Beschlussvorlage - 0030/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6/67 - Westlich der Kipperstraße -

hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Erschließungsträger beabsichtigt, an der Gabelsberger Straße im Anschluss an den bereits vor Jahren erfolgten Straßenausbau insgesamt ca. 10 Eigenheime zu errichten und den dazu erforderlichen Straßenausbau durchzuführen.

 

Der Erschließungsvertrag umfasst im Wesentlichen die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraße mit öffentlichen Stellplätzen einschließlich der Straßenentwässerung und -beleuchtung und Straßenbegleitgrün sowie alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind. Die Übernahme dieser Erschließungsanlagen in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach der Gebrauchsabnahme erfolgen.

 

Die voraussichtlichen Herstellungskosten betragen ca. 115.200 €. Hierüber wird eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft verlangt.

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbau- und Übernahmevertrag zwischen dem Erschließungsträger und dem WBH sichergestellt.

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

Die unentgeltliche Übernahme der öffentlichen Straße (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung dar. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

Parallel dazu ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten zu bilden, der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauer finanziert.

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.01.2019 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.02.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen