Vorschlag zur Tagesordnung - 0011/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktionen CDU, Hagen Aktiv, FDP hier: LKW-Durchgangsverkehr in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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06.02.2019
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20.03.2019
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26.06.2019
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein wirksames Konzept zur deutlichen Reduzierung von LKW- Durchgangsverkehren zu entwickeln.
2. Im Sinne eines solchen Konzeptes wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ...
a. ... ob ein Verkehrsverbot für nicht anliegerberechtigte Fahrzeug im Bereich der Schwertransporte im Sinne des Abkürzungsverkehrs zwischen den Autobahnen durchsetzbar ist.
b. ... ob Instrumente wie die Abschnittskontrolle (sogenannte: Section Control) so umfunktioniert werden können, dass sie Durchgangsverkehre zwischen den Autobahn-Anschlussstellen Hagen-West (A1) und Hagen-Mitte (A46) sowie Hagen-Süd (A45) verlässlich identifiziert.
c. ... ob im nord-östlichen Bereich des Emilienplatzes die Errichtung einer Messstelle für Stickoxyde, sowie Feinstäube < 10 µm (schon im Vorgriff auf neue Richtlinie) und > 10 µm, umsetzbar ist. (Realmessung)
d. ... ob ein gezieltes Anhalten und Ansprechen der Fahrer der erkannten Fahrzeuge möglich ist, um ggf. eine Verhaltensänderung zu erreichen.
e. ... ob ein Anschreiben an bekannte Firmen, deren Fahrzeuge regelmäßig die Abkürzungsstrecken durch die Stadt nutzen, zu einer Verhaltensänderung bei den Fahrern führt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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587,7 kB
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26.06.2019 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein wirksames Konzept zur deutlichen Reduzierung von LKW- Durchgangsverkehren zu entwickeln.
2. Im Sinne eines solchen Konzeptes wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ...
a.... ob ein Verkehrsverbot für nicht anliegerberechtigte Fahrzeug im Bereich der Schwertransporte im Sinne des Abkürzungsverkehrs zwischen den Autobahnen durchsetzbar ist.
b. ... ob Instrumente wie die Abschnittskontrolle (sogenannte: Section Control) so umfunktioniert werden können, dass sie Durchgangsverkehre zwischen den Autobahn-Anschlussstellen Hagen-West (A1) und Hagen-Mitte (A46) sowie Hagen-Süd (A45) verlässlich identifiziert.
c.... ob im nord-östlichen Bereich des Emilienplatzes die Errichtung einer Messstelle für Stickoxyde, sowie Feinstäube < 10 µm (schon im Vorgriff auf neue Richtlinie) und > 10 µm, umsetzbar ist. (Realmessung)
d. ... ob ein gezieltes Anhalten und Ansprechen der Fahrer der erkannten Fahrzeuge möglich ist, um ggf. eine Verhaltensänderung zu erreichen.
e.... ob ein Anschreiben an bekannte Firmen, deren Fahrzeuge regelmäßig die Abkürzungsstrecken durch die Stadt nutzen, zu einer Verhaltensänderung bei den Fahrern führt.
Abstimmungsergebnis:
x | Ohne Beschlussfassung. |