Beschlussvorlage - 1119/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit der Firma Peperoni Software GmbH zur vollständigen Nutzung des Gebäudes auf dem Grundstück Leibnizstraße 1 als Büroflächen wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Realisierungszeitpunkt: 24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, also voraussichtlich März 2008.

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Sachverhalt

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Das Grundstück Leibnizstr. 1 liegt in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/71          - Südlich der Leibnizstraße -, der seit dem 24.04.1974 rechtsverbindlich ist. In diesem Plan ist diese Fläche als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

 
 


Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das gesamte auf dem Grundstück befindliche Gebäude als Firmensitz zu nutzen. Die vollständige gewerbliche Nutzung des Gebäudes ist allerdings nicht möglich, weil nach der aktuellen Rechtsprechung in allgemeinen Wohngebieten Gewerbenutzungen für Freiberufler u.ä. nur bis zu 49 % zulässig sind. Daher muss der rechtsverbindliche Bebauungsplan für das o.g. Grundstück geändert werden.

 

Um die vollständige Nutzung des Gebäudes als Bürofläche zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vertragsabschluss in der Fassung des als Anlage beigefügten Vertragstextes zuzustimmen.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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31.01.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.02.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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14.02.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen