Beschlussvorlage - 0986/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/14 (656) - Wohnbebauung Hilgenland / Turmstraße -.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 27.03.2014 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/14 (656) - Wohnbebauung Hilgenland / Turmstraße -beschlossen. Die Einleitung erfolgte aufgrund des Antrages vom 30.01.2014 im Auftrag der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in 58099 Hagen gemäß § 12 Abs. 2 BauGB. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war, die Erschließung und Bebauung der folgenden Grundstücke: Flurstücke 28, 342, 344, 345 (tlw.), 520, 521, 530 und 535, Flur 20, Gemarkung Boele. Mit Schreiben vom 21.02.2018 zieht der Vorhabenträger den Antrag zur Einleitung des Verfahrens zurück. Aufgrund dessen wird das Bebauungsplanverfahren eingestellt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.12.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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05.12.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen