Beschlussvorlage - 0037/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsführung Märkischer Ring/ Altenhagener Brücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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06.02.2019
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Sachverhalt
Begründung
Seitens der Politik wurde die Verwaltung beauftragt, die Verkehrsführung im Bereich des Märkischen Ringes/ Altenhagener Brücke zu überprüfen.
Hier ist insbesondere die Linksabbiegebeziehung vom Märkischen Ring kommend („Abfahrtsrampe“) auf die Altenhagener Brücke (Hauptbahnhof) angesprochen.
Dieser Linksabbieger wird direkt auf der Altenhagener Brücke vor der Einmündung der Straße „Am Hauptbahnhof“ wieder angehalten, da er hier als „Querverkehr“ auftritt. Da der Stauraum hier sehr gering ist, kann sich auch nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen aufstellen.
Diesem bekannten Umstand wurde bereits durch zwei Maßnahmen Rechnung getragen:
Relativ zeitnah nach Umbau der Verkehrsflächen im Bereich der Altenhagener Brücke ca. im Jahr 1998 wurde die Durchfahrtsspur durch die Mittelinsel verbreitert, um die Aufstellmöglichkeiten auf allen Fahrspuren vor der Einmündung „Am Hauptbahnhof“ zu gewährleisten. Dadurch konnte die (theoretische) Kapazität der Aufstellfläche von 3 bis 4 Fahrzeugen auf max. 11 Fahrzeuge erhöht werden.
Etwas später wurde ein LKW- Verkehrsverbot für diese Linksabbiegebeziehung angeordnet, da durch die großen Längen dieser Fahrzeuge der Bereich relativ schnell „zugestaut“ wurde.
Der LKW- Verkehr muss nun genau die Strecke befahren, die im politischen Vorschlag angesprochen wird (Abfahrtsrampe- geradeaus Eckeseyer Straße- rechts in die Ferbelliner Straße- links in die Wehrstraße und wieder rechts auf die Eckeseyer Straße).
Im Rahmen der Verkehrsbesprechung wurden die Thematik und der Beschlussvorschlag am 10.01.2019 diskutiert.
Alle Beteiligten (Verkehrsbehörde, Stadtplanung, Straßenbaulastträger, Polizei und Hagener Straßenbahn) sprachen sich für die Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung aus.
Eine komplette Verkehrsführung über die o.g. „LKW- Route“ würde zu Rückstauerscheinungen im „Ohr“ Wehrstraße (Stop- Schild an der Eckeseyer Straße) führen, die ggf. sogar zu Behinderungen auf der Eckeseyer Straße bergauf führen könnten.
Da diese Fahrbeziehung letztlich aber für alle Verkehrsteilnehmer möglich ist, kann die Linksabbiegemöglichkeit quasi als eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit angesehen werden (obwohl faktisch natürlich nahezu alle PKW hier linksabbiegen).
Ein Rückstau aus dem Linksabbieger, der den geradeausfahrenden Busverkehr auf der Altenhagener Brücke behindert, wird besonders seitens der Hagener Straßenbahn nicht bestätigt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
| gez. |
| Thomas Grothe, Technischer Beigeordneteron) |
| gez. |
| Thomas Huyeng, Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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