Beschlussvorlage - 1229/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den II. Nachtrag zur Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen (Friedhofssatzung), wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche als Friedhofsträger in der Stadt Hagen.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 den II. Nachtrag zur Friedhofssatzung wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

 

Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH den Weisungen des Rates der Stadt Hagen.

 

Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage der Verwaltungsratssitzung vom 22.11.2018 und ihren Anlagen zu entnehmen.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

 

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen