Beschlussvorlage - 1199/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die BV-Mitte beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

Der Rat der Stadt Hagen beschloss am 14.12.2017 die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) 2008 als Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) 2017 für die "Soziale Stadt" Wehringhausen. Mit dieser Fortschreibung wird es möglich, den bisherigen Förderrahmen aufzustocken, um weitere Projekte verwirklichen zu können, die sich aus den Masterplänen und der Spielleitplanung Wehringhausen ableiten lassen.  Hierzu zählen die beiden Schulhöfe der Grundschulen Emil Schumacher und Janusz Korczak. Der hier vorgestellte Entwurf für den Schulhof der Emil Schumacher Schule ist das Ergebnis von 2 Planungswerkstätten mit Grundschülern, Pädagogen und interessierten Bürgern. Das Konzept soll nach Bewilligung der Landesmittel  ab Frühjahr 2020 umgesetzt werden.

 

 

Begründung

 

Einleitung

Das Spiel- und Freiflächenkonzept Hagen-Wehringhausen gibt als fachplanerisches Gutachten und Planungsinstrument wichtige Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Lebens- und Wohnumfeldes von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Stadtteil. Die Analyse der Bestandssituation hat ergeben, dass die vorhandenen Spielmöglichkeiten im Stadtteil – gemessen am Bedarf - quantitativ und qualitativ nicht ausreichen. Deshalb ist als wichtiger Maßnahmenschwerpunkt des Spiel- und Freiflächen-konzeptes neben der Modernisierung der Spielplätze auch eine Attraktivitätssteigerung für das Spielen auf den Schulhöfen Emil Schumacher und Janusz Korczak gesetzt. Die Schulhöfe nehmen einen wichtigen Stellenwert im Freiraumverbund des Stadtteiles ein.

 

Der Fördermittelrahmen der 1. Förderphase der Sozialen Stadt Wehringhausen in Höhe von 7,3 Mio. € - davon 4,0 Mio. € für Bauliche Projekte -  wurde ausgeschöpft, ohne dass alle priorisierten Handlungsbedarfe aus dem Integrierten Handlungskonzept (IHK) 2008 gedeckt werden konnten. Zudem ergaben sich neben den ursprünglichen Handlungsbedarfen neue Herausforderungen im Stadtteil.

Auf diese Entwicklung wurde mit der Fortschreibung des IHK 2008 als Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) 2017 für die Soziale Stadt Wehringhausen reagiert: Der Rat beschloss  am 14.12.2017 mit dem INSEK 2017 die Beantragung der Aufstockung des Fördermittelrahmens der 1. Förderphase dieses Städtebauförderungsprogrammes. 

Bereits am 30.11.2017 wurden dem Fördergeber die Maßnahmen dieser 2. Förderphase mitgeteilt und zur Förderung ab dem Jahr 2019 ff. angemeldet. Insgesamt betragen die förderfähigen Gesamtkosten für dieses Förderpaket 5,6 Mio. €, davon 3,3 Mio. €  für Bauprojekte. Die benötigten Eigenmittel für beide Schulhöfe sind für den Doppelhaushalt 2018/2019 angemeldet worden.

 

Rahmenbedingungen

 

Voraussetzung für eine Förderung ist der uneingeschränkte Zugang potenzieller Nutzer auch außerhalb der Schulzeiten, insbesondere an den Wochenenden und in den Ferien. Der Pausenhof der Emil-Schumacher Schule ist gegenwärtig nur an Schultagen zwischen 16.30 Uhr und 20 Uhr geöffnet. In Anbetracht der Chance, einen Schulhof mit höherem Spielwert zu bekommen, wird die Zugänglichkeit auch außerhalb der Schulzeiten sowie in den Ferien spätestens nach der Umbaumaßnahme sichergestellt.

 

Planungsziel

 

Die Analyse des Spiel- und Freiflächenkonzeptes für Wehringhausen ergab, dass die Schulhöfe beider Grundschulen wichtige Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren bieten. Sie werden schon heute mangels Alternativen im Einzugsbereich sehr stark frequentiert. Beide Schulhöfe weisen eine akzeptable, aber in die Jahre gekommene Ausstattung mit Spielelementen und einen Bolzplatz auf und befinden sich in einem dem Alter entsprechenden gepflegten Zustand, doch grundsätzlich sind zeitgerechte Aufwertungs- und Ergänzungsmaßnahmen z.B. zur Entsiegelung und Möblierung erforderlich. Grundsätzlich sollen auch Spielangebote für 3 bis 6-jährige Kinder geschaffen werden, da für diese Altersgruppe eine Unterversorgung im Quartier besteht.

 

Planung

 

Ein wesentlicher Bestandteil bei der Planung der neuen Spielinhalte ist die Beteiligung der späteren Nutzer, aber auch des Unterhaltungspersonals und interessierter Bürger. Zunächst wurden im Vorfeld 287 Schüler und Schülerinnen der Emil Schumacher Grundschule  nach ihren Wünschen über Fragebögen befragt, das entspricht einer Teilnehmerquote von 80 % aller Schüler/-innen. Die Ergebnisse der 16 Fragestellungen wurden getrennt nach Mädchen und Jungen analysiert und flossen als Planungsinput in die 1. Planungswerkstatt ein.

Für die inhaltliche Gestaltung der Schulhöfe fanden am 11.06.18 und am 21.09.18 gemeinsame Planungswerkstätten mit Schülern und Erwachsenen der jeweiligen Grundschulen statt. Während der 1. Planungswerkstatt wurden schulenbezogene Arbeitsteams von je 5 - 10 Schülern gebildet. Zunächst wurden folgende Fragen geklärt: Was soll erhalten bleiben? Was soll verändert werden? Was soll Neues hinzukommen? Auf der Grundlage dieser Fragen und der Planungsimpulse aus der Schülerbefragung entwickelten die anwesenden Teams kreative Ideen für ihre Schulhöfe, welche auf farbigen Handzetteln an Stellwänden angebracht und von den Teams vorgestellt wurden. Die Auswertung der farbigen Handzettel ergab eine Prioritätenliste. Aus den Wünschen und Zielen aller zusammengetragener Ergebnisse entwickelte sich ein Vorentwurf, welcher in der 2. Planungswerkstatt zunächst vorgestellt und in der anschließenden Diskussion noch einmal präzisiert wurde. Das Ergebnis für den Schulhof Emil Schumacher findet sich im Gestaltungsentwurf wie folgt wieder:

 

Insgesamt wurde eine Fläche von 2.125 m² unter Einbeziehung zu erhaltender Spielelemente neugestaltet. Hinzu kommt die Fläche des Bolzplatzes mit einer Spielgröße von ca. 250 m². Die neu zu gestaltende Schulhoffläche wird in 5 Aufenthaltsbereiche gegliedert (a.- e.), die das spielerische Lernen, die Bewegung im Freien und die Kreativität der Kinder unterstützen sollen. 

 

  1. Raum für Kreativität, Kunst und Schauspiel

Der vorhandene Treppenbereich vor dem Eingang der Schule (Siemensstr.) wird zum Kunst Hof umgestaltet. Bezug nimmt die Gestaltung hier auf den Hagener Künstler und Namensgeber der Schule: Emil Schumacher. Um den künstlerischen Ansprüche gerecht zu werden, leitet ein Erlebnisweg aus Kunststeinen, gleich einem bunten Band, in das Schulgebäude und direkt in den Kunst Hof hinein. Dieses Kunstband besteht aus verschiedenen Arten Kleinsteinpflaster und vereinzelten Keramiksteinen, welches einen sinnlich-optisch reizenden Anspruch ausübt.

Das tiefer gelegene Treppenrondell kann zukünftig als „Grünes Klassenzimmer“, aber auch für kleinere Schauspielaufführungen genutzt werden. Das Rondell erhält hierfür eine Art Tribüne, das unter Einbeziehung der vorhandenen Stufen gebildet wird. Der Treppenhof wird mit charaktervollen Gräserarten gerahmt, um so eine stilvolle Kulisse zu erzeugen.

Rechts des Eingangs wird eine großzügige Sitzgruppe platziert, welche sich sowohl für Unterricht im Grünen eignet, als auch als Verweilpunkt für die umliegenden Spielräume dient. Auch hier schaffen 2 Pflanzinseln Aufenthaltsqualität und kommen dem Wunsch der Akteure nach, „bunte Blumen“ in die Anlage zu pflanzen. Die Bepflanzung könnte hier mit dauerhaften Stauden und Gräsern erfolgen.

 

  1. Balancier- Wäldchen

Im Spielbereich parallel der Siemensstraße werden verschiedene Balancierelemente angeordnet, die aus Seilen und Netzen bestehen. Hier können Erfahrungen im Bereich der Körperkoordination durch unterschiedliche Fortbewegungsarten gesammelt werden. Ebenso bietet ein Chillnetz zusammen mit einer Mosaikschlange  einen Raum für Unterricht im Freien. Die Mosaikschlange ist zudem eine künstlerische Form der Schulchronik. Im Rahmen von Schüleraktionen  können einzelne Teilelemente der Mosaikschlange von der Schulgemeinschaft mit Mosaiksteinchen gestaltet werden. Durch das Bekleben der Schlange durch die Erst- oder Viertklässler entsteht somit eine von Jahr zu Jahr wachsende, bunte Skulptur. Ziel dieser Mosaikschlange ist, dass diejenigen Klassen, die in der Schule über Jahre Lehre erfahren durften und nun die Schule verlassen, sich in einem Element kollektiv verewigen und Teil eines Ganzen werden. Über Jahre verteilt entsteht so eine Art Soziales Kunstobjekt und die Chronik der Schule.

Der vorhandene Balltrichter, welcher der Förderung der Motorik und der Reflexe dienlich ist, ist hier in das Konzept mit eingebunden.

Die Zaunsituation entlang der Siemensstraße erfährt eine kreative Aufwertung durch die Anbringung von Kreativwänden, einer Malwand und einem Farbfenster. Die Kreativwände können auf unterschiedliche Art und Weise mit Kunstwerken versehen werden. Entweder sie werden vorab in Form von Siebdruckplatten gestaltet (z.B. mit Werken von Emil Schumacher) oder sie werden im Rahmen eines gemeinsamen schulischen Kunstprojektes entwickelt (Kinderkunst). Das Farbfenster soll beim Durchschauen neue optische Eindrücke vermitteln, um die Kreativität anzuregen.

 

  1. Klettergarten

Es handelt sich hier um den Bereich mit vorhandenen Turm-Kletterkombinationen auf Gummifallschutz, welche weitestgehend erhalten werden können. Der Klettergarten soll durch ein Felsenmeer auf wassergebundener Wegedecke ergänzt werden, bestehend aus einzelnen unterschiedlich hohen und großen Natursteinen zum Beklettern oder Klönen.

In Vordergrund und außerhalb des Klettergartens findet ein weiterer Sitzbereich Platz, der mit einer Pflanzinsel flankiert und durch einen neuen Baum für Schatten sorgen soll.

Zu Füßen dieses Sitzbereiches wird  auf der asphaltierten Fläche eine analemmatische Sonnenuhr etabliert, auf welchen die Schüler und Schülerinnen selbst den Uhrzeiger darstellen können. Je nach Datum gilt es hier an einer bestimmten Stelle zu stehen, da der Sonnenstand im Sommer ein anderer ist, als im Winter.

 

  1. Bewegungsaktiver Bereich

Dieser befindet sich im Durchgang zwischen Schulhof an der Siemensstraße und  dem Bolzplatz. Auch hier gibt es einen Erlebnisweg aus verschieden farbigen Kunststeinen adäquat zum Kunst Hof. Er übernimmt die gestalterische und wegeleitende Funktion zwischen oberen und unteren Schulhofbereich.

Die Gerätekombination mit Kletterturm, Rutsche und Stufenreck wird erhalten und erhält einen neuen Fallschutzboden.

Dieser Bereich bietet den Platz für einige Favoriten der Wunschliste, nämlich das Thema Schaukeln. Eine große Hängematte ist als sozialkooperatives Spielelement nutzbar. Hier können mehrere Kinder gleichzeitig schaukeln, wenn sie den richtigen Schwing- Rhythmus finden. Weiterhin eine Tampen Schaukel, welche durch die Lage in direkter Verbindung zur Hängematte steht. Zum Beobachten, Klettern und Chillen wurden seitlich zwei große Chillnetze vorgesehen, welche neben der Bewegungsaktivität auch den ruhebetonten, beobachtenden Spielen gerecht wird. Das Design der Spielelemente wird an das der vorhandenen Kletterspielgerätes angelehnt. Die zurzeit wasserundurchlässige Fläche für den Fallschutzbelag wird hier entsiegelt, mit Baumstämmen und Steinen naturnah eingefasst und mit Holzschnitzeln ausgeführt. Die vorhandenen Bäume bleiben erhalten. Einige Pflanzinseln mit Solitärsträuchern sowie ein neuer Baum ergänzen den aktiven Spielbereich und sorgen zusammen mit der entsiegelten Fläche für ein besseres Kleinklima.

  1. Bolzplatz

Der allumzäunte Ballkäfig wird ergänzt um 2 neue Tore aus Metall. Die Fläche bleibt für Lauf- und Fangspiele erhalten.

 

 

Zeitschiene:

 

Nach  dem Durchführungsbeschluss der BV Mitte wird der Entwurf der Umgestaltung bis zum 28.02.2019 beim Fördergeber eingereicht. Kurzfristig wird ein Gutachten zur Untersuchung der Schwarzdecke und der Tragschichten sowie zur Analyse von belasteten Materialien beauftragt. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird die Ausführungsplanung weiterbeauftragt, die bis zum Sommer 2019 mit allen Beteiligten abzustimmen ist. Mit der voraussichtlichen Bewilligung der Fördermittel wird ab Spätsommer/Herbst 2019 gerechnet. Mit Vorliegen des Förderbescheides wird die abgestimmte Planung an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) übergeben, welcher das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Baumaßnahme aufstellt. Die Submissionsergebnisse für das Bauvorhaben könnten bis Frühjahr 2020 vorliegen, so dass mit der Baumaßnahme je nach Witterung und nach Abstimmung mit dem Schulbetrieb ab Frühjahr 2020 begonnen werden könnte. 

 

 

 

Finanzierung:

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen voraussichtlich 196.000 €. Diese setzen sich zusammen aus den Baukosten, dem anteiligen Architektenhonorar, Kosten für begleitende Untersuchungen (Bodengutachten, Materialuntersuchung, Aufbau der Tragschichten) sowie den Kosten für Ausschreibung und Bauleitung durch den Wirtschaftsbetrieb der Stadt Hagen (WBH).

 

 

Gesamtmaßnahme Schulhof E. Schumacher

 

Honorarkosten der Planung

27.000 €

Ausschreibung und Bauleitung WBH

14.000 €

Gutachten, Boden und  Materialanalyse

5.000 €

Baukosten davon

150.000 €

-          Abbruch, Entsorgung

   23.500 €

-          Wegebau

   26.500 €

-          Spielgeräte, -elemente

   80.500 €

-          Sonst. Ausstattung

     4.500 €

-          Vegetationsflächen

   15.000 €

Gesamtaufwendung

196.000 €

 

Die Baukosten, das Architektenhonorar und die Kosten der begleitenden Untersuchungen in Höhe von insgesamt  182.000 € (196.000 € abzgl. 14.000 €) sind förderfähig.

Die Aufwendungen für die Ausschreibung und Bauleitung durch den WBH sind nicht förderfähig. Die voraussichtlichen Kosten für die Ausschreibung und Bauleitung sind durch den WBH  ermittelt worden. Die Baukosten in Höhe von 150.000 € beziehen sich auf die Umgestaltung des Schulhofes.

 

Insgesamt werden 182.000 €  zu 80 % aus der Zuwendung  „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) 2017 für die „Soziale Stadt“ Wehringhausen“ gefördert. Das ergibt einen Zuschussanteil von 145.600 €. Der Eigenanteil beträgt demnach 20 %, das entspricht 36.400 €.

 

In den Jahren 2018 bis 2019 werden die Honoraraufwendungen der Leistungsphasen 1-3 sowie 5, einer Planungswerkstatt, die Kosten für das Gutachten  und für die Erstellung des Leitungsverzeichnisses durch den WBH in Höhe von 36.000 € fällig.

Im Haushaltsjahr 2020 wird die Maßnahme gebaut und der Differenzbetrag in Höhe von 160.000 € fällig.

 

 

 

 

2018

2019

2020

Honoraraufwendung Lph 1 – 3, Planungswerkstatt.

16.000 €

 

 

Honoraraufwendung Lph 5

 

11.000 €

 

Gutachten

 

  5.000 €

 

WBH Bauleitung

 

  4.000 €

  10.000 €

Baukosten

 

 

150.000 €

 

 

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000231

Bezeichnung:

Stadtteil Wehringhausen, Projekt Soziale Stadt

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2018

2019

2020

Einzahlung(-)

681100

-145.600,00 €

-145.600,00

Auszahlung (+)

785200

196.000,00 €

16.000,00

20.000,00

160.000,00

Eigenanteil

 

50.400,00 €

16.000,00

20.000,00

14.400,00

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten der Umgestaltung des Schulhofes der Emil Schumacher Schule in Höhe von 196.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die im Rahmen der Baumaßnahme angeschafften Vermögensgegenstände sind unter Berücksichti-gung der zugrunde zu legenden Nutzungsdauern abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungs-aufwand beträgt 14.459,00 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Umgestaltung des Schulhofes der Emil Schumacher Schule wird zu 80% aus Landeszu-wendungen refinanziert. Hierfür ist ein Sonderposten in der Bilanz abzubilden, dessen ertrags-wirksame Auflösung analog zur Abschreibung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite erfolgt. Das führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 12.166,00 €.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

756,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

2.940,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

14.459,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

18.155,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung Sopo)

-12.166,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

5.989,00 €

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.12.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.01.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.02.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen