Beschlussvorlage - 1112/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Trägerwechsel zu

2. Die Trägerwechsel sind zum neuen Kindergartenjahr umgesetzt

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Mit der Anerkennung der "Katholischen Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH" durch den Jugendhilfeausschuss am 25.08.2009 wurde das Vorhaben begründet, schrittweise alle katholischen Kindertageseinrichtungen in Hagen in den neuen Verbund aufzunehmen.

 

Laut Rundschreiben des Landesjugendamtes Nr. 28/2013 vom 14.08.2013 ist bei Trägerwechseln zunächst zu prüfen, ob sich eine Kindertageseinrichtung noch in der Zweckbindung aufgrund von Fördermitteln des Landes befindet. Ist dies der Fall, ist eine Zustimmung des Landesjugendamtes erforderlich. Befindet sich die betroffene Einrichtung nicht mehr in der Zweckbindung, obliegt die Genehmigung des Trägerwechsels dem zuständigen Jugendamt.

 

Die Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH wird die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen von den verschiedenen Kirchengemeinden übernehmen.

 

-          Kath. Kirchengemeinde St. Joh. Baptist, Hospitalstr. 13, 58099 Hagen

-          Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth, Scharnhorststr. 27, 58097 Hagen

-          Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius, Im Weinhof 8, 58119 Hagen

-          Arche Noah, Neuer Kronocken 50, 58119 Hagen.

 

Die erforderlichen Genehmigungen des Landesjugendamtes liegen vor.

 

Die notwenigen Voraussetzung in Bezug auf die Übernahme der Rechte und Pflichten des neuen Trägers sind zwischen den Kirchengemeinden und der gem. GmbH in einem  Betriebsträgerschaftsvertrag und einem Nutzungsvertrag geregelt.  Die rechtsverbindlichen Erklärungen des neuen Trägers liegen dem Landesjugendamt vor.

 

Wie bei den Trägerwechseln der bisherigen Einrichtungen bleiben die Eigentumsverhältnisse über die Gebäude bzw. Gebäudeteile unberührt.

Da somit keine neuen Mietverhältnisse begründet werden, entstehen für die Stadt Hagen durch die Trägerwechsel keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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28.11.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen