Mitteilung - 1065-1/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Wie in der Bezirksvertretung am 08.11.2018 beschlossen, wurde die Baugenehmigung für das Grundstück in der Schlackenmühle geprüft.

Für die auf dem Grundstück Schlackenmühle 4 aufstehende Halle wurde am 18.06.2012 eine Nutzungsänderung mit folgendem Antragstenor genehmigt: „Disposition und Büro in ehemaligem Ladenlokal, Lagerung und Transport von Industriegütern in vorhandener Halle.“ Der Antrag umfasst ebenfalls 12 PKW-, sowie 10 LKW- Stellplätze auf dem Grundstück, die entsprechend mitgenehmigt wurden. Die freie Fläche vor dem Haus ist jedoch als Parkfläche voll ausgelastet worden. Dieses ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung  und müsste durch einen Bauantrag zusätzlich genehmigt werden. Ob eine zusätzliche Anlieferungszone auf dem Grundstück gefordert werden kann, wird im Antragsverfahren geprüft.

 

Ein ordnungsbehördliches Verfahren vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung mit dem Ziel die illegale Vollauslastung mit parkenden Fahrzeugen zu  untersagen, bzw. im Rahmen der Genehmigungsfähigkeit zu legalisieren, wurde eingeleitet.

Über die Ergebnisse der Prüfung wird die Bezirksvertretung Haspe dann informiert. Inwieweit verkehrsrechtliche Schritte nach der Prüfung eingeleitet werden ist anschließend zu prüfen.

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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31.01.2019 - Bezirksvertretung Haspe