Beschlussvorlage - 1110/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsprogramm des Fachbereichs 61 für die Jahre 2018 / 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Susanne Boes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.11.2018
|
Sachverhalt
Problemstellung (Kurzfassung):
Das vorliegende Arbeitsprogramm dient sowohl zur internen Projektsteuerung als auch als Grundlage für die Prioritätendiskussion mit dem zuständigen Fachausschuss
Sachverhaltsdarstellung:
Hintergrund
Das Arbeitsprogramm bildet nur einen Teil der Aufgaben des Fachbereichs ab. Nicht Bestandteil sind die Geschäfte der laufenden Verwaltung, hier wird auf die Vorlage 0526/2017 vom 07.06.2017 verwiesen. Nicht enthalten ist weiterhin das laufende Tagesgeschäft, wie z.B. die Beantwortung von Anfragen, Stellungnahmen zu bestimmten Vorgängen sowie kurzfristige Planungsaufgaben. Das Arbeitsprogramm ist fokussiert auf die umfangreichen, in der Regel längerfristigen Projekte und Maßnahmen mit entsprechendem Zeit- und Personaleinsatz.
Diese sind thematisch gegliedert nach den Themen
- Stadtentwicklung
- Bauleitplanung
- Freiraumprojekte
- Verkehrsprojekte
Das Programm gibt u.a. Auskunft über den Sachstand der einzelnen Projekte, die Arbeitsintensität und die Gründe für die jeweilige Priorisierung. Die Spalte Personaleinsatz wurde entnommen, da sich dies in der Organisationshoheit des OB befindet und nicht Diskussionsgrundlage im Ausschuss sein soll.
Kernaussagen
Das Arbeitsprogramm lässt erkennen, dass in vielen Fällen die Priorisierung von juristischen Gründen gesteuert wird, wie z.B. bei laufenden Veränderungssperren und Klageverfahren, die zu einer prioritären Bearbeitung zwingen.
Beispiele:
- Bettermann (Veränderungssperre)
- B-Plan Revelstraße (Klageverfahren)
- etc.
Dazu zählen auch eingegangene vertragliche Verpflichtungen (z.B. bei städtebaulichen Verträgen) und laufende Förderprojekte mit festgelegten Zeitplänen und Fristen. In solchen Fällen ist schon kaum mehr Spielraum für eine Priorisierung gegeben.
Beispiele:
- Soziale Stadt Wehringhausen (Förderprogramm)
- Vollsortimenter Haßleyer Straße (vertragliche Vereinbarung)
- etc.
Es wird auch deutlich, dass bei vielen Projekten eine Priorisierung über mehrere Fachbereiche und tlw. auch Vorstandsbereiche erforderlich ist und die Konzerntöchter (wie z.B. WBH) mit einschließen muss, damit ein zielgerichtetes und einheitliches Verwaltungshandeln gewährleistet werden kann.
Beispiele:
- Westside und Tunnelverlängerung im HBF
- Freizeitentwicklung Hengsteysee mit Grunderwerb, Altlastensanierung, Erschließung und Entwässerung (Hauptsammler)
- etc.
Räumliche und thematische Schwerpunkte
Das Arbeitsprogramm lässt erkennen, dass die durch Beschlüsse des Ausschusses vorgegebenen Prioritäten, soweit wie unter den oben dargestellten Rahmenbedingungen möglich, berücksichtigt wurden. Hierzu zählen:
- Maßgebliche Grundlagenpläne und Konzepte
- ISEK und Neuaufstellung FNP
- Mitwirkung am Regionalplan
- Handlungskonzept Wohnen
- Masterplan Mobilität
- Nahverkehrsplan
- Radverkehrskonzept
- Prioritäre Entwicklung von Gewerbeflächen
- Westside
- Böhfeld
- Angebot an Wohnbauflächen
- Baugebiet Quambusch
- Baugebiet Kuhlen Hardt
- Stadterneuerung
- Soziale Stadt Wehringhausen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen
- Freiraumprojekte
- Freizeitentwicklung Hengsteysee
- Vorbereitung der IGA 2027
- Verkehrsprojekte
- Einzelmaßnahmen des Masterplans Mobilität
- Marktbrücke
- Radwegeplanung
Fazit
Es ist beabsichtigt, das Arbeitsprogramm regelmäßig fortzuschreiben und den Ausschuss hierüber zu informieren. Dabei soll die Arbeitsmethodik im laufenden Prozess regelmäßig überprüft und optimiert werden. Bis zur Diskussion über den neuen Doppelhaushalt 2020/2021 soll das Programm so weit ergänzt werden, dass die Vorschläge der Verwaltung für den kommenden Haushalt darin eingearbeitet werden und im Fachausschuss diskutiert werden können.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
920,9 kB
|

19.11.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Das von der Verwaltung vorgestellte Arbeitsprogramm wird vorläufig zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt zum Arbeitsprogramm folgende Punkte darzustellen:
- Zeitstrahlangaben zu den einzelnen Projekten
- Möglichkeiten aufzuzeigen Projektbudgets durch Zeiterfassung bei lfd. Maßnahmen zu ermitteln
- Konkrete Sachstandsmitteilungen sind für die angesprochenen Einzelprojekte (Dünningsbruch, Buschstraße; Kinderspielplätze) darzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die gemeinsam mit den städtischen Gesellschaften HEG und HIG durchzuführenden Projekte eine zeitnahe Abstimmung der jeweiligen Handlungsbedarfe vorzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt quartalsweise zum Fortschritt des Arbeitsprogramms zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | - |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||