Beschlussvorlage - 0094/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die zum 01.03.2019 anstehende zusätzliche Erhöhung der Landesförderung um 76 Euro für Grundschüler und 33 Euro für Schüler mit besonderem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen sowie Flüchtlingskinder für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2018/19 wird in jeweiliger Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.

 

Der Beschluss wird zum 01.03.2019 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit dem Beschluss vom 15.12.2016 (Vorlage 1080/2016) hat der Rat der Stadt Hagen die Weiterleitung der Erhöhung der Landesförderung mit der damals avisierten jährlichen Erhöhung um 3% beschlossen.

 

Mit Änderungserlass vom 13.12.2018 zum Runderlass vom 12.02.2003 (BASS 11- 02 Nr. 19) „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ hat das Ministerium für Schule und Bildung eine zusätzliche Erhöhung um 76 Euro für Grundschüler und 33 Euro für Schüler mit besonderem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen sowie Flüchtlingskinder, einmalig zum 01.02.2019 beschlossen. Diese Erhöhung gilt für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2018/19. Ab dem 01.08.2019 erhöht sich der jeweilige Betrag jedes Jahr wie geplant um 3 %.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erhöhung der Landesförderung für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2018/19 um die oben genannten Beträge in voller Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der unveränderten Haushaltssituation ist eine Erhöhung des städtischen Anteils weiterhin nicht angezeigt.

 

Die Veränderung wirkt sich wie folgt aus:

Derzeitige Finanzierungssituation pro Halbjahr:

 

Landesförderung

städtischer Anteil

Garantiebetrag

Grundschüler allgemein

542,50

485,50

1.028,00

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen

1.094,00

728,00

1.822,00

Flüchtlingskinder und Kinder aus ähnlichen Lebenslagen

1094,00

485,50 €

1.579,50

 

Finanzierungssituation für das zweite Halbjahr 2018/19:

 

Landesförderung

städtischer Anteil

Garantiebetrag

Grundschüler allgemein

619,00

485,50

1.104,50

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen

1.127,00

728,00

1.855,00

Flüchtlingskinder und Kinder aus ähnlichen Lebenslagen

1.127,00

485,50

1.612,50

 

 

Aus der Anlage ergibt sich die Aufrechnung zu den Zahlen aus der Vorlage 0366/2018. Die zusätzlichen Mittel für die Jahre 2020 ff. werden für die entsprechenden Haushaltsplanungen berücksichtigt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

Die Landesförderung wird für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen in Form einer erhöhten Pauschale gezahlt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1211141

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

414100

-274.674,28

Aufwand (+)

531800

274.674,28

Eigenanteil

 

0,00

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

1212141

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

414100

-4.047,78

Aufwand (+)

531800

4.047,78

Eigenanteil

 

0,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral gesichert werden.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz,

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann,

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.01.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.02.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen