Beschlussvorlage - 1180/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten überplanmäßigen Bedarfe in Höhe von 2.177.000 € nach § 83 Absatz 2 Satz 1 GemHVO NRW und ermächtigt den Kämmerer, die entsprechende Verfügung vorzunehmen. 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt wie in der Anlage 1 aufgeführt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Im Rahmen des unterjährigen Controllings hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft bereits im Sommer Risiken gemeldet. Diese wurden mit dem letzten Berichtstermin konkretisiert.

Der Fachbereich beauftragt aus dem laufenden Bauunterhaltungsbudget nur Maßnahmen, die für die Nutzung der Gebäude unabdingbar sind bzw. der Verkehrssicherung und Einhaltung der Hygienevorschriften dienen. Dennoch ist absehbar, dass das Budget überschritten werden muss, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Gebäude sicherzustellen. Die dafür notwendigen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen im Haushalt werden nach § 83 Absatz 2 Satz 1 GemHVO dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Überschreitungen werden nachfolgend begründet:

 

 

Das Unterhaltungsbudget des Fachbereichs 65 wird voraussichtlich um rd. 2.177.000 € überschritten. In dieser Überschreitung sind sämtliche vertraglichen Verpflichtungen enthalten, die durch den Fachbereich 65 in 2018 eingegangen werden. Darunter fallen auch Verpflichtungen, die erst im folgenden Jahr zu Aufwendungen führen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2018 werden für diese Fälle Ermächtigungsübertragungen gebildet, um die Finanzierung in 2019 sicherzustellen.

 

Die Gründe für den erhöhten Mittelbedarf liegen zum größten Teil in starken Preissteigerungen im Bereich der Bauunterhaltung, die durch die gute Auftragslage im Hochbau im Zuge von verschiedenen Förderprogrammen (KInvFG, Gute Schule 2020) ihre Ursache haben.

 

Zudem kommt es zu Mehraufwendungen durch die Abarbeitung von Aufträgen aus Vorjahren, welche aufgrund geänderter Zuständigkeiten bei der Aufstellung des Haushalts nicht erneut eingeplant wurden. Diese belasten das Budget des Fachbereichs 65 zusätzlich.

 

Weitere Überschreitungen resultieren aus der Unterhaltung der Belüftungsanlage im Emil-Schumacher-Museum. Aufgrund des Beweissicherungsverfahrens dürfen hier noch immer keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, was zu erhöhten Kosten führt. Eine derart lange Übergangszeit war bei der Haushaltsplanung nicht vorauszusehen, wodurch diese Mehrkosten nicht eingeplant wurden.

 

Ebenso ist ein starker Anstieg der Schädlingsbekämpfung zu verzeichnen, was unter anderem auf die Hitzewelle im Sommer 2018 zurückzuführen ist. Des Weiteren kommt es zu Mehrkosten durch vermehrte Umzüge der Verwaltung und zusätzliche Reinigungen im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte.

 

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gebäudebestandes ist daher ein Betrag von 2.177.000 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Bereitstellung ist im Sinne des  § 83 Absatz 1 GemHVO NRW unabweisbar.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Die in der Anlage 1 dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt und das Jahresergebnis, da sie insgesamt durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt sind.

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen