Beschlussvorlage - 0809/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinen für die Förderung der freien Kulturarbeit werden in Kraft gesetzt.

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

 

Zum Budget des Kulturbüros gehört  u.a. der Projektefond mit einem Betrag von jährlich 10.400 €. Aus diesem Projektefond werden Projekte für kulturelle Initiativen freier Träger aller Sparten gefördert, mit dem grundsätzlichen Ziel, künstlerisch qualifizierte Projekte zu ermöglichen, die ein vielfältiges kulturelles Spektrum abdecken und künstlerische Qualität versprechen. Grundlage für die Bewilligung einer Förderung sind die „Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit“.

 

In der Sitzung des Ältestenrates am 21. Juni 2018 wurde angeregt, die aktuell gültigen Richtlinien in der Fassung vom 01.04.1987 dahingehend  zu überarbeiten, dass keine Projekte und Veranstaltungen gefördert werden, an denen politische Parteien oder Gruppierungen beteiligt sind. 

 

Die detaillierten Förderkriterien sind den in der Anlage angefügten „Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit“  zu entnehmen. Die überarbeiteten Richtlinien wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt.

 

 

 


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete für Kultur

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.10.2018 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Richtlinen für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft gesetzt.

 

Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.

 

Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo Hagen Stadt der Fernuniversität Kulturbüro auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

 

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29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft gesetzt.

 

Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.

 

Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo „Hagen Stadt der Fernuniversität auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

-

-

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden

Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft

gesetzt.

 

Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.

 

Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo „Hagen Stadt der Fernuniversität Kulturbüro auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen