Beschlussvorlage - 1125/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt

a)     der Feststellung des vorgelegten Konzernabschluss 2017,

b)     der Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und

c)     der Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Konzernabschluss 2018

zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen zu 100 % beteiligt ist, beabsichtigt die erforderlichen Beschlüsse zum Konzernabschluss 2017 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Sitzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft am 10.10.2018 wie folgt gefasst.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH folgende Beschlüsse zum Konzernabschluss 2017 zu fassen:

 

1. Feststellung des Konzernabschlusses 2017:

Der vorgelegte Konzernabschluss 2017 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von         233.948.189.61 € und einem Jahresfehlbetrag nach Einstellung der Ausgleichsposten anderer Gesellschafter von -172.405,66 € festgestellt.

 

2. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates:

Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

3. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Herr Dr. Reiner Deussen wird zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses per 31.12.2018 bestellt.

 

Die Details zu dem Konzernabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 1124/2018 entnommen werden.

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.


 

 

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Auswirkungen

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

x

Belange von Menschen mit Behinderung sind nicht betroffen

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Beschlüsse

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29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen