Beschlussvorlage - 0094/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule - Weiterleitung der zusätzlichen Landesmittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Freygang
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.01.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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12.02.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
Die zum 01.03.2019 anstehende zusätzliche Erhöhung der Landesförderung um 76 Euro für Grundschüler und 33 Euro für Schüler mit besonderem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen sowie Flüchtlingskinder für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2018/19 wird in jeweiliger Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.
Der Beschluss wird zum 01.03.2019 umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung
Mit dem Beschluss vom 15.12.2016 (Vorlage 1080/2016) hat der Rat der Stadt Hagen die Weiterleitung der Erhöhung der Landesförderung mit der damals avisierten jährlichen Erhöhung um 3% beschlossen.
Mit Änderungserlass vom 13.12.2018 zum Runderlass vom 12.02.2003 (BASS 11- 02 Nr. 19) „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ hat das Ministerium für Schule und Bildung eine zusätzliche Erhöhung um 76 Euro für Grundschüler und 33 Euro für Schüler mit besonderem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen sowie Flüchtlingskinder, einmalig zum 01.02.2019 beschlossen. Diese Erhöhung gilt für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2018/19. Ab dem 01.08.2019 erhöht sich der jeweilige Betrag jedes Jahr wie geplant um 3 %.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erhöhung der Landesförderung für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2018/19 um die oben genannten Beträge in voller Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der unveränderten Haushaltssituation ist eine Erhöhung des städtischen Anteils weiterhin nicht angezeigt.
Die Veränderung wirkt sich wie folgt aus:
Derzeitige Finanzierungssituation pro Halbjahr:
| Landesförderung | städtischer Anteil | Garantiebetrag |
Grundschüler allgemein | 542,50 € | 485,50 € | 1.028,00 € |
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen | 1.094,00 € | 728,00 € | 1.822,00 € |
Flüchtlingskinder und Kinder aus ähnlichen Lebenslagen | 1094,00 | 485,50 € | 1.579,50 € |
Finanzierungssituation für das zweite Halbjahr 2018/19:
| Landesförderung | städtischer Anteil | Garantiebetrag |
Grundschüler allgemein | 619,00 € | 485,50 € | 1.104,50 € |
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen | 1.127,00 € | 728,00 € | 1.855,00 € |
Flüchtlingskinder und Kinder aus ähnlichen Lebenslagen | 1.127,00 € | 485,50 € | 1.612,50 € |
Aus der Anlage ergibt sich die Aufrechnung zu den Zahlen aus der Vorlage 0366/2018. Die zusätzlichen Mittel für die Jahre 2020 ff. werden für die entsprechenden Haushaltsplanungen berücksichtigt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind betroffen |
Kurzerläuterung:
Die Landesförderung wird für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen in Form einer erhöhten Pauschale gezahlt.
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Produkt: | 1211141 | Bezeichnung: | Ganztagsunterricht |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Ertrag (-) | 414100 | -274.674,28€ | € | € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 274.674,28€ | € | € | € |
Eigenanteil |
| 0,00€ | € | € | € |
Teilplan: | 2121 | Bezeichnung: | Förderschulen |
Produkt: | 1212141 | Bezeichnung: | Ganztagsunterricht |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Ertrag (-) | 414100 | -4.047,78€ | € | € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 4.047,78€ | € | € | € |
Eigenanteil |
| 0,00€ | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral gesichert werden. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz, Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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520,6 kB
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