Beschlussvorlage - 0038/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Katzenkastration - Vereinbarung mit dem Tierschutzverein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kerstin Meyer-Weinreich
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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06.02.2019
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20.03.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund der fehlenden rechtlichen und durch das Engagement des Tierschutzvereins (TSV) auch tatsächlichen Grundvoraussetzungen wird keine Katzenkastrations-VO erlassen. Die Stadt unterstützt die ehrenamtlichen Katzenkastrationsaktionen des TSV Hagen bis zu Hälfte der dem Verein dadurch entstehenden Kosten, maximal 15.000,- € jährlich. Diese Vereinbarung soll versuchsweise für 2019 und 2020 gelten.
Begründung
Durch Beschluss des UWA vom 23.03.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Verordnung zum Schutze von frei lebenden Katzen vorzubereiten. Auf die rein juristischen Probleme einer solchen kommunal installierten Verordnung wurde bereits im UWA vom 11.05.2017 kurz eingegangen. Die bestehenden rechtlichen und praktischen Probleme und Bedenken sollen im Rahmen dieser Vorlage nochmals näher beleuchtet werden.
Für den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung ist zunächst das Vorhandensein von abstrakten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich (Gefährdung des Straßenverkehrs, Übertragung von Krankheiten durch Katzen auf Menschen, Reduzierung heimischer Wildtierarten durch eine Überpopulation von Katzen). Die Kriterien der Rechtsprechung für abstrakte Gefahren sind jedoch bewusst hoch angesetzt und bei der Lage in Hagen nicht gegeben. Hinzu kommt der erhebliche Eingriff in die Grundrechte der Katzenhalter, der laut juristischer Beurteilung im Rahmen einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung schwerer wiegen würde als das nicht darstellbare Ziel der Gefahrenabwehr. Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung im Klageverfahren unterliegen würde.
Das Tierschutzgesetz bietet mit dem § 13 b erstmals die Möglichkeit, bei Vorliegen der vom Ministerium vorgegebenen strengen Kriterien zur Vermeidung weiteren Tierleids Maßnahmen zu ergreifen. Eine darauf basierende Verordnung ist grundsätzlich als geeigneteres Instrumentarium anzusehen. Wie bereits in der Stellungnahme vom 17.05.2017 dargestellt, reicht die in Hagen vorgefundene Situation um verwilderte Hauskatzen nicht aus, zumal der Tierschutzverein durch seine jahrzehntelange Arbeit diese Art des Katzenleids erfolgreich bekämpft. Wäre das nicht der Fall, läge möglicherweise in mittel- bis langfristiger Zukunft eine Grundlage vor.
Nach Rücksprache mit diversen Kreisen und Kommunen (EN-Kreis, Essen, Paderborn etc.) bleibt die Erkenntnis,
1. dass der Vollzug einer solchen Verordnung nur dann einen Sinn ergibt, wenn auch Kontrollen von Tieren in den Problemlagen erfolgen,
2. dass für diese Kontrollen Zeit-/Personalressourcen geschaffen werden müssen,
3. dass entgegen dem Beschluss eine kostenneutrale Regelung für Hagen nicht möglich ist, da die Kontrollen zeit- und arbeitsaufwändig sind. (Für die Untersuchung von Katzen auf eine Kastration sind zumindest bei weiblichen Tieren Rasuren der Bauchdecke zur Darstellung der OP-Narbe erforderlich bzw. eine tierärztliche Bescheinigung über die Kastration ist durch den Tierhalter beizubringen, einschließlich des Identitätsnachweises im Zweifelsfall) und
4. dass bei einem möglichen Fortfall der Leistungen durch den Tierschutzverein die Kosten für Katzen ohne Besitzer vollständig bei der Kommune verbleiben (wie es bereits heute beim EN-Kreis teilweise der Fall ist).
Wenn man lediglich auf die Meldung von nicht kastrierten Tieren aus der Bevölkerung warten würde, besäße eine solche Verordnung lediglich Symbolcharakter und wäre ansonsten wirkungslos. Zudem wären fortgesetzte Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Tierschutzbehörde wegen Untätigkeit nicht auszuschließen.
Unzweifelhaft sind die rechtlichen bzw. tatsächlichen Grundvoraussetzungen (wie sie vom Ministerium dargestellt werden) in Hagen nach derzeitigem Stand nicht gegeben, (s. NWVBl. Heft 1/2019, Wagner: Verordnungen zum Schutz frei lebender Katzen – Zulässigkeit und Regelungsmöglichkeiten nach § 13 b TierSchG und nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht).
Als Kompromiss wurde deshalb mit dem Tierschutzverein vereinbart, auch um dem breit getragenen Anliegen der Politik entgegen zu kommen, dem Tierschutzverein eine jährliche Kostenerstattung in Höhe von maximal 15.000,- € zu zahlen, um dessen ehrenamtliche Arbeit zu unterstützen und die Kosten für die Stadt im Vergleich zur Einführung einer Verordnung zu minimieren. Die Erstattung geschieht auf der Grundlage eingereichter Tierarztrechnungen für Kastrationen. Die jährlich über 15.000,-- € hinausgehenden Kosten werden vom TSV getragen.
Finanziert werden soll diese dem Tierwohl dienende Maßnahme durch die zur Verfügung stehenden Spendengelder zu Tierschutzzwecken. Diese kommen letztlich auch dem Tierheim zugute, indem weniger Katzen aufgefangen werden müssen. Dadurch werden Pflege- und Unterhaltungs- sowie nicht unerhebliche Tierarztkosten eingespart.
Sonstige Personal- und Sachkosten entstehen nicht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Vertragliche Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1223 | Bezeichnung: | Tier- und Verbraucherschutz |
Produkt: | 1122340 | Bezeichnung: | Tierheim |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 542950 | 15.000 € | 15.000 € | € | € |
Eigenanteil |
| 15.000 € | 15.000 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung kann im lfd. Haushalt über Spenden des Tierheims durch eine überplanmäßige Bereitstellung sicher gestellt werden. Der vorliegende Sachverhalt wird für 2020 bei der nächsten Haushaltsplanung Berücksichtigung finden. |
| gez. |
| Thomas Huyeng Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

20.03.2019 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität beschließt, die ehrenamtlichen Katzenkastrationsaktionen des Tierschutzvereins Hagen bis zur Hälfte der dem Verein dadurch entstehenden Kosten mit maximal 15.000 Euro jährlich zu unterstützen. Die Finanzierung wird aus Spenden und Erbschaften an das Tierheim, zunächst befristet für die Jahre 2019 und 2020, erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | - | - | - |
Die Linke | 1 |
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AfD | 1 |
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FDP | - | - | - |
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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x | Einstimmig beschlossen. | ||
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Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||