Beschlussvorlage - 1225/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Sperrmüllsammlung - Auswirkungen auf die Stadtsauberkeit Hier: Finanzierungsvorbehalt für das Pilot-Projekt "Waste-Watcher"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Anke Sonnenschein
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 27.09.2018 das Pilotprojekt „Waste Watcher“ (Drucksachen-Nr. 0453/2018) mit insgesamt 16 Mitarbeitern für den Einsatz im Straßenbild beschlossen - vorbehaltlich der noch darzustellenden Finanzierbarkeit. Zur Bearbeitung der zu erwartenden Bußgeldfälle sollen darüber hinaus drei Verwaltungskräfte eingesetzt werden.
Grundsätzlich können die Aufwendungen für den Einsatz der „Waste Watcher“ in die Abfallgebühr einberechnet werden. Eine Ausnahme bilden diejenigen Aufwendungen, die mit dem Erlass von Verwarn- und Bußgeldern in Zusammenhang stehen, da diese nicht betriebsbedingt für die Leistungserstellung sind. Damit sind sowohl die vorbereitenden Tätigkeiten der städtischen „Waste Watcher“ im Rahmen der Bußgeldverfahren, wie auch die gesamten Tätigkeiten der drei Innendienstmitarbeiter, die mit der Durchführung der Bußgeldverfahren betraut werden, von einer Refinanzierung über Gebühren ausgeschlossen. Insgesamt ergibt sich ein Betrag von ca. 218.700 € pro Jahr, der nicht über die Abfallgebühren gedeckt werden kann und für den es zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch keinen Finanzierungsvorschlag gab.
Die Finanzierung des ordnungsbehördlichen Anteils als Pflichtaufgabe der Stadt Hagen kann nun über einen entsprechenden Minderaufwand für den Fonds Deutscher Einheit im Haushalt 2019 sichergestellt werden. Für die Folgejahre 2020 und 2021 findet eine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung statt. Darüber hinaus wird zunächst mit Erträgen aus den Bußgeldverfahren in Höhe von ca. 30.000 € p. a. gerechnet. Der Beschluss kann deshalb jetzt umgesetzt werden.
Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass das Projekt in Absprache mit dem HEB am 01.04.2019 startet.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5372 | Bezeichnung: | Abfallwirtschaft und Bodenschutz |
Produkt: | 1537240 | Bezeichnung: | Abfallwirtschaft |
Kostenstelle: | 769200 | Bezeichnung: | Abfallw, Bodenschutz |
| Kostenart | Lfd. Jahr | 2019 | 2020 | 2021 |
Ertrag (-) | 431100, 456100, 456150, 456200 |
| - 22.500 € | - 30.000 € | - 7.500 € |
Aufwand (+) | Diverse* |
| 164.025 € | 218.700 € | 54.675 € |
Eigenanteil |
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| 141.525 € | 188.700 € | 47.175 € |
*verschiedene Personal- und Sachkostenarten
501100 – 503900 Personalkosten
525500 – 548500 Sachkosten
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung kann gesichert werden (siehe Begründung) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter |
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
