Beschlussvorlage - 1119/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/05 (574) - Leibnizstraße 1 -hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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14.02.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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31.01.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.02.2006
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Beschlussvorschlag
Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit der
Firma Peperoni Software GmbH zur vollständigen Nutzung des Gebäudes auf dem
Grundstück Leibnizstraße 1 als Büroflächen wird in der Form zugestimmt, wie der
Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.
Realisierungszeitpunkt: 24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, also voraussichtlich März 2008.
Sachverhalt
.
Das Grundstück
Leibnizstr. 1 liegt in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/71 - Südlich der Leibnizstraße -, der
seit dem 24.04.1974 rechtsverbindlich ist. In diesem Plan ist diese Fläche als
allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das gesamte auf dem
Grundstück befindliche Gebäude als Firmensitz zu nutzen. Die vollständige
gewerbliche Nutzung des Gebäudes ist allerdings nicht möglich, weil nach der
aktuellen Rechtsprechung in allgemeinen Wohngebieten Gewerbenutzungen für
Freiberufler u.ä. nur bis zu 49 % zulässig sind. Daher muss der
rechtsverbindliche Bebauungsplan für das o.g. Grundstück geändert werden.
Um die vollständige Nutzung des Gebäudes als Bürofläche zu
ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vertragsabschluss in der
Fassung des als Anlage beigefügten Vertragstextes zuzustimmen.
