Anfrage - 0128/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  • Trifft es zu, dass Sammelfahrzeuge aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht vor 7. 00 Uhr und nach 20.00 Uhr in allgemeinen, reinen und besonderen Wohngebieten eingesetzt werden dürfen?
     
  • Bedürfen Ausnahmen von dieser Norm einer vorherigen Genehmigung seitens der zuständigen Behörde?
     
  • Ist die zuständige Behörde das Umweltamt der Stadt Hagen und hat die betroffene Firma die erforderliche Ausnahmegenehmigung beantragt und wurde eine entsprechende Genehmigung erteilt?
    Wenn nicht, welche Konsequenzen hat dies zur Folge?

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

Begründung

Siehe Anlage.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.02.2019 - Umweltausschuss