Beschlussvorlage - 1106/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulbauunterhaltungsmaßnahmen 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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08.02.2006
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Sachverhalt
Am 23.11.2005 hat die Gebäudewirtschaft Hagen im
Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung Hohenlimburg und
der Schulverwaltung die diesjährige Schulbaubereisung im Zuständigkeitsbereich
der Bezirksvertretung durchgeführt.
Ziel dieser Bereisung war es, für die einzelnen
Schulobjekte Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2006 zu
besprechen und abzustimmen.
Bedarfe und nutzerspezifische Wünsche der
Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich abgefragt und in aufbereiteter
Form zu der Bereisung zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis der Bereisung ist in
einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die
entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.
Die Zuordnung der
Mittel der “allgemeinen Bauunterhaltung” erfolgt unter der Voraussetzung,
dass die für den Wirtschaftsplan 2006 der GWH vorgesehenen städtischen
Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2005 der
Fall war:
1. Mittel zur laufenden Instandhaltung aller städtischen Immobilien in Höhe von rd. 4,5 Mio. Euro,
2. Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen Maßnahmen in Höhe von 0,5
Mio. Euro.
Insofern stehen Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem
Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2006.
Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird
für jedes Objekt ein bestimmter Betrag geplant, der sich nach der Größe des
Objektes, seinem Alter und allgemeinen baulichen Zustand sowie seiner Nutzung
auf Grund von Erfahrungswerten bemisst.
Da die Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen
Bedarf abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die
jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig
sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur
Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken wie z.B. die vorgeschriebenen
Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.
