Vorschlag zur Tagesordnung - 0992/2018

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Beschlussvorschlag

1.              Der WBH benennt konkret solche Flächen insbesondere im Innenstadtbereich, die sich dafür eignen, durch eine Umstellung auf eine Bepflanzung bzw. Einsaat mit einheimischen Pflanzenarten (Artenvielfalt, Biodiversität), veränderte Substrate (geeignet für trockenheitsresistente, nährstoffarme Bepflanzungen) und einem veränderten Pflegekonzept, die Artenvielfalt in den Flächen zu fördern.  Das muss nicht gleich eine vollständige Liste sein. Der WBH kann z.B. im nächsten Jahr mit einem Dutzend kleinen und größeren Flächen anfangen und die Anzahl dann Jahr für Jahr erhöhen.

 

2.              Zu den kleineren Flächen gehören z.B. Verkehrsinseln:  In der Vergangenheit wurden sie zunehmend geteert, um einem Ritzenwuchs vorzubeugen. Hier ist zu prüfen, ob eine Entsiegelung solcher Flächen und Einsaat von Wildblumen nicht kostenmäßig vertretbar und optisch ansprechender wäre. Erfolgreiche Versuche dazu kann man sich in vielen Städten (z.B. in Kamen) anschauen.

 

3.              Aus diesen sukzessiven Einzelschritten wird bis 2020 ein ökologisches Grünflächenmanagement aufgelegt, das schrittweise umgesetzt, intensiviert und fortgeschrieben wird. Dies ist als Bestandteil des gesamtstädtischen Handlungskonzepts "Grüne Infrastruktur" zu erstellen, dessen Erarbeitung zur Akquisition von Fördermitteln aus dem Förderaufruf "Grüne Infrastruktur NRW" (siehe dazu die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.03.2017 zur Vorlage 0271/2017) erforderlich ist. Es ist zu prüfen, ob dafür auch Mittel aus dem "Aktionsprogramm Insektenschutz" der Bundesregierung verfügbar wären.

Ziel ist weiterhin, dem Verbund "Kommunen für biologische Vielfalt" https://www.kommbio.de/home/ beizutreten. Mitglieder dieses Verbundes sind inzwischen nicht nur diverse Nachbarkommunen wie Dortmund, Bochum, Kamen, Ennepetal, sondern weitere rund 150 Kommunen in ganz Deutschland.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

Siehe Anlage.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.10.2018 - Umweltausschuss - vertagt

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20.11.2018 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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22.11.2018 - Umweltausschuss - vertagt

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06.02.2019 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der mit dem Beitritt in das Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." verbundenen Verpflichtungen zu erstellen und diesen bis zur Juni-Sitzung des Umweltausschusses zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Maßnahmenkatalog ist jährlich fortzuschreiben.

 

1.Der WBH benennt konkret solche Flächen insbesondere im Innenstadtbereich, die sich dafür eignen, durch eine Umstellung auf eine Bepflanzung bzw. Einsaat mit einheimischen Pflanzenarten (Artenvielfalt, Biodiversität), veränderte Substrate (geeignet für trockenheitsresistente, nährstoffarme Bepflanzungen) und einem veränderten Pflegekonzept, die Artenvielfalt in den Flächen zu fördern.  Das muss nicht gleich eine vollständige Liste sein. Der WBH kann z.B. im nächsten Jahr mit einem Dutzend kleinen und größeren Flächen anfangen und die Anzahl dann Jahr für Jahr erhöhen.

 

2.Zu den kleineren Flächen gehören z.B. Verkehrsinseln:  In der Vergangenheit wurden sie zunehmend geteert, um einem Ritzenwuchs vorzubeugen. Hier ist zu prüfen, ob eine Entsiegelung solcher Flächen und Einsaat von Wildblumen nicht kostenmäßig vertretbar und optisch ansprechender wäre. Erfolgreiche Versuche dazu kann man sich in vielen Städten (z.B. in Kamen) anschauen.

 

3.Aus diesen sukzessiven Einzelschritten wird bis 2020 ein ökologisches Grünflächenmanagement aufgelegt, das schrittweise umgesetzt, intensiviert und fortgeschrieben wird. Dies ist als Bestandteil des gesamtstädtischen Handlungskonzepts "Grüne Infrastruktur" zu erstellen, dessen Erarbeitung zur Akquisition von Fördermitteln aus dem Förderaufruf "Grüne Infrastruktur NRW" (siehe dazu die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.03.2017 zur Vorlage 0271/2017) erforderlich ist. Es ist zu prüfen, ob dafür auch Mittel aus dem "Aktionsprogramm Insektenschutz" der Bundesregierung verfügbar wären.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

 

 

1

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1