Berichtsvorlage - 0076/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2019 sowie die Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.02.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.02.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 22.02.2018 den Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen.
Am 15.11.2018 wurde die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2019 beschlossen.
Die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans wurde am 21.11.2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt.
Mit Verfügung vom 18.12.2018 wurde die Fortschreibung 2019 durch die Bezirksregierung genehmigt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Hinweise a) bis f) der Verfügung vom 22.12.2016 weiterhin Bestand haben:
a) Die Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans sind verbindlich
umzusetzen. Die sich hieraus ergebenden Konsolidierungsziele
sind mindestens einzuhalten.
b) Für den Fall, dass einzelne Konsolidierungsmaßnahmen nicht
oder nicht in der vorgesehenen Höhe umgesetzt werden können,
ist eine unverzügliche Regelung zur Kompensation des nicht erbrachten
Konsolidierungspotenzials zu treffen.
c) Über das jeweilige jahresbezogene Konsolidierungsziel hinausgehende
Haushaltsverbesserungen sind zur Verbesserung des
Jahresergebnisses bzw. zum Abbau von Verbindlichkeiten einzusetzen.
d) Von Ermächtigungsübertragungen ist nicht oder nur zurückhaltend
Gebrauch zu machen. Der Umfang der Ermächtigungsübertragungen
ist der Kommunalaufsicht mit dem Umsetzungsbericht
zum 15. April des Folgejahres mitzuteilen.
e) Jeweils zum 15. April des Folgejahres ist ein vom Oberbürgermeister
der Stadt Hagen bestätigter Entwurf des Jahresabschlusses
für das Vorjahr vorzulegen.
f) Verstöße gegen die unter a) bis e) genannten Grundsätze können
sich auf die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Haushaltssanierungspläne
auswirken.
Zudem hat die Aufsichtsbehörde darum gebeten, die Verfügung den Mitgliedern des Rates zur Kenntnis zu geben. Diese ist als Anlage 1 Gegenstand dieser Berichtsvorlage.
Um die Vorgaben des Stärkungspaktgesetztes weiterhin einhalten zu können, hat der Stadtkämmerer der Stadt Hagen mit Wirkung vom 01.01.2019 die Dienstanweisung „Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2019“ erlassen.
Die Dienstanweisung (siehe Anlage 2) ist dem Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis zu geben.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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275,9 kB
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