Berichtsvorlage - 0076/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Dienstanweisung „Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2019“ wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 22.02.2018 den Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen.

Am 15.11.2018 wurde die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2019 beschlossen.

 

Die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans wurde am 21.11.2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt.

 

Mit Verfügung vom 18.12.2018 wurde die Fortschreibung 2019 durch die Bezirksregierung genehmigt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Hinweise a) bis f) der Verfügung vom 22.12.2016 weiterhin Bestand haben:

 

a)      Die Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans sind verbindlich

umzusetzen. Die sich hieraus ergebenden Konsolidierungsziele

sind mindestens einzuhalten.

b)      Für den Fall, dass einzelne Konsolidierungsmaßnahmen nicht

oder nicht in der vorgesehenen Höhe umgesetzt werden können,

ist eine unverzügliche Regelung zur Kompensation des nicht erbrachten

Konsolidierungspotenzials zu treffen.

c)      Über das jeweilige jahresbezogene Konsolidierungsziel hinausgehende

Haushaltsverbesserungen sind zur Verbesserung des

Jahresergebnisses bzw. zum Abbau von Verbindlichkeiten einzusetzen.

d)      Von Ermächtigungsübertragungen ist nicht oder nur zurückhaltend

Gebrauch zu machen. Der Umfang der Ermächtigungsübertragungen

ist der Kommunalaufsicht mit dem Umsetzungsbericht

zum 15. April des Folgejahres mitzuteilen.

e)      Jeweils zum 15. April des Folgejahres ist ein vom Oberbürgermeister

der Stadt Hagen bestätigter Entwurf des Jahresabschlusses

für das Vorjahr vorzulegen.

f)        Verstöße gegen die unter a) bis e) genannten Grundsätze können

sich auf die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Haushaltssanierungspläne

auswirken.

 

Zudem hat die Aufsichtsbehörde darum gebeten, die Verfügung den Mitgliedern des Rates zur Kenntnis zu geben. Diese ist als Anlage 1 Gegenstand dieser Berichtsvorlage.

 

 

 

 

 

 

Um die Vorgaben des Stärkungspaktgesetztes weiterhin einhalten zu können, hat der Stadtkämmerer der Stadt Hagen mit Wirkung vom 01.01.2019 die Dienstanweisung „Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2019“ erlassen.

 

Die Dienstanweisung (siehe Anlage 2) ist dem Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis zu geben.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

 

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.02.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen