Beschlussvorlage - 0067/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung für den Zeitraum vom 01.04.2019 – 31.03.2020 mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 31.03.2023.

Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Drehstühlen für die Stadtverwaltung Hagen, den Hagener Betrieb für Informationstechnologie, das Jobcenter und sonstige Dritte.

Der Beschluss wird am Tag nach der Sitzung umgesetzt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Im Rahmen von Ersatzbeschaffungen bzw. bei der zusätzlichen Ausstattung von PC-Arbeitsplätzen werden in der Verwaltung bildschirmgerechte Drehstühle benötigt.

Für den Zeitraum vom 01.04.2019 – 31.03.2020 sind nach vorsichtigen Schätzungen für diese Leistungen Kosten in Höhe von ca. 43.000 € incl. MwSt. jährlich zu erwarten. Der Auftrag kann um 20 %  über- oder unterschritten werden. Da die Vergabe mit einer Option der dreimaligen Verlängerung des Vertrages, um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre vorgesehen ist, ist der Bedarf öffentlich auszuschreiben. Die Option der Verlängerung wurde gewählt, um den hohen Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten und einen günstigen Rabattsatz zu erzielen. Eine Verlängerung kann nicht erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist bzw. wenn entsprechende finanzielle Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.

Als Grundlage für die Wertung diente eine Auswertung über die Beschaffung in den letzten vier Jahren.

Von den erwarteten Gesamtkosten in Höhe von ca. 43.000 € entfallen ca. 33.000 € auf die Stadtverwaltung Hagen.

Die Rechnungsstellung für die städtischen Gesellschaften erfolgt direkt vom Lieferanten an die Unternehmen. Die Stadt Hagen übernimmt hier lediglich das Ausschreibungsverfahren.

Der geplante Aufwand für die Beschaffung der Drehstühle für das Jobcenter (ca. 6.600 €) wird in voller Höhe refinanziert. Die Bestellungen erfolgen ab Sommer 2019. Die Stühle verbleiben im Eigentum des Jobcenters und werden nicht in der städt. Bilanz aktiviert. Die finanzielle Abwicklung dieser Beschaffung wird über den konsumtiven Haushalt abgewickelt.

Entsprechend den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung um den Beschluss zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Behinderte Kollegen/Innen sind betroffen, soweit ein alternativer Stuhl beschafft werden muss.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

Geschäftsaufwand

Produkt:

1111642

Bezeichnung:

Vergabe, Beschaffung, Lagerverwaltung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

2023

Ertrag (-)

448300

6.600 €

6.600 €

6.600€

6.600 €

0

Aufwand (+)

527900

6.600 €

6.600 €

6.600€

6.600 €

0

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist im lfd. Haushalt gesichert und wird für die Folgejahre eingeplant.

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

Geschäftsaufwand

Finanzstelle:

5.800015

5.800016

Bezeichnung:

Büromöbel,Büromaschinen IPM, Büromöbel, Büromaschinen GVG

 

 

Finanz-pos.

Gesamt

2019

2020

2021

2022

2023

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100

8.000

1.500

2.000 €

2.000 €

2.000  €

500 €

 

783200

124.000

23.250 €

31.000 €

31.000 €

31.000 

7.750

Eigenanteil

 

132.000 €

24.750 €

33.000 €

33.000 €

33.000 €

8.250 €

 

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist im lfd. Haushalt gesichert und wird für die Folgejahre eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die jährlichen Ausgaben in Höhe von ca. 33.000 Euro für die Anschaffung von Drehstühlen sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Davon entfallen ca. 31.000 € Euro für die Anschaffung von Vermögensgegenständen im Wert von 60 bis 410 Euro netto (GVG) und  2.000 € für die Anschaffung von einzelnen Vermögensgegenständen über 410 € (Sonderstühle).

Die geringwertigen Vermögensgegenstände (GVG) sind über ein Jahr, die einzelnen Vermögensgegenstände über 15 Jahre abzuschreiben.

 

 

Passiva:

 

Aus der Allgemeinen Investitionspauschale wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten in Höhe der Anschaffungskosten gebildet. Dies führt, parallel zur Abschreibung, zu einer ertragswirksamen Sonderpostenauflösung in Höhe von 33.133 €.

 

 

4.Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

33.133

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-33.133

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0

 

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz,

Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.02.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen