Beschlussvorlage - 0983-1/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage eines Minikreisverkehrs am Sporbecker Weg / Wolfskuhler Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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20.02.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am 14.11.2018 ist die Planung des Minikreisverkehrs mit 2 Fußgängerüberwegen (FGÜ’s) in der Bezirksvertretung Hagen-Nord vorgestellt worden. Eine weitere Überquerungsmöglichkeit in Form eines FGÜ’s auf dem Wofskuhler Weg Richtung Süden bergauf hinter der Einmündung zur Straße „Funckenhausen“ sollte geprüft werden. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, 2 weitere Alternativen zu prüfen, die zur Verbesserung der Situation unter dem Stichwort „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ führen können. Dies ist zum einen, eine geänderte Vorfahrtsregelung in Form einer abknickenden Vorfahrt um die Verkehrssituation zu entschärft. Alternativ sollte eine mögliche Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 30 auf dem Wolfskuhler Weg geprüft werden.
Planung
Ergänzend zu den 2 bereits geplanten FGÜ’s talwärts auf dem Wolfskuhler Weg sowie auf dem Sporbecker Weg ist ein weiterer FGÜ bergauf hinter der Einmündung zur Straße „Funckenhausen“ Richtung Süden geplant. So erhalten alle 3 Knotenpunktzufahrten Fußgängerüberwege. Diese werden beleuchtet sowie barrierefrei mit taktilen Elementen ausgestattet.
In Fahrtrichtung Tücking weist der Straßenverlauf hinter dem Einmündungsbereich in die Straße „Funckenhausen“ nur auf einer geringen Länge einen Gehweg auf beiden Seiten des Wolfskuhler Weges auf. Der FGÜ wird in diesen Bereich gelegt. Dieser wird in seiner Lage so angelegt, dass die vorhandene Straßenbeleuchtung auf der Gehwegseite Richtung Tücking für die Ausleuchtung genutzt werden kann. Ergänzend wird auf der gegenüberliegenden eine zusätzliche Beleuchtung neu gesetzt.
Die Anregung aus der Bürgerschaft, die Verkehrssituation am Kreuzungsbereich durch „abknickende Vorfahrt“ entsprechend der StVO zu entschärfen, wurde von der Verwaltung geprüft. Eine abknickende Vorfahrt ist nicht zielführend. Im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt sind zu erwartende Konflikte mit dem Fußgängerverkehr zu vermeiden bzw. ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen z. B. Lichtzeichenregelung oder Geländer zu sichern. Gemäß § 26, Ziffer 10.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dürfen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Fußgängerüberwege auf der bevorrechtigten Straße nicht angelegt werden.
Der Forderung aus der Bürgerschaft zur besseren Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger kann mit diesem Lösungsansatz nicht nachgekommen werden. Von diesem Vorschlag wird daher abgesehen.
Der Anregung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf dem Wolfskuhler Weg wird nach Prüfung durch die Verwaltung nicht gefolgt. Es liegt für diesen Bereich keine Gefahrenquelle vor, welche die Maßnahme rechtfertigen würde.
Kosten:
Die vorgeschätzten Baukosten incl. der Kosten für den WBH belaufen sich auf 173.000,- €. Diese Summe soll in die Haushaltplanung ab 2020 eingeplant werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Alle Übergänge werden barrierefrei ausgebildet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
| gez. |
| Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
| gez. Thomas Huyeng Beigeordneter |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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305 kB
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20.02.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Dem Ausbau der Kreuzung Sporbecker Weg / Wolfskuhler Weg in Form eines
Minikreisverkehrs wird zugestimmt
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten von 173.000,- € in die
Haushaltsplanungen ab 2020 einzubringen.
3. Zusatz: Sollten im laufenden Haushaltsjahr Mittel frei werden, wird die
Verwaltung gebeten, die Maßnahme vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 | - | - |
CDU | 6 | - | - |
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 | - | - |
Hagen Aktiv | 1 | - | - |
Die Linke | 1 | - | - |
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||