Beschlussvorlage - 1196/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines dreijährigen Bildungsganges „Berufsfachschule für Ingenieurtechnik (bautechnische(r) Assistent(in) / Fachhochschulreife)“ als Schulversuch in Vollzeitform zum Schuljahr 2019/2020 am Berufskolleg Cuno-Schule II.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.12.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.12.2018
|
Beschlussvorschlag
Gemäß § 25 in Verbindung mit § 81 Abs. 2 sowie § 22 Abs. 5 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005 in der Fassung vom 28.07.2018 in Verbindung mit der Anlage C (1. Abschnitt) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) vom 26.05.1999 in der Fassung vom 12.07.2018 wird der dreijährige Bildungsgang „Berufsfachschule für Ingenieurtechnik (bautechnische(r) Assistent(in) / Fachhochschulreife)“ in Vollzeitform zum Schuljahr 2019/2020 an der Cuno-Schule II als Schulversuch einzügig errichtet.
Die Vorlage wird zum 01.08.2019 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Das Berufskolleg Cuno-Schule II umfasst als Bildungseinrichtung die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule und des Beruflichen Gymnasiums. Die fünf Hagener Berufskollegs sind im Rahmen ihres Bildungsauftrages ständig darum bemüht, neue Bildungsgänge bedarfsorientiert in Hagen zu errichten und dauerhaft zu etablieren.
Vor diesem Hintergrund hat die Schulleitung der Cuno-Schule II dem Schulträger die Errichtung des neuen Bildungsganges „Berufsfachschule für Ingenieurtechnik (bautechnische(r) Assistent(in) / Fachhochschulreife)“ als Schulversuch vorgeschlagen. Das Berufskolleg Cuno-Schule II wurde vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Teilnahme am zunächst auf fünf Durchgänge ab dem Schuljahr 2019/2020 begrenzten Schulversuch als Ergänzung der dort bereits im Rahmen des beruflichen Gymnasiums angebotenen Fachrichtung Ingenieurwissenschaften ausgewählt. Die Schulkonferenz hat der Errichtung des Bildungsganges am 11.10.2018 zugestimmt. Dieser Bildungsgang soll in Vollzeitform zusätzlich zu den bisher bereits angebotenen Bildungsgängen im technischen Bereich hinzukommen.
Nähere Informationen zu dem Bildungsgang können den Informationen über den gestuften Bildungsgang „Berufsfachschule für Ingenieurtechnik“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden (s. Anlage).
Nach § 80 des Schulgesetzes NRW (SchulG) hat bei der beabsichtigten Errichtung neuer Bildungsgänge an Berufskollegs eine regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern zu erfolgen. Dazu wurden der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis, der Kreis Unna sowie die Stadt Dortmund einbezogen.
Kosten:
Der Bildungsgang kommt als neue Alternative zu dem bereits bestehenden Angebot an Bildungsgängen im technischen Bereich hinzu. Die erforderliche Schulausstattung ist damit an der Cuno-Schule II grundsätzlich vorhanden. Weiterhin wird in diesem Bildungsgang von einer den anderen technischen Bildungsgängen vergleichbaren Schülerschaft auszugehen sein, so dass die Lehrmittelkosten lediglich im bisherigen Umfang zu erwarten sind.
Für die Teilnehmenden des neuen Bildungsganges würden, wie bei den anderen Bildungsgängen der Berufsfachschule, Schülerfahrtkosten auf Grundlage der Schülerfahrtkostenverordnung entstehen. Da es sich hier um Klassen der Sekundarstufe II (oder analog) handelt, müsste der Wohnort mindestens fünf Kilometer fußläufig entfernt von der Schule liegen (einfache Strecke), was den Kreis der möglicherweise Anspruchsberechtigten deutlich einschränkt. Im Falle eines Anspruches innerhalb des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) erhielten die Berechtigten aufgrund der besonderen Abrechnungsmodalitäten mit dem Verkehrsunternehmen gegen Zahlung des festgesetzten Eigenanteils in der Regel direkt von dort eine Zeitkarte als Freifahrer (SchokoTicket). Dadurch entstehen keine direkten Mehrkosten für die Stadt Hagen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
| |
X | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
155,4 kB
|
