Mitteilung - 0083/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückbau des Podestes auf dem Theaterplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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31.01.2019
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Sachverhalt
Begründung
Der Eigentümer des Theaterplatzes hat einen Antrag auf Beseitigung des Podestes auf dem Theaterplatz gestellt.
Der Theaterplatz wurde in den Jahren 2000-2003, mit Zuschüssen des Landes NRW über Stadterneuerungsmittel „Sanierungsgebiet Innenstadt – Untere Elberfelder Straße und Theaterplatz“, saniert und ausgebaut (Bindungsfrist bis 2031).
Die Unterhaltungspflicht liegt lt. Vertrag vom 10.07.2003 beim Eigentümer. Der Platz ist öffentlich gewidmet. Der Stadt Hagen obliegt die Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht einschl. Winterdienst.
Das Podest wird immer wieder durch Vandalismus stark beschädigt. Aufgrund des enormen Unterhaltungsaufwandes und des negativen Gesamteindrucks möchte der Eigentümer das Podest entfernen lassen.
Seitens des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen (FB 60) bestehen keine Bedenken. Der Rückbau ist nicht zuschussschädlich, weil die grundsätzliche Nutzung des Platzes unverändert gewährleistet bleibt. Die Widmung des Platzes wird aus öffentlich-rechtlicher Sicht ebenfalls nicht beschränkt.
In Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (FB 61), Abteilung Denkmalschutz und Stadtbildpflege wurde ein Konzept entwickelt, an gleicher Stelle für die Öffentlichkeit einen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, welcher bei Bedarf für Aufführungen für das Theater zur Verfügung steht.
Es sollen insgesamt 8 neue Sitzbänke errichtet werden. Die Sitzgelegenheiten sollen parallel zur Neumarktstraße durch Pflanzhecken vom Straßenraum getrennt werden. Die vorhandene Abluftanlage und die Abgänge der Tiefgarage werden in das Gesamtkonzept eingebunden und Instand gesetzt.
Die technischen Details zur Umbaumaßnahme (Deckenaufbau, Material) und die endgültige Gestaltung (Art der Bänke, Pflanzart, etc.) werden abschließend in einem straßenrechtlichen Vertrag mit dem Straßenbaulastträger (FB 60) geregelt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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2
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30,7 kB
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