Vorschlag zur Tagesordnung - 1253/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg  empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Vorlage 1007/2018 wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Rat der Stadt Hagen legt in Abwägung und Würdigung der verschiedenen Schutzgüter der Abstände von Windkraftanlagen in Windkraftvorrangzonen in Hagen einheitlich wie folgt fest

a. reiner Wohnbebauung = 1.200 Meter

b. Mischgebieten = 550 Meter + Topografischer Zuschlag (Berücksichtigung der topografischen Höhe, Höhenunterschied multipliziert mit 2 zuzüglich zur Grunddistanz, Höhenunterschied gemessen vom Anlagenfundament zur Wohnbebauung der konkreten Anlage, sowie mit zusätzlichen 100 Meter Abstand pro 50 Meter Anlagenhöhe (optische Bedrängung. s. Aktueller Windkrafterlass in der Begründung))

c. Bebauung im Außenbereich = 450 Meter + Topografischer Zuschlag (Berücksichtigung der topografischen Höhe, Höhenunterschied multipliziert mit 2 zuzüglich zur Grunddistanz, Höhenunterschied gemessen vom Anlagenfundament zur Wohnbebauung der konkreten Anlage, sowie mit zusätzlichen 100 Meter Abstand pro 50 Meter Anlagenhöhe (optische Bedrängung. s. aktueller Windkrafterlass in der Begründung))

3. Generelle Höhenbegrenzung neuer Windenergieanlagen in Hagen auf insgesamt 150 Meter.

4. Berücksichtigung der Recherchen und vorliegender Ergebnisse des Fundes eines mindestens in zweijähriger Folge erfolgreich bebrüteten Rotmilan-Horstes am Rande der Planzone 5 (siehe Anlagen) nach Helgoländer Papier.

5. Vorlage der abgeschlossenen Artenschutzprüfung II vor der Vorbereitung des Offenlage-Beschlusses.

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Sachverhalt

Begründung:

siehe Anlage.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:  

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen