Beschlussvorlage - 1159/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich an der Vergabe des Heimat-Preises NRW und vergibt diesen Preis unter Berücksichtigung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“.

 

  1. Der Preis wird für die Jahre 2019 – 2022 ausgelobt. Eine Verlängerung ist möglich, sofern der Heimat-Preis vom zuständigen Ministerium auch über das Jahr 2022 hinaus ausgelobt wird.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist angemessen über die Vergabe des Heimat-Preises zu informieren.

 

  1. Um das bürgerschaftliche Engagement für unsere Heimat von Einzelpersonen, Gruppen, Verbänden, Vereinen oder sonstigen ehrenamtlich tätigen Organisationen noch umfänglicher würdigen zu können, wird gemäß Punkt 4.1 des Runderlasses (Zuwendungsvoraussetzungen) eine dreistufige Preisdifferenzierung mit den Förderbeträgen 7.500 Euro, 5.000 Euro und 2.500 Euro vorgenommen

 

  1. Im Jahr 2019 soll der Förderschwerpunkt das Thema „Stärkung unserer Heimat durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement“ sein. In den Folgejahren wird das Land Nordrhein-Westfalen die Förderschwerpunkte definieren.

 

 

 

 

  1. Kriterium für die Auswahl der Preisträger soll die Bedeutung der vorgeschlagenen Konzepte/Personen/Institutionen für die Förderung ehrenamtlichen Engagements sowie für die Stärkung der Hagener Stadtgesellschaft im Sinne eines wachsenden Heimatgefühls sein.
  2. Über die Vergabe des Heimat-Preises entscheidet eine Jury, der folgende Personen angehören sollen:

-          Stephanie Krause (Geschäftsführerin der Freiwilligenzentrale Hagen und Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen [LAGFA]),

-          Melanie Purps (Vorsitzende des Trägervereins der Freiwilligenzentrale Hagen),

-          Peter Mook (Ehrenamtsbeauftragter der Stadt Hagen),

-          Je zwei Mitglieder der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt sowie je ein Mitglied aller übrigen Fraktionen im Rat der Stadt.

Die Sammlung von Preis-Vorschlägen sowie die Einberufung und Durchführung der Jury-Sitzungen ist Aufgabe der Verwaltung.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Land NRW fördert mit dem Heimat-Preis zunächst befristet für die Jahre 2019 – 2022 herausragendes ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich „Heimat“ in den zum Land NRW gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbänden. Preisträger können natürliche oder juristische Personen sein. Die Auswahl der Preisträger erfolgt über eine Jury.

 

 

Begründung

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hagen hat der Haupt- und Finanzausschuss bereits in seiner Sitzung am 13.09.2018 einstimmig dem Rat der Stadt Hagen empfohlen, die Beteiligung am Heimat-Preis des Landes Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Die Verwaltung wurde in gleicher Sitzung beauftragt, eine dementsprechende Beschlussvorlage zu erstellen.

 

Mit dem „Heimat-Preis“ rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance, vor Ort in der eigenen Stadtgesellschaft über das Thema „Heimat“ zu diskutieren.

 

Grundlage der Förderung aus diesem Element sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis des Runderlasses „StabH 1400 – 0020“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25.07.2018.

 

Preise sind neben Lob und Anerkennung zugleich auch Ansporn für andere. So werden zugleich neue Interessierte ermutigt, sich für ihre Heimat zu engagieren, denn Heimat braucht auch immer weitere und neue Unterstützerinnen und Unterstützer. Nicht zuletzt kann man auch von den ausgezeichneten Projekten lernen, indem eine Idee andernorts übertragen wird oder den Anstoß für weitere Initiativen geben kann. Der „Heimat-Preis“ bietet damit die Chance, landesweit eine Sammlung von Beispielen guter Praxis im Sinne von gelungenen Heimat-Initiativen sichtbar zu machen.

 

Fördervoraussetzung bei kreisfreien Städten ist ein Ratsbeschluss mit der Aussage, dass die jeweilige Gemeinde den „Heimat-Preis“ verleihen möchte. In diesem Beschluss sind auch die Preiskriterien festzulegen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände würdigen im Rahmen der Teilnahme an dem Förderelement „Heimat-Preis“ das lokale Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist dieser bei der Auslobung und Preisträgerauswahl angemessen zu berücksichtigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird für das Jahr 2019 auf die Festlegung eines Schwerpunktes verzichten, so dass die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erstvergabe eines „Heimat-Preises“ vor Ort ggf. eigene Schwerpunkte setzen können. In Hagen soll der Preis in 2019 für den Förderschwerpunkt „Stärkung unserer Heimat durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement“ ausgelobt werden. Berechtigt für die Abgabe von Vorschlägen für die Preisvergabe sind alle natürlichen und juristischen Personen. Dabei ist es möglich, sich selbst oder Dritte vorzuschlagen. Die vorschlagenden Personen müssen auch nicht in Hagen angesiedelt sein. Die Preise selber werden jedoch ausschließlich für besonderes Engagement und besonders positive Praxis-Beispiele in Hagen gewährt.

 

Beginnend ab dem Jahr 2019 kann der „Heimat-Preis“ einmal jährlich vergeben werden. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Die Auszahlung der Zuwendung (Preisgeld) erfolgt automatisch nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Die Vergabe des „Heimat-Preises“ muss bis zum 31. Dezember des Jahres erfolgen, in dem der Bewilligungsbescheid zugegangen ist. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30. März des der Förderung folgenden Jahres bei der Bezirksregierung vorgelegt werden.

 

Der „Heimat-Preis“ setzt sich jährlich einmal in einer zentralen Veranstaltung auf Landesebene fort, bei der unter den lokalen Preisträgern nach Auswahl durch eine hochkarätig besetzte Jury noch einmal einige besonders ausgezeichnet werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich an der Vergabe des Heimat-Preises NRW und vergibt diesen Preis unter Berücksichtigung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“.

 

  1. Der Preis wird für die Jahre 2019 2022 ausgelobt. Eine Verlängerung ist möglich, sofern der Heimat-Preis vom zuständigen Ministerium auch über das Jahr 2022 hinaus ausgelobt wird.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist angemessen über die Vergabe des Heimat-Preises zu informieren.

 

  1. Über die Vorgaben des Heimat-Preises entscheidet eine Jury, der folgende Personen angehören sollen:

-          der/die Stadtheimatpfleger/in,

-          der/die Geschäftsführer/in der Freiwilligenzentrale Hagen

-          der/die Ehrenamtsbeauftragte der Stadt Hagen.

 

Je zwei weitere Mitglieder werden von den SPD- und CDU-Fraktionen benannt. Die übrigen Fraktionen benennen je ein Mitglied. Die benannten Mitglieder müssen nicht den Fraktionen angehören.

 

Soweit es mit den Förderrichtlinien des Landes vereinbar ist, entscheidet die Jury über die Aufteilung des jährlichen Preisgeldes in Höhe von 15 000 Euro auf die Preisträger.

 

Die Sammlung von Preis-Vorschlägen sowie die Einberufung und Durchführung der Jury-Sitzungen ist Aufgabe der Verwaltung.

 

  1. Im Jahr 2019 soll der Förderschwerpunkt das Thema „Stärkung unserer Heimat durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement“ sein. In den Folgejahren wird das Land Nordrhein-Westfalen die Förderschwerpunkte definieren.

 

  1. Kriterium für die Auswahl der Preisträger soll die Bedeutung der vorgeschlagenen Konzepte/Personen/Institutionen für die Förderung ehrenamtlichen Engagements sowie für die Stärkung der Hagener Stadtgesellschaft im Sinne eines wachsenden Heimatgefühls sein.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen