Beschlussvorlage - 1231/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen verzichtet gegenüber dem Vertreter der G.I.V. in der HUI-Gesellschafterversammlung am 19.12.2018

 

zu den Punkten

 

1. Bericht der Geschäftsführung

3. Festlegung von Wertgrenzen

4. Vertretungsberechtigung

 

auf sein Weisungsrecht.

 

b)     Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses notwendig oder sachgerecht sind.

 

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Sachverhalt

Begründung

Auf der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH am 19.12.2018 stehen u.a. folgende Punkte:

 

1. Bericht der Geschäftsführung

2. Wirtschaftsplan 2019

3. Festlegung von Wertgrenzen

4. Vertretungsberechtigung

 

Nach § 13 Abs. 11 des HUI-Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterin G.I.V. in der HUI Gesellschafterversammlung an Weisungen des Rates der Stadt Hagen gebunden. Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung erfordern Einstimmigkeit.

 

Zu TOP 1 ‘Bericht der Geschäftsführung‘ liegt kein Beschlussvorschlag vor.

 

Zu TOP 2 ‘Wirtschaftsplan 2019‘ der HUI GmbH wird im nicht öffentlichen Teil dieser Ratssitzung zu DS 1126/2018 beraten. Die Beschlussfassung erfolgt dort.

 

Unter TOP 3 ‘Festlegung von Wertgrenzen‘ geht es um Grenzen bis zu denen die Geschäftsführung allein entscheiden kann bzw. ab deren Erreichen die Gesellschafterversammlung entscheiden muss. Die Verwaltung schlägt vor, auf das Weisungsrecht explizit zu verzichten, um ggf. Gestaltungs- und Gesprächsspielräume in der Gesellschafterversammlung nutzen zu können.

 

Der Geschäftsführer Herr Manfred Reiche tritt zum 01.01.2019 in den Ruhestand. Die Bestellung zum Geschäftsführer läuft zeitgleich aus. Die Mitgesellschafterin Entsorgung Dortmund GmbH hat ihr Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung bislang nicht wahrgenommen. Bis zur Bestellung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin ist Herr Dr. Herbert Bleicher alleiniger Geschäftsführer der HUI GmbH. Unter TOP 4 ‘Vertretungsberechtigung‘ wird auf die alleinige Geschäftsführung reagiert. Um die Geschäfte auch bei Abwesenheit von Herrn Dr. Bleicher weiter führen zu können, werden hier Regelungen, insbes. Prokuren vorgeschlagen. Die Verwaltung schlägt vor, auf das Weisungsrecht explizit zu verzichten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

x

Belange von Menschen mit Behinderung sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen