt, mit 100.000 € am Bau des Platzes beteiligen zu wollen.

Um den Wegfall der leichtathletischen Anlagen auf dem Platz in Dahl zu kompensieren, hat der Verein zudem aus eigenen Mitteln den Bolzplatz an der Grundschule Volmetal für insgesamt 14.500 € in eine Leichtathletik-Übungsfläche mit 50-Meter-Laufbahnen und Weitsprunggrube umbauen lassen. Eine Anlage, die nun gleichermaßen vom Schul- und Vereinssport sowie vom Offenen Ganztag der Grundschule genutzt wird.

Investiert hat der Verein daneben in einen Container, in dem neben Vereinsmaterialien nun auch das seitens der Stadt für Platzpflege benötigt Material (Granulat, Quarzsand) eingelagert ist.

Entgegen der ursprünglichen Planung, die auch Voraussetzung für die Beteiligungszusage des Vereins war, wurde beim Bau des Kunstrasenplatzes auf die Erstellung des daneben liegenden Kleinspielfeldes verzichtet.

Die Gesamtkosten für die Herstellung des neuen Platzes haben das geplante Volumen von 940.000 € deutlich unterschritten. Abgerechnet sind 751.500 €. Hierin sind noch nicht die restlichen Personalkosten des WBH enthalten. So dass sich die Gesamtbausumme nach Rücksprache mit der WBH voraussichtlich auf rund 760.000 € erhöht.

Festzustellen bleibt auch, dass sich die übrigen Vereinen, die den Platz in Dahl nutzen (Sauerland Mustangs und TSK Hohenlimburg) nicht an den Baukosten beteiligt haben. Selbst wenn der TSV Dahl letztlich nur 90.000 € zahlen würde, läge des Engagement des Vereins weit über dem, was andere Vereine zur Fertigstellung von Kunstrasenplätzen beigesteuert haben.

Beim Bau der bestehenden acht städtischen Kunstrasenplätze haben sich verschiedene Vereine mit unterschiedlichen großen Summen beteiligt:

 

  • Kirchenbergstadion (Baujahr 2009): SV Hohenlimburg 1910 und Eintracht Hohenlimburg mit je 10.000 € (sowie 1.000 € vom Elseyer TV für die Leichtathletik-Anlage)
  • Sportplatz Garenfeld (Baujahr 2010): SC Berchum-Garenfeld mit 50.000 € sowie ca. 50.000 € an Eigenleistungen für das Gebäude
  • Sportplatz Vossacker (Baujahr 2011): SG Blau-Weiß Vorhalle, SG Vorhalle 09 und TSV Vorhalle gemeinsam mit 28.800 €
  • Bezirkssportanlage Emst (Baujahr 2015): SpVg Hagen 1911 mit 37.000 € und SC Concordia Hagen mit 13.000 €
  • Bezirkssportanlage Dahl (Baujahr 2018): TSV Dahl mit 100.000 €

 

Zudem hatte sich der SSV Hagen im Jahre 2008 mit 14.470 € am städtischen Höing eingebracht. Die Gelder waren dabei allerdings nicht für den Platzbau, sondern für Extras wie Trainerbänke und Banden bestimmt.

 

Die Kompensation der Mindereinzahlung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und –förderung

Finanzstelle:

5.000238

Bezeichnung:

Kunstrasen Sportplatz Dahl

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

2021

2022

Einzahlung(-)

681800

10.000

10.000

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

10.000

10.000

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist aus Mitteln der Sportpauschale gesichert

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Rest-Forderung in Höhe von 20.000 € wird um 10.000 € reduziert.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Entsprechend der Forderungsreduzierung in Höhe von 10.000 € wird für  den Kunstrasenplatz

Dahl ein Sonderposten aus der Sportpauschale gebildet. Dieser ersetzt den wegbrechenden

Sonderposten aus dem Vereinsanteil.

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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14.02.2019 - Sport- und Freizeitausschuss