Beschlussvorlage - 1150/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
III. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christina Ott
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Der III. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1150/2018) ist.
Der Rat der Stadt Hagen hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2019.
Sachverhalt
Kurzfassung
Gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sind die Gebührensätze für Einsätze der Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen kostendeckend zu kalkulieren.
Um wieder die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung zu erreichen, ist es erforderlich, die Gebührensätze zum 01.01.2019 anzupassen.
Die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände wurden gem. 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) beteiligt.
Begründung
Die Stadt Hagen ist Trägerin des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Pflichtaufgabe werden Benutzungsgebühren auf Grundlage der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen erhoben.
Mit der Neufassung der Gebührensatzung zum 01.01.2019 werden die Gebührentarife an die voraussichtliche Kosten- und Erlösentwicklung unter Berücksichtigung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele angepasst. Die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde vom Rat der Stadt Hagen am 05.10.2017 beschlossen (Vorlage 0661/2017). Insbesondere die Maßnahmen zur Vorhaltung von Personal und Sachmitteln sind in die Gebührenkalkulation eingeflossen.
Um wieder die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung zu erreichen, ist es erforderlich, die Gebührensätze für Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen zum 01.01.2019 anzupassen. Das KAG NRW sieht regelmäßige Gebührennachberechnungen (Abrechnung vergangener Gebührenjahre) und Gebührenkalkulationen (Planung zukünftiger Gebührenjahre)
vor. Die letzte Gebührenänderung erfolgte zum 03.03.2018.
Darstellung des Kalkulationsverfahrens
Die Kalkulation der Einzelgebührenbedarfe ist als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Hierbei wurden die ansatzfähigen Kosten den Gebührentatbeständen im Rahmen der Kalkulation direkt zugeordnet bzw. nach vorgeschalteten Kostenstellen verteilt. Als Ergebnis der Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze ab dem 01.01.2019 auf
• 612 € für die Nutzung von Rettungswagen (RTW),
• 474 € für die Nutzung von Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF),
• 282 € für die Nutzung von Krankentransportwagen (KTW)
anzupassen.
Die seit dem 03.03.2018 geltenden Gebührensätze in Höhe von 424 € für einen Rettungswagen, 411 € für ein Notarzteinsatzfahrzeug und 249 € für einen Krankentransportwagen verlieren somit zum 01.01.2019 ihre Gültigkeit.
Beteiligung der Kostenträger
Die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände wurden gem. 14 Abs. 2 des RettG NRW beteiligt.
Die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände haben zu der beabsichtigten Gebührenanpassung kein vorbehaltloses Einvernehmen nach § 14 RettG NRW erteilt, da die Stadt Hagen die Kosten für die Aus- und Fortbildung zur/zum Notfallsanitäter/in in die Gebühren einrechnet (gem. § 14 Abs. 3 RettG NRW gelten die Kosten der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348) sowie die Kosten der Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 1 als Kosten des Rettungsdienstes). Da diese Vorgehensweise aktuell hinsichtlich der Rechtmäßigkeit geprüft wird, werden die Kostenträger die geplante Satzung im Rahmen der Direktabrechnung nach § 302 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) gegen sich gelten lassen.
Auf Basis der dargelegten Kalkulation schlägt die Verwaltung vor, den III. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014 (Anlage 2) mit Wirkung zum 01.01.2019 zu beschließen.
Inklusion vom Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
X | sind nicht betroffen. |
Finanzielle Auswirkungen
X | Die finanziellen und personellen Auswirkungen sind im Text und der Anlage 1 erläutert |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,1 kB
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