Berichtsvorlage - 1175/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

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Auswirkungen

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität hat die Verwaltung am 30.10.18 beauftragt zu prüfen, wo am Tücking jeweils eine kombinierte Überwachungsanlage installiert werden kann, die Geschwindigkeitsübertretungen und verbotswidriges Passieren durch LKW ahndet.

 

Die Verwaltung wurde zudem gebeten zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingerichtet werden kann.

 

Die Verkehrssituation am Tücking wird seit 2006 in den politischen Gremien diskutiert.

 

Es wird -nach wie vor- beanstandet, dass sich LKW- Fahrer nicht an das Durchfahrtsverbot halten.

 

Aus diesem Grund wurde bereits ein Entwurf einer Hinweisbeschilderung mit Zeichen 253 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t) und einem abgewandelten Zeichen 105 (Doppelkurve) auf einer großen Trägertafel dem Ministerium zur Zustimmung zugeleitet. Diese wurde von dort jedoch abgelehnt.

 

Dieses gilt auch für eine nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechenden Beschilderung mit „STOP- No Trucks“.

 

Mit der Zulässigkeit des politisch beantragten Schildes hatten sich

-teilweise mehrfach- die Bezirksregierung, das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur befasst. Die Möglichkeit der Aufstellung der Beschilderung, die nicht der StVO entspricht, wurde von allen Stellen verneint, so dass auch die hier zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht in der Lage war, dieses vorgeschlagene Hinweisschild anzuordnen. Insofern wurden bislang alle Möglichkeiten zur Legalisierung der gewünschten Beschilderung ausgeschöpft.

 

Da ausschließlich Verkehrszeichen der StVO zu verwenden sind, wurde alternativ zuletzt am 26.06.2017 ein Verbot ab „3,5 t“ in Kombination mit einem Verbot für Fahrzeuge über acht Meter mit einem Hinweis auf die Kurven installiert.

Die Durchfahrt ist für alle Fahrzeuge über „3,5 t“ gesperrt, das Längenverbot wirkt verdeutlichend.

 

Fahrzeuge über acht Meter laufen Gefahr, sich in den Kurven festzufahren. 

 

Die Bezirksregierung bat um einen Erfahrungsbericht bezüglich der Auswirkungen der Beschilderung nach Ablauf eines Jahres.

 

Der Bericht erfolgte am 24.08.2018.

 

 

 

 

Da auch Beschwerden von Anwohnern über zu hohe Durchfahrtsgeschwindigkeiten eingingen, wurde flankierend vom 18.07.- 24.07.2018 eine Verkehrserhebung

(„V- 85- Messung“) in Höhe der „Tückingstraße 33“ bei vorgeschriebenen „50 km/h“ im Sperrbereich durchgeführt.

 

Auch diese Zahlen vom 18.07.- 24.07.2018 wurden der Bezirksregierung zugeleitet:

 

Im Zeitraum vom 18.07.- 24.07.2018 wurde in Richtung „Tückingschulstraße“ von 85 Prozent aller Verkehrsteilnehmer zwischen 45 und 46 km/h gefahren. In Gegenrichtung wurde in Richtung „Auf dem Rode“  (bergab) 43 bis 45 km/h gefahren.

 

Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird somit unterschritten.

 

Insgesamt wurden vom 18.07.- 24.07.2018 in beide Fahrtrichtungen an einem durchschnittlichen Werktag 62 Fahrzeuge ab einer Länge von acht Meter erfasst. In Fahrtrichtung „Auf dem Rode“ wurden 30 Fahrzeuge ab acht Meter erfasst. In Fahrtrichtung „Tückingschulstraße“ wurden 32 Fahrzeuge über acht Meter registriert.

 

Eine weitere Verkehrserhebung wurde vom 04.11.- 10.11.2015 in der „Tückingstraße“ in Höhe der Einmündung „Detmolder Straße“ durchgeführt:

 

Vom 04.11.- 10.11.2015 wurde in Fahrtrichtung „Im Lindental“  zwischen 47und 48 km/h erhoben, in Gegenrichtung in Fahrtrichtung „Tückingschulstraße“  48 bis 49 km/h.

 

Vom 04.11.- 10.11.2015 wurden an einem durchschnittlichen Werktag in beide Fahrtrichtungen insgesamt 27 Fahrzeuge ab acht Meter erfasst.

In Fahrtrichtung „Im Lindental“ waren 17 Fahrzeuge über acht Meter unterwegs, in Fahrtrichtung „Tückingschulstraße“ zehn Fahrzeuge ab acht Meter.

 

Die Auswertung der LKW- Unfälle ergab, dass im Berichtszeitraum innerhalb eines Jahres nach Installation der neuen Beschilderung (vom 26.06.2017- 26.06.2018) vier Unfälle mit LKW- Beteiligung erfolgt sind, davon waren in zwei Fällen kleinere Fahrzeuge betroffen (Klein- LKW und Sprinter), lediglich in einem Fall hat sich ein LKW in den Kurven festgefahren.

 

Diese Zahlen wurden der Bezirksregierung zugeleitet.

 

Unter Berücksichtigung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten und der Unfalllage wird von der Bezirksregierung eine zusätzliche Beschilderung als nicht verhältnismäßig angesehen. Dieses wurde von der Bezirksregierung am 31.08.2018 mitgeteilt.

 

Entsprechend verhält es sich mit einer kombinierten Überwachungsanlage. 

 

 

 

Nach §48 OBG (Ordnungsbehördengesetz)  besteht die Möglichkeit der Überwachung für die Kommune für Z. 253 StVO, allerdings nicht für die vorhandenen Zeichen 262 und 266. Selbst für eine Überwachung eines Zeichens 253 StVO ist die Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich.

 

Durch die Kreisverkehre „Tückingstraße/ Detmolder Straße“ (Durchmesser 17 Meter, Innenkreis acht Meter- bereits hergestellt-) und „Wolfskuhler Weg/ Sporbecker Weg“ (Durchmesser 18 Meter, Innendurchmesser acht Meter -Einstellung in den Haushalt 2020/ 2021-) werden die Durchfahrtsgeschwindigkeiten durch die erforderliche Geschwindigkeitsreduzierung zur Befahrung der Kreisel mit Innenaufpflasterung  weiter reduziert.

 

Durch die ansässigen Schulen und Kindergärten besteht hier leider keine Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsreduzierung zu begründen, vielmehr ist an innerörtlich klassifizierten Straßen nachzuweisen, dass sich abgesenkte Geschwindigkeitsbereiche auf 30 km/h auf den unmittelbaren Bereich der tatsächlich benutzten Eingänge beziehen müssen und auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen sind. Dieses wird von der Bezirksregierung überprüft.

 

Bislang wurde die Strecke nicht als unfallauffällig in Bezug auf überhöhte Geschwindigkeiten gemeldet.

 

Die Polizei, Führungsstelle Verkehr, hat am 14.01.2019 zur Gesamtbeurteilung folgende Zahlen/ Informationen bis Ende 2018 übermittelt:

 

In 2018 erfolgten insgesamt zehn Einsätze aufgrund von gemeldeten LKW- Sichtungen im gesperrten Straßenabschnitt und eine allgemeine Verkehrskontrolle.

 

Davon sollte in zwei Fällen ein LKW festgefahren sein, bestätigt hat sich das in einem Fall.

 

Weiter rückwirkend ist die Polizei nicht in der Lage, ihre Einsätze zu übermitteln, da händisch jeder Einsatz geöffnet und ausgewertet werden muss.

 

Nach dem Berichtszeitraum bis zum 26.06.2018 hat sich kein weiterer Unfall mit LKW- Beteiligung mehr ereignet.

 

Ergänzend wurden die Unfallzahlen von 2016- 2017 in Bezug auf Unfälle mit Unfallursache „Überhöhte Geschwindigkeit“ mitgeteilt:

 

2016 hat sich ein Unfall,  in 2017 haben sich vier und in 2018 drei Unfälle ereignet.

 

Die Unfallzahlen rechtfertigen weiterhin keine Überwachung durch eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, zumal diese aus technischen Gründen auch nicht direkt in den Kurven aufgestellt werden kann.

 

 

 

Dennoch ist beabsichtigt, eine weitere Verkehrserhebung im „Wolfskuhler Weg“ in Fahrtrichtung Vorhalle vor den Serpentinen durchführen zu lassen.

 

Der technisch mögliche Standort ist mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen noch festzulegen.

 

Zudem wird zurzeit geprüft, die Erkennbarkeit einzelner Verkehrszeichen im Bereich „Tückingstraße/ Detmolder Straße“ und „Wolfskuhler Weg/ Sporbecker Weg“ durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

 

So wurde zur besseren Erkennbarkeit die rechtsseitig vorhandene Durchfahrtsverbotsbeschilderung jetzt doppelseitig -und somit nun auch linksseitig- angeordnet.

 

Sofern technisch realisierbar, wird die Beschilderung jeweils mit einem Gelbblinker- Signal verdeutlicht, um auf die folgende Gefahrensituation rechtzeitig hinzuweisen.

 

 

 

 

gez.

Thomas Huyeng

(Beigeordneter)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.02.2019 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen