Beschlussvorlage - 1238/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, in der Nachfolge von Frau Barbara Hanning Frau Karin Köppen bis zum Ende der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH (BSH) zu entsenden.
  2. Der Oberbürgermeister wird zu allen sachgerechten oder rechtlich erforderlichen Handlungen zur Umsetzung des Beschlusses ermächtigt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages des BSH besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Sechs Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages von der Stadt Hagen entsandt.

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 03.07.2014 wurde u.a. Frau Barbara Hanning in den Aufsichtsrat des BSH entsandt. Frau Hanning hat ihr Mandat zum 31.12.2018 niedergelegt. In die Nachfolge soll bis zum Ende der Wahlperiode des Rates Frau Karin Köppen entsandt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

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Beschlüsse

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen