Beschlussvorlage - 1107/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt sowie Beschluss über weitere Maßnahmen und Veränderung in der Maßnahmenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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28.11.2018
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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04.12.2018
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
| |||
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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05.12.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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05.12.2018
| |||
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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05.12.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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06.12.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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12.12.2018
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als zweites Maßnahmenpaket (2. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäig bereitzustellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Datum vom 08.01.2018 hat das Land NRW das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW beschlossen. Damit wurde die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Kapitels II des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Kommunen zwischen der Bundesregierung und den Ländern umgesetzt.
Die Stadt Hagen erhält aus diesem Förderprogramm Gesamtzuschussmittel in Höhe von 18.021.139 €; mit Eigenanteil entspricht dies einem Gesamtvolumen in Höhe von 20.023.488 €. Der Eigenanteil von 10 % wird aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert.
Zur Umsetzung hat der Rat der Stadt Hagen am 17.05.2018 (Vorlage 0327/2018) ein erstes Maßnahmenpaket (1. Tranche) im Rahmen dieses Förderprogrammes in Höhe von 11.190 TEUR beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten und weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten.
Bei der Kalkulation der entstehenden Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen wurden die Kostensteigerungen, die in letzter Zeit zu beobachten waren, berücksichtigt. Diese beliefen sich je nach Gewerk auf bis zu ca. 30 %.
1. Stand des ersten Maßnahmenpaktes 2018
Von den insgesamt 11 beschlossenen Maßnahmen wurden inzwischen 7 Maßnahmen bei der Bezirksregierung angemeldet und mit einer ID-Nr. freigegeben.
Die Maßnahmenliste beinhaltet den aktuellen Hochrechnungsstand bzw. die Zeitschiene (Siehe Anlage).
Bezirksvertretung Mitte
Grundschule Kuhlerkamp - Fassadensanierung einschl. Vordächer
Beauftragung eines Architekten zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Sommer 2019. Kostenschätzung 520 TEUR.
Grundschule Emil Schumacher - Fassadensanierung
Die Fassadensanierung wurde erfolgreich vergeben und befindet sich aktuell in der Umsetzung im Rahmen des Gesamtbudgets von 1.300 TEUR.
Grundschule Boloh - Fassadensanierung
Geplanter Maßnahmenbeginn in 2019.
Kaufmannschule I - Fenstererneuerung
Ein Architekturbüro wird kurzfristig zur Umsetzung beauftragt.
Sporthalle Mittelstadt - Austausch der Beleuchtung
Die Maßnahme verschiebt sich auf 2019 im Zusammenhang mit der Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage (aus dem ersten Förderpaket KInvFG). Die Sporthalle steht dann im Sommer 2019 für insgesamt 18 Wochen nicht zur Verfügung.
Sekundarschule Liselotte Funke sowie Turnhalle Öwen Witt - Sanierung von Treppen und Stützmauern
Die vorhandenen Stützmauern und Treppen weisen verschiedene Schadstellen auf. Es handelt sich insbesondere um fehlende Verfugungen, Ausbrüche, fehlende Steine, Grünbewuchs und Verformungen sowie Unterhöhlungen einzelner Treppenstufen und Schäden an den Treppenanlagen.
Bezirksvertretung Haspe
Grundschule Friedrich Harkort - Fenster- Fassaden und Dachsanierung
Die Vergabe an ein Architekturbüro zum Untersuchung des genauen Leistungsumfanges der Sanierung mit einer konkreten Kostenschätzung erfolgt kurzfristig.
Rudolf Steiner Schule - Fassadensanierung
Die Rudolf Steiner Schule hat einen Antrag auf Bezuschussung zur Sanierung der Fassade gestellt. Der Rat wird in seiner Sitzung am 13.12.2018 über diesen Antrag entscheiden. Inhaltlich wird auf die Vorlagen 0963/2018 und 0963-1/2018 verwiesen.
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
Turnhalle Otto Densch - Sanierung Parkplatz
Die Maßnahme wurde von der Bezirksregierung Arnsberg als nicht genehmigungsfähig betrachtet und daher von der Verwaltung zurückgezogen. Der Grund hierfür ist die fehlende überwiegende schulische Nutzung des Parkplatzes. Dieser Nachweis ist unabhängig von der Nutzung der Turnhalle zu erbringen, auch wenn bei dieser die überwiegende schulische Nutzung erfolgt. Es ist von Seiten der Verwaltung beabsichtigt, die Sanierung des Parkplatzes über den Haushalt 2020/2021 zu finanzieren.
Bezirksvertretung Hohenlimburg
Realschule Hohenlimburg - Dachsanierung
Die Dachsanierung konnte erfolgreich vergeben werden und befindet sich aktuell in der Umsetzung.
Kaufmannschule II - Fassade, Fenster, Sonnen- Hitze und Blendschutz
Geplanter Maßnahmenbeginn in 2019.
Bezirksvertretung Nord
Gesamtschule Fritz Steinhoff - Sanierung des Parkdecks (2./3. Bauabschnitt)
Die Maßnahme wurde erst nach Rückfragen von der Bezirksregierung Arnsberg im Oktober freigegeben. Die Vergabe eines Architekturbüros zur Umsetzung der Parkdecksanierung in 2019 erfolgte bereits.
Gesamtschule Fritz Steinhoff - Brandschutzmaßnahmen (Obergeschosse)
Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen erfolgt bis Ende 2018. Der Kostenrahmen von 100 TEUR wird eingehalten.
Gesamtkostenveränderungen/Gesamtetat
Im Rahmen der Vorbereitung zur Durchführung der baulichen Maßnahmen werden sich verschiedene oben gennannten Maßnahmen zeitlich und in der Kostenstruktur verändern. Aktuell liegen alle Maßnahmen noch im Rahmen ihres Kostenbudgets.
2. Neue Maßnahmen (2. Tranche)
Folgende Maßnahmen sind für die 2. Tranche ab 2019 (Siehe auch Maßnahmenliste) zu beschließen:
Objekt | Bezirks- vertretung | Maßnahme | Gesamt- kosten |
Sporthalle Mittelstadt | Mitte | Sanitäranlagenerneuerung (in direkter Verbindung mit der Erneuerung der Lüftungsanlage) | 737.000 € |
Sekundarschule Altenhagen | Mitte | Schadstoffsanierung der Decke in der Pausenhalle | 216.000 € |
Rückbau der Lichtdecke | 381.000 € | ||
Kaufmannschule I | Mitte | Sanierung der Oberböden in den Klassenräumen | 350.800 € |
Gymnasium Chr. Rohlfs | Haspe | Brandschutzmaßnahmen | 180.000 € |
WC Sanierung im EG und OG des Villa-Gebäudes der ehem. Hauptschule | 220.000 € | ||
Kaufmannschule II | Hohenlimburg | Flach-/Kaltdachsanierung des Bauteils 4 | 62.000 € |
Gesamtschule Fritz Steinhoff | Nord | Brandschutzmaßnahmen zur Abschottung an Decken und Wänden in allen Geschossen | 84.000 € |
|
| Summe | 2.230.800 € |
Mit dem zweiten Maßnahmenpaket sind von der Gesamtsumme in Höhe von 20.023.488 € insgesamt 13.444.437 € mit Maßnahmen hinterlegt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
X | Ohne Bindung (Rudolf-Steiner-Schule) |
Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Teilplan: | 2143 | Bezeichnung: | Serviceleistungen für Schulen (Rudolf-Steiner-Schule) |
Auftrag: | 1214340 | Bezeichnung: | Allgemeine Serviceleistungen für Schulen (Rudolf-Steiner-Schule) |
Kostenstelle: | Diverse | Bezeichnung: |
|
| Kostenart | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Ertrag (-) | 414102 | 1.413.000 € | 6.483.993 € | 2.493.000 € | 1.710.000 € |
Ertrag (-) | 414120 | 157.000 € | 720.444 € | 277.000 € | 190.000 € |
Aufwand (+) | 521502 | 1.570.000 € | 7.140.800 € | 2.770.000 € | 1.900.000 € |
Aufwand (+) | 531800 | 0 € | 63.637 € | 0 € | 0 € |
Eigenanteil |
| 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Grothe |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
| gez. Margarita Kaufmann |
| Beigeordnete |
| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
1.) Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP:
Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:
Das Maßnahmenbündel zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt wird korrigiert und um die Fenstererneuerung an der Grundschule Wesselbach ergänzt, so wie im Rat am 22.02.2018 bereits beschlossen.
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
|
SPD | 6 |
|
|
CDU | 6 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - | - | - |
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
2.) Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als zweites Maßnahmenpaket (2. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.
04.12.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss 1:
Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:
Das Maßnahmenbündel zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt wird korrigiert und um die Fenstererneuerung an der Grundschule Wesselbach ergänzt, so wie im Rat am 22.02.2018 bereits beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | - |
|
|
AfD | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Beschluss 2:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als zweites Maßnahmenpaket (2. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | - |
|
|
AfD | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
04.12.2018 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als zweites Maßnahmenpaket (2. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäig bereitzustellen.
Die Fenstersanierung an der Grundschule Wesselbach wird, sobald das noch ausstehende bauphysikalische Gutachten sowie die darauf fußende Kostenschätzung vorliegt, mit in die nächste Tranche für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - | - | - |
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
05.12.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als zweites Maßnahmenpaket (2. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäig bereitzustellen.
Das Maßnahmenbündel zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt wird korrigiert und um die Fenstererneuerung an der Grundschule Wesselbach ergänzt, so wie im Rat am 22.02.2018 bereits beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 6 |
|
|
SPD | 4 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg | 2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
|
|
HAGEN AKTIV | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als zweites Maßnahmenpaket (2. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Fenstersanierung an der Grundschule Wesselbach wird, sobald das noch ausstehende bauphysikalische Gutachten sowie die darauf fußende Kostenschätzung vorliegt, mit in die nächste Tranche für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |