Mitteilung - 1104/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Schnitt- und Rodungsmaßnahmen 2018/2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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20.11.2018
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Erledigt
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Umweltausschuss
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22.11.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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04.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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05.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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05.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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06.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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12.12.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die dargestellten Schnitt- und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an Wegen und Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1 m hoch wachsende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstückausfahrten nicht dauerhaft frei gehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.
Begründung
Der WBH beabsichtigt die jährlichen Schnitt – und Rodungsmaßnahmen auf Gehölzflächen in den Wintermonaten 2018/2019 durchzuführen. Die aus Sicht des WBH erforderlichen Maßnahmen sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs.5 Nr.2 bis zum 1. März 2019 abzuschließen.
Die vorgeschlagenen Schnitt – und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Die Maßnahmen führen zu einer Verbesserung des Sichtschutzes sowie Trenn – bzw. Gliederungsfunktionen der betroffenen Gehölzflächen.
Die vorgenannten Funktionen gehen verloren, wenn der Aufwuchs im Laufe der Zeit zu stark wird. Durch die dicht wachsenden Gehölze wird der vorhandenen Strauchschicht das Licht entzogen, so dass diese nach und nach verloren gehen. Mit dem Verlust der Strauch- und Krautschicht ist ein wesentlicher ökologischer Wertverlust verbunden.
Im Zuge der vorgesehenen Schnitt- und Rodungsmaßnahmen müssen demzufolge auch Bäume mit geringem Stammumfang entfernt werden. Erhaltenswerte Großbäume, werden nur dann entfernt, wenn von ihnen offensichtlich Gefahren ausgehen werden (z.B. durch Zwieselbildungen). Hierzu wird der WBH den Bezirksvertretungen eine gesonderte Auflistung der betreffenden Gefahrenbäume zur Kenntnis geben.
Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an den Wegen oder Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1m hoch werdende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstücksausfahrten nicht dauerhaft frei gehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.
BV Mitte :
1.Randbereich Vorplatz Krollmann-Arena : Fortsetzung der in 2016 und 2017 begonnenen Arbeiten. Es werden noch einige Stangenhölzer entnommen. Gleichzeitig werden zum Abschluss diverse Blütensträucher entlang der Mauerkante gepflanzt. Der Randbereich entlang der Plattenfläche wird eingesät.
2.Zufahrt Rasenparkplatz Am Sportpark: Hier werden einige Sämlinge und Brombeeren entfernt.
3.Jugendzentrum Emst (Fritz-Steinhoff-Park): Im Nahbereich des Gebäudes werden mit Brombeeren durchsetzte Bodendecker entfernt. Die Fläche wird anschließend eingesät. Ebenso werden Gehölze an dem Verbindungsweg vom JZ zum Hauptweg zurückgeschnitten um den Weg wieder freizustellen.
4.Gerhard-Hauptmann-Straße: Hier wird ein Gehölzstreifen entfernt und durch eine Spirea Pflanzung ersetzt. Hintergrund: Die vorhandenen Sträucher sind für den schmalen Streifen seinerzeit viel zu groß ausgewählt worden. Die Spiraeen werden den Pflegeaufwand zukünftig reduzieren.
5.Parkplatz Haßleyer Straße: Hier werden Sämlinge entfernt. Weiterhin sollen im Einmündungsbereich Gehölze gerodet werden, um Transparenz zu schaffen und der Vermüllung entgegen zu wirken.
An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.
6.Auf der Kugel
7.GS Emst/Schwelmstück
8.Rissestraße
9.Stadthalle
10.Feithstraße (Böschung zum Alten Holz)
BV Eilpe/Dahl
An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.
1.Kinderspielplatz Alter Weg
2.Riegerbusch
3.Grünzug Eilpe
4.Grundschule Volmetal (Ballfangzaun)
BV Haspe
1.Preußerstraße (neben Marmor Schulte): Entfernen von Sträuchern entlang der Grenzen zu den Anliegern, da von dort regelmäßig Beschwerden bzgl. des störenden Gehölzüberhanges eingehen.
2.Hochofenstraße: Hier sollen an der Böschung gegenüber der Fa. Motomaxx, hinter den Gebäude der Fa. Motomaxx und entlang des Fußweges zur Erzstraße Gehölze zurückgeschnitten und z.T. auch entfernt werden, da die Grundstücksgrenzen und Gebäude ansonsten zuwuchern.
3.Im Stennert: Um das Staudenbeet im Frühjahr z.T. neu zu bepflanzen, werden im Vorfeld Gehölze zurückgeschnitten oder entfernt.
4.Vollbrinkstraße : Im Nahbereich des von der Wohnungsbaugesellschaft neu erstellten Parkplatzes wird ein kleiner Gehölzstreifen entfernt. Die Fläche wird anschließend eingesät.
5.Hüttenplatz: Im Nahbereich der Bezirksverwaltungsstelle werden einige Sträucher zurückgeschnitten oder entfernt, um den neu asphaltierten Zugang frei zu stellen.
An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.
6.Hüttenplatz (Grundstück neben dem Kindergarten)
7.Römershof
8.GS Friedrich Harkort
BV Nord
1.Letterhausstraße: Hier sollen entlang privater Grundstücksgrenzen Sträucher gerodet werden um die Grenze freizustellen.
2.Hameckepark : An der Grenze zu einem Anlieger an der Heinrich-Heine-Straße sollen Sträucher entfernt werden, um die Grenze freizustellen. Rückschnittarbeiten sollen in einem Abschnitt Richtung Ausgang Hagener Straße (Seite zur Boeler Straße) durchgeführt werden.
3.Kita Fley, Heigarenweg: Hier sollen in Abstimmung mit der Leitung Hasel zurückgeschnitten und Weidenstangenhölzer gerodet werden.
4.Knüwenstraße : An der Pflanzung neben dem Kreisverkehr an der Dortmunder Straße sollen Sträucher entnommen werden um die Fläche transparenter zu gestalten. Im Anschluss an die Schnitt – und Rodungsarbeiten soll entschieden werden, ob die entstehende Freifläche eingesät oder mit Bodendeckern bepflanzt wird.
An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.
5.Feldmühlenstraße
6.Kabeler Straße
7.Fuß – und Radweg Bechelte
8.Fritz-Reuter-Schule
9.Kampfbahn Boelerheide
10.Schule Voßacker
11.Karl-Adam-Halle
12.Schwerter Straße (Abschnitte Buswende Wandhofener Straße und oberhalb Minigolfplatz)
13.Feldmühlen Straße
14.Weststraße (Europaplatz)
15.Ehrenmal Fley
16.Pappelstraße
17.Feuerwehrgebäude Fley
BV Hohenlimburg :
1.Schule Gasstraße: Die Außenanlagen der Schule sind durch das zweijährige Aussetzen der Grünpflege so verunkrautet, dass Gehölze und Bodendecker entfernt werden sollen um die Pflege wieder gewährleisten zu können. Die entstehenden Flächen werden eingesät (Arbeiten wurden in 2017 begonnen).
2.Lennepark : Roden einzelner Gehölze, da diese mit den nachträglich gepflanzten Rosen konkurrieren.
3.Heydastraße : Hier sollen entlang der Grenze zur Firma Schneider & Rüseler Sträucher entfernt werden um die Grenze freizustellen (neues Pflegeobjekt).
An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.
4.Marktstraße
5.Damaschkeweg
6.Alter Schlossweg/Neuer Schlossweg
7.GS Berchum (Hausmeisterwohnung)
8.Hohenlimburger Straße
9.JZ Jahnstraße
10.GS Halden
11.Realschule Hohenlimburg
12.KSP Westerwaldweg
13.KSP Ardeyweg
14.Kaufmannschule Letmather Straße
15.Weißenstein Straße / Holthauser Straße
16.Unterhalb Fußweg Im Weinhof
17.Kita Wiesenstraße
18.Untere Isenbergstraße / Obere Isenbergstraße
19.Sauerlandstraße / Industriestraße
20.Kita Katernberg
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung ( | |
x | sind nicht betroffen |

20.11.2018 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Umweltausschuss den Beschluss zu fassen, dass künftig gerodete Gehölzflächen auf städtischen Grundstücken wieder bepflanzt und auf die Graseinsaat verzichtet wird. Ziel ist es, auch auf städtischen Flächen der Biodiversität einen breiteren Raum zu bieten.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||