Beschlussvorlage - 1225/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Ausräumung des Finanzierungsvorbehalts hinsichtlich des Pilotprojekts „Waste Watcher“ (Drucksachen-Nr. 0453/2018) zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 27.09.2018 das Pilotprojekt „Waste Watcher“ (Drucksachen-Nr. 0453/2018) mit insgesamt 16 Mitarbeitern für den Einsatz im Straßenbild beschlossen - vorbehaltlich der noch darzustellenden Finanzierbarkeit. Zur Bearbeitung der zu erwartenden Bußgeldfälle sollen darüber hinaus drei Verwaltungskräfte eingesetzt werden.

 

Grundsätzlich können die Aufwendungen für den Einsatz der Waste Watcher in die Abfallgebühr einberechnet werden. Eine Ausnahme bilden diejenigen Aufwendungen, die mit dem Erlass von Verwarn- und Bußgeldern in Zusammenhang stehen, da diese nicht betriebsbedingt für die Leistungserstellung sind. Damit sind sowohl die vorbereitenden Tätigkeiten der städtischen Waste Watcher im Rahmen der Bußgeldverfahren, wie auch die gesamten Tätigkeiten der drei Innendienstmitarbeiter, die mit der Durchführung der Bußgeldverfahren betraut werden, von einer Refinanzierung über Gebühren ausgeschlossen. Insgesamt ergibt sich ein Betrag von ca. 218.700 € pro Jahr, der nicht über die Abfallgebühren gedeckt werden kann und für den es zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch keinen Finanzierungsvorschlag gab.

 

Die Finanzierung des ordnungsbehördlichen Anteils als Pflichtaufgabe der Stadt Hagen kann nun über einen entsprechenden Minderaufwand für den Fonds Deutscher Einheit im Haushalt 2019 sichergestellt werden. Für die Folgejahre 2020 und 2021 findet eine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung statt. Darüber hinaus wird zunächst mit Erträgen aus den Bußgeldverfahren in Höhe von ca. 30.000 € p. a. gerechnet. Der Beschluss kann deshalb jetzt umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass das Projekt in Absprache mit dem HEB am 01.04.2019 startet.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5372

Bezeichnung:

Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Produkt:

1537240

Bezeichnung:

Abfallwirtschaft

Kostenstelle:

769200

Bezeichnung:

Abfallw, Bodenschutz

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2019

2020

2021

Ertrag (-)

431100, 456100, 456150, 456200

 

-          22.500

-          30.000

-          7.500

Aufwand (+)

Diverse*

 

164.025

218.700

54.675 €

Eigenanteil

 

 

141.525

188.700

   47.175

 

*verschiedene Personal- und Sachkostenarten

 

501100 – 503900 Personalkosten

525500 – 548500 Sachkosten

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann gesichert werden (siehe Begründung)

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen