Beschlussvorlage - 1263/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 31.03.2019 für den Stadtteil Hagen – Hohenlimburg, die als Anlage 10 Gegenstand der Vorlage ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. beantragt einen verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang  mit dem Frühjahrsbauernmarkt, der am 30. und 31.03.2019 in Hagen – Hohenlimburg stattfinden soll.

 

Der Veranstalter hat dem Antrag eine Veranstaltungsbeschreibung mit einer Liste der beteiligten Geschäfte beigefügt. Außerdem liegen verschiedene Presseberichte und eine Passantenbefragung vor.

 

Begründung

 

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen – Hohenlimburg im Zusammenhang mit dem Frühlingsbauernmarkt am 31.03.2019 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu öffnen.

 

Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetze (LÖG) darf eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse erfolgen. Der Anlass für die Öffnung der Verkaufsstellen am 31.03.2019 ist die Veranstaltung „Bauernmarkt“.

 

Der Bauernmarkt in Hohenlimburg findet in dieser Form seit mehreren Jahren  regelmäßig, teilweise zweimal jährlich statt.

 

Eine Besucherbefragung der Firma CIMA aus Mai 2017 zur Veranstaltung „Zeigt`s uns“ hat ergeben, dass die Veranstaltungen im Stadtteil Hagen – Hohenlimburg ein überregionales Besucheraufkommen haben. Die außergewöhnliche Zusammensetzung des Bauernmarktes aus regionalen Landwirtschaftsbetrieben und Kunsthandwerkern sowie die Ergänzung durch ein vielfältiges Rahmenprogramm mit kulinarischen Angeboten und außerdem einem Kindertrödelmarkt zieht Besucher aus einem weiten Umkreis der Stadt an. Eine ähnliche Besucherverteilung wie bei der Veranstaltung „Zeigt`s uns“ lässt sich auch für den Bauernmarkt prognostizieren.

 

Für den Besuch der Hohenlimburger Innenstadt wird die Veranstaltung als Hauptmotiv angesehen. Dies wurde durch die Besucherbefragung deutlich. An Veranstaltungstagen werden in Hohenlimburg insbesondere das Programm der Veranstaltung, Präsenz der Teilnehmer sowie die Atmosphäre für den Besuch angeführt.

 

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass zu den Veranstaltungen mehr Besucher als Kunden erwartet werden konnten. Diese Erwartungen werden in Hohenlimburg regelmäßig erfüllt.

 

Der hohe Besucherstrom wäre ohne die Ladenöffnung auch gegeben. Die hohe Anzahl der Marktbesucher zeigt, dass die Ladenöffnung am Sonntag nicht im Vordergrund steht. Die Besucher kommen in erster Linie wegen des Bauernmarktes nach Hohenlimburg. Diese Besucher würden für einen normalen Einkauf wahrscheinlich nicht an einem Sonntag nach Hohenlimburg fahren. Auch dies zeigt, dass sich die sonntägliche Ladenöffnung von der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung abgrenzt und in den Hintergrund tritt. Der Bauernmarkt findet auf dem Marktplatz, dem Brucker Platz, der Gaußstraße und in Teilbereichen der Freiheitstraße statt. Unabhängig davon stehen der Bauernmarkt und die teilnehmenden Geschäfte räumlich in engem Bezug, da nur die Geschäfte der Fußgängerzone und deren Zuwegungen öffnen dürfen.

 

Die durch einen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Eckpunkte als regelmäßige Voraussetzungen für eine zulässige Sonntagsöffnung sind erfüllt.

 

In den mittelständischen Betrieben wird die Sonntagsöffnungszeit durch die Inhaber und Familienangehörige aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme i. d. R. auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen entsprechende Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

 

Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hohenlimburg Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.

 

Die Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen  Südwestfalen e. V. , Gemeindeverband Katholischer Kirchen,  der Kirchenkreis des Märkischen Kreises, der Märkische Arbeitgeberverband und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurden gemäß § 6 Abs. 4 Satz 7 LÖG um Stellungnahme gebeten. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen  Südwestfalen e. V. haben keine Bedenken gegen die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages im Zusammenhang mit dem Bauernmarkt. Der Kirchenkreis des Märkischen Kreises hat keine Bedenken gegen den geplanten verkaufsoffenen Sonntag, würde aber eine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage ablehnen, weil die Sonntagsheiligung ein grundlegendes Anliegen der Kirchen ist.

 

Der Gemeindeverband Katholischer Kirchen, vertreten durch die Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius lehnt den verkaufsoffenen Sonntag mit der Begründung ab, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe gelten und den Menschen nicht als Humankapital und zur Gewinnmaximierung zur Verfügung stehen soll. Die Veranstaltung des Bauernmarktes wird aber ausdrücklich begrüßt.

 

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt den verkaufsoffenen Sonntag nicht mehr grundsätzlich ab. Nach Einschätzung von ver.di steht die Veranstaltung des Frühlingsbauernmarktes im Vordergrund und eine Verkaufsöffnung wäre beanstandungsfrei. Sonntagsöffnungen sind nach Auffassung von ver.di weiterhin in keiner Weise notwendig und unterlaufen den Arbeitnehmerschutz des arbeitsfreien Sonntages immer mehr. Außerdem könne die Veranstaltung des Frühlingsbauernmarktes in Hohenlimburg auch ohne Verkaufsöffnung stattfinden.

 

Der Märkische Arbeitgeberverband und die Handwerkskammer Dortmund haben bis zur Erstellung der Vorlage keine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Beweggründe und Abwägungen, die zu der Entscheidung geführt haben, dass der verkaufsoffene Sonntag genehmigt werden kann, ist wie der Antrag, die Veranstaltungsbeschreibung und die Stellungnahmen der zu beteiligten Stellen und Verbände als Anlage 1 bis 9.5.2 beigefügt.

 

Es wird gebeten, die als Anlage 10 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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23.01.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen